Berufsunfähigkeitsvers. + Unfallvers

Hallo Versicherungsforum,

eine kurze Frage, die ich mir selbst nicht beantworten kann und die mich jetzt schon eine Weile beschäftigt, vielleicht wißt Ihr Rat:

Ich habe seit einigen Jahren ein Unfallversicherung im Bestand.

Vor etwa 6 Monaten kam nun eine Berufsunfähigkeitsversicherung hinzu, wobei diese wohl im Allgemeinen als die Wichtigere bezeichnet wird. Insoweit habe ich also sozusagen den Mindestversicherungsschutz im „Sack“.

Meine Frage nun: Ist die Unfallversicherung damit noch sinnvoll ? Wenn nicht unbedingt nötig, würde ich mich von der Unfallversicherung gerne zum nächstmöglichen Zeitpunkt trennen. Ich frage deshalb, weil ich diesen Hinweis irgendwie im Hinterkopf habe, ich weiß allerdings die Quelle nicht mehr.

Die BU deckt ja nun die Folgen einer Berufsunfähigkeit ab. Als Drehstuhlpilot und Büroklammernschubser muss ich wohl nicht damit rechnen, dass ich wegen eines Unfalles während oder auf dem Wege (?) zur Arbeit zu Schaden komme. Allerdings werden die meisten Berufsunfähigkeiten ja statistisch von Herz-/Kreislaufgeschichten, Rückenproblemen oder auch psychische Erkrankungen angeführt, davor ist ja auch ein Bürohengst nicht gefeiht. Werde ich durch Unfall berufsunfähig, tritt auch in diesem Fall die BU ein. Voraussetzung ist wohl nur, dass Berufsunfähigkeit vorliegt, die Ursache spielt keine Rolle.

Die Unfall soll im Invaliditätsfalle durch Unfall Geldleistungen erbringen, um z.B. die Wohnung behindertengerecht umzubauen und evtl. eine kleine Unfallrente zu erhalten.

Während ich das hier schreibe (…) kommen wir weitere Fragen im Bezug auf das Verhältnis der beiden Versicherungen zueinander in den Sinn, je mehr ich darüber nachdenke, um so weniger blicke ich noch durch.

Grauenhaft. Tja, was tue ich nun am Besten? Die Unfall kündigen oder doch behalten ?

Für Eure Tips sehr dankbar verbleibe ich

Björn

hallo Björn
wie Du richtig schreibst: einer BUV ist es vollkommen gleichgültig, warum die BU wurdest (ausser: mutwillig, Selbstverstümmelung). Bei einer UV wird nur bei Unfall bezahlt.
Da die BUV aber meist recht teuer ist und die UV sehr günstig (ca. 10 -1 5 Euro im Monat für 500.000 Vollinvalidität) ist sie eine günstige Ergänzung zur BUV.
Denn wenn du vollinvalide bist, brauchst viel Geld. Da reicht die BUV nicht aus.
500.000 € mit durchschnittlich 6 % angelegt, bringt Dir immerhin 2.500 Euro Zinsrente. Dazu die BU-Rente von 1000 € (lassen wir die EWMR weg, die wird bei dem Einkommen sowieso nicht zahlen wollen), damit lässt sich einigermaßen leben, oder?
Grüße
Raimund

(lassen wir die EWMR weg, die wird bei dem Einkommen sowieso
nicht zahlen wollen

Hallo Raimund,

warum wird die Erwerbsminderungsrente wegen des Einkommens nicht gezahlt?

Florian

hallo Florian,
war nicht gut geschrieben: sollte heißen: denen traue ich zu, dass sie die EWMR dann auch noch kürzen.
Ich gehe da von einem freund aus, der ist schwer contergangeschädigt.
Der muss auf Sozialfall machen, damit er die Hiwis bekommt.
Verdient er zuviel, wird ihm das angerechnet. Er hat also dann umsonst gearbeitet.
solche Unterstütungen (alle zusammen) kosten m.W. (muss ihn noch mal fragen) so um die 5.000 Euro. Doch wie kommt man an einen Job, in dem man so viel verdient (als Behinderter)? außerdem wäre es nur eines: umsonst gearbeitet.
Grüße
Raimund

Hallo Raimund,

für den Fall, dass man neben der EM-Rente arbeitet, hast du Recht. Dieses Einkommen kann tatsächlich zum Wegfall der Rente führen.

Leistungen aus privaten Unfall- oder Rentenversicherungen wirken sich allerdings nicht aus.

Viele Grüße
Florian

nach dem 02.01.1961 geboren?
Dann haste leider Pech gehabt!

Ich erhielt 2003 ein Schreiben der BfA, in dem mir mein Rentenkontostand mitgeteilt wurde. Unter anderem würde mir bei voller Erwerbsunfähigkeit eine Rente von ca. 750,00 €uro monatlich zustehen. Klasse, dachte ich ( fühlt man sich ja gleich besser ), hast ja schließlich auch schon 20 Jahre fleißig eingezahlt.
Auf Seite 4 unter der Rubrik Kleingedrucktem, las ich dann unverschämterweise aber dann folgenden Satz:

Eine Berufsunfähigkeitsrente aus der gesetzlichen Rentenversicherung können nur noch (Achtung!!!) vor dem 02.01.1961 Geborene erhalten.

Zack! Erledigt!

Damit werden einer ganzen Gerneration die Beiträge gestohlen.
(null Zahlung = null Leistung).
…und niemanden interessiert das.

Soviel dazu!!
j.

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]