Berufsunfähigkeitsvers. - Falschberatung, was nun?

Hallo liebe Wissenden,

ich habe ein großes Problem:
Ich ging nach meinem Studienende und Berufsstart 2003 zu einem großen Finanzdienstleister, der sich auf Akademiker spezialisiert hat, um u.a. eine Berufsunfähigkeitsversicherung BU abzuschliessen.

Im Laufe der Beratung erzählte ich dem Berater von meinem Gesundheitszustand. Er riet mir davon ab, meinen Hexenschuss sowie den Tinnitus durch Sportunfall in der Gesundheitsprüfung anzugeben, da die Versicherung sonst evtl. gar nicht mehr abschliessbar sei. Meine Bedenken bezügl. dieser Falschangaben zerstreute er, da er sagte, der Versicherer würde sich im Falle der Berufsunfähigkeit nur innerhalb der ersten 5 Jahre nach Abschluss der BU um einen Abgleich der Daten der Gesundheitsprüfung mit meinen Krankenakten bemühen. Danach seine diese Falschangaben irrelevant.
So schloss ich die BU ab.
Nun erfahre ich aber, dass die Falschangaben mit Sicherheit zum Ausschluss jeglicher Zahlungen am mich in Falle einer Berufsunfähigkeit führen würden. Ich habe also 5 1/2 Jahre lang jeden Monat 60 Euro für einen Versicherungschutz bezahlt, der gar nicht bestand.
Mein neuer Berater riet mit nun zur Privatklage gegen den alten Berater (inzwischen aus dem Unternehmen ausgeschieden), um die ca. 4000 Euro von ihm wegen Falschberatung einzuklagen. Natürlich gibt es in den Unterlagen, auch in den internen, keinen einzigen Hinweis auf die Falsche Beratung. Leider waren es auch immer 4-Augen Gespräche.

Was denkt Ihr, was soll ich machen?
Warum sollte ich den Berater verklagen, aber nicht das Unternehmen?
Und habe ich bei der Sachlage überhaupt eine Chance auf Erfolg der Klage?

Vielen Dank,
ich bin verzweifelt,

Euer DoktorStein

Hallo

Mein neuer Berater riet mit nun zur Privatklage gegen den
alten Berater (inzwischen aus dem Unternehmen ausgeschieden),
um die ca. 4000 Euro von ihm wegen Falschberatung einzuklagen.
Natürlich gibt es in den Unterlagen, auch in den internen,
keinen einzigen Hinweis auf die Falsche Beratung. Leider waren
es auch immer 4-Augen Gespräche.

Was denkt Ihr, was soll ich machen?

daraus lernen, immer mit Zeugen und schriftlichen Aufzeichnungen, abgezeichnet vom Berater, solche Gespräche zu führen.

Und habe ich bei der Sachlage überhaupt eine Chance auf Erfolg
der Klage?

nein hast du nicht, es steht Aussage gegen Aussage, es sei denn du findest noch 20 Leute denen das genauso passiert ist

Vielen Dank,
ich bin verzweifelt,

leve geht weider :wink: gibt schlimmeres und du bist nicht der Einzigste…

Euer DoktorStein

LG
Mikesch

[MOD] Vollzitat entfernt!
CM

Guten Tag DoktorStein,
wie bereits gesagt wurde, stehen Sie mit der genannten Sachlage
nicht allein da. So ging, geht und wird auch in Zukunft BU gehen.
Nicht überall, aber immer noch zu oft. Wenn dem nicht so wäre, gäbe es viele Vertragsabschlüsse gar nicht.
Das ist aber nur die eine Seite. Und man darf nicht der Versuchung nachgeben, der Vermittlerseite einseitig die Schuld daran zu geben.
Denn die Gründe für solche Verträge sind mannigfaltig.
Gier der Vermittler, Beklopptheit des Honorierungssystems in der
Branche und auch - wirklich wahr - die ewigwährende Mischung aus
Gier und Beklopptheit auf der Kundenseite.
Wer in Deutschland einen Volksschulabschluß hingelegt hat, sollte eine
entfernte Ahnung davon haben, dass Schriftstücke, die man mit der eigenen Unterschrift versieht, eine gewisse Außenwirkung haben.
Von Akademikern kann man sogar noch ein gewisses vertieftes Verständnis in solchen Dingen erwarten.

Aber ich will hier keinen persönlich angehen, sondern schildere nur
das allgemeine Treiben in der Branche.

Wenn Sie eine fundierte Ansicht zu Ihren persönlichen Erfolgsaussichten bei einer Forderung wegen Falschberatung haben wollen, dann gehen Sie am besten zum Rechtsanwalt, der sich auf Versicherungsrecht spezialisiert hat.
Gruß
Günther

Hallo,

es bleibt eigentlich nur: Sachverhalt der Gesellschaft gegenüber darlegen, dabei mit der Gesellschaft klären, ob die Dich unter diesen Voraussetzungen damals überhaupt genommen hätten und was die heute machen möchten.

Dann solltest Du noch für Dich klären, was Du willst, ob Du raus willst oder nicht.

Geht es in Richtung „raus“, solltest Du in Richtung einer Rückabwicklung gegen Abzug einer Geschäftsgebühr verhandeln…

Es gibt da zwar tatsächlich Fristen, aber ein oder zwei klärende Gespräche helfen da weiter.

Eine Klage wird außer Kosten nichts bringen, da der Beweis nicht zu erbringen ist.

Andreas

Hier kann man ganz getrost einen Haken dransetzen. Außer, dass die Versicherung super nett und äußerst kulant ist.
Schauen Sie sich den Antrag der Versicherung noch einmal an. Ich bin mir sehr sicher, dass etwas drin steht, wo Sie alle Angaben der Richtigkeit entsprechend angeben müssen.
Gemessen an der Gesamtsumme, die Sie in diese Versicherung einzuzahlen bereit waren, ist der Umgang mit diesem Antrag sträflich leichtsinnig aber völlig normal.
Auf was sollte ein Anwalt die Versicherung belästigen? Vielleicht auf Naivität des Antragstellers?
Sehen Sie es als Lehrgeld, sowas hat jeder irgendwie schon durch. Lesen Sie in Zukunft solche Anträge genauer durch und sollte irgendein Verkäufer wieder einmal irgendwelche komischen Sachen erzählen, lassen Sie es sich schriftlich bestätigen. Damit haben Sie wenigstens gegen den was in der Hand. Wobei ich bezweifeln möchte, dass es auch hier etwas gibt. Der Antrag sagte mit Sicherheit etwas anderes als der Vertreter.

Lieber Dr. Stein,

[MOD] Beleidigung gegen einen Finanzdienstleister entfernt! CM

Wenn deine genannten Vorerkrankungen alles waren was du anzugeben hattest, war die Sorge m. E. unbegründet; es wäre wohl ein Vertrag - wenn auch mit Erschwerung und ggf. Überprüfung der Entscheidung - zu Stande gekommen.

Jetzt solltest du mal alle „Berater“ vergessen und dich direkt mit der Gesellschaft in Verbindung setzen. Evtl. ist der Vertrag modifiziert fortzusetzen. Sollte es zu einer Aufhebung kommen, dann unter Rückerstattung der Beiträge bei angemessenem Kostensatz.

Gruß

Poseidon

[MOD] Wegen FAQ 1129 geschlossen! OwT!
.