Ich hab einige kurze Frage, deren Antwort mir einfach nicht in den Sinn kommt:
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Die Karanzzeit. Sprich: Die Zeit, die vereinbart werden kann, in der keine Leistungserbringung vom Versicherer erfolgt. Dies kann den Beitrag senken. Ist es dann als negativ zu sehen, wenn ein bestimmter Versicherer keine Karenzzeiten vereinbart? Ich mein, wenn ich bei diesen eben gleich die Leistung nach Anerkennung erhalte, ist es doch auch gut, und nicht schlecht(negativ), oder?
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Mein Versicherer verzichtet auf die „abstrakte Verweisung“, was soweit schon gut ist. Jedoch macht mir folgender Betragsbestandteil Sorgen:
Wird bei einem vorübergehenden Ausscheiden aus dem Berufsleben im BU-Fall der :vor der Unterbrechnung ausgeübte Beruf geprüft?:
Dazu der Versicherer:
Ja, scheidet die versicherte Person vorübergehend (max. 12 Monate) aus dem :Berufsleben aus, so wird für die Frage, ob eine Berufsunfähigkeit vorliegt, der :beim Ausscheiden aus dem Berufsleben ausgeübte Beruf und die zu diesem :Zeitpunkt erreichte Lebensstellung zugrunde gelegt.
a)
Heißt das, dass ich, wenn ich länger als 12 Monate z.B. arbeitslos bin, nicht mehr mein Beruf, mit dem ich zuletzt, also vor dem Ausscheiden aus dem Berufsleben, geprüft wird, sondern dann die Arbeitslosigkeit genommen wird? oder was wird genommen?
Wird dadurch nicht die „abstrakte Verweisung“ ausgehebelt? Zumindest anch 12 Monaten?
Ich hoffe, mir kann einer helfen! danke
Für Rechtschreibfehler muss ich mich entschuldigen. Hab den Artikel eher aus den Bauch heraus geschrieben.
Hallo Kurumbu,
- Die Karanzzeit. Sprich: Die Zeit, die vereinbart werden
kann, in der keine Leistungserbringung vom Versicherer
erfolgt. Dies kann den Beitrag senken. Ist es dann als negativ
zu sehen, wenn ein bestimmter Versicherer keine Karenzzeiten
vereinbart? Ich mein, wenn ich bei diesen eben gleich die
Leistung nach Anerkennung erhalte, ist es doch auch gut, und
nicht schlecht(negativ), oder?
Das fehlende Angebot der Karenzzeit ist völlig irrelevant! Es sei Du willst Karenzzeit!
- Mein Versicherer verzichtet auf die „abstrakte Verweisung“,
was soweit schon gut ist. Jedoch macht mir folgender
Betragsbestandteil Sorgen:
Welcher Versicherer ist das?
Wird bei einem vorübergehenden Ausscheiden aus dem Berufsleben im BU-Fall der :vor der Unterbrechnung ausgeübte Beruf geprüft?:
Dazu der Versicherer:
Ja, scheidet die versicherte Person vorübergehend (max. 12 Monate) aus dem :Berufsleben aus, so wird für die Frage, ob eine Berufsunfähigkeit vorliegt, der :beim Ausscheiden aus dem Berufsleben ausgeübte Beruf und die zu diesem :Zeitpunkt erreichte Lebensstellung zugrunde gelegt.
a)
Heißt das, dass ich, wenn ich länger als 12 Monate z.B.
arbeitslos bin, nicht mehr mein Beruf, mit dem ich zuletzt,
also vor dem Ausscheiden aus dem Berufsleben, geprüft wird,
sondern dann die Arbeitslosigkeit genommen wird? oder was wird
genommen?
Atbeitslosigkeit ist kein Ausscheiden aus dem Berufsleben! Du stehst ja dem Arbeitsmarkt zu7r Verfügung. Klarer wird es aber wenn Du den Namen Deines Versicherers nennst und das Datum des Vertragsbeginns!
Wird dadurch nicht die „abstrakte Verweisung“ ausgehebelt?
Zumindest anch 12 Monaten?
ggf. Eine Bedingungsaussage reicht hier nicht aus. Da muss ich schon mehr Stoff haben. Bitte beantworte die obigen Fragen!
Viele Grüße
Thorulf Müller
Versicherungsmakler
Hallo Thorulf
Klarer wird es aber
wenn Du den Namen Deines Versicherers nennst und das Datum des
Vertragsbeginns!
Es handelt sich hierbei um die Aachener & Münchener, Tarif SBU ; eine selbständige Berufsunfähigkeitsversicherung.
Natürlich ist der Zahlbetrag (33,78 €) sehr schmackhaft, ich würde aber auch teurere Versicherer nehmen, wenn die Bedingungen besser wären.
Hoffentlich kannst du nun meine Fragen besser beantworten!! Danke!!
Hallo,
da fehlt zwar etwas - der Vertragsbeginn - aber geh einfach mal davon auis, dass die Aachener Münchener auf die abstrakte Verweisung verzichtet.
Die Regelung zeigt nur auf, welcher Beruf in dem genannten Fall berücksichtigt wird.
Viele Grüße
Thorulf Müller
Hallo
Hab den Vertragsbeginn glatt vergessen: 01.01.2005
Versicherer: Aachener & Münchener, Tarif:SBU
Auf die abstrakte Verweisung wird verzichtet.
Hier nochmals das Zitat des Versicherers:
Wird bei einem vorübergehenden Ausscheiden aus dem Berufsleben im :BU-Fall der vor der Unterbrechnung ausgeübte Beruf geprüft?
Antwort des Versicherers:
Ja, scheidet die Versicherte Person vorübergehend (max. 12 Moante) :aus dem Berufsleben aus, so wird für die Frage, ob eine :Berufsunfähigkeit vorliegt, der beim Ausscheiden aus dem Berufsleben :ausgeübte Beruf und die zu diesem Zeitpunkt erreichte Lebensstellung :zugrunde gelegt.
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Heißt das, wenn ich Arbeitslos werde, und während der Arbeitslosigkeit Berufsunfähig, wird der Beruf genommen, denn ich vor der Arbeitslosigkeit hatte? Dies aber nur, wenn ich max. 12 Monate aus dem Berufsleben ausscheide?!
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wenn ich aber mehr als 12 Moante aus dem Berufsleben ausscheide? Was bzw. welcher Beruf wird dann herangezogen?
Ich mag diese verschachtelten Sätze der Versicherer nicht!!!
Hallo,
wenn Du gerade erst den Vertrag abgeschlossen hast, dann frag doch bitte den der das geld bekommen hat!
- wenn ich aber mehr als 12 Moante aus dem Berufsleben
ausscheide? Was bzw. welcher Beruf wird dann herangezogen?
Nicht der zuletzt vor dem Ausscheiden ausgeübte.
Lies einmal AFG oder auch Hartz IV - Du bist ab dem 12 Monaten verpflichtet jede zumutbare Tätigkit auszuüben! Und demnach hast Du dann ein Upgrading Deines Schutzes!
Lies aber bitte die kompleten Bedingungen - da steht noch mehr drin.
Und daher - jemand hat viel Geld dafür bekommen, dass er Dir die BU verkauft hat, also lass ihn bitte sein Geld auch verdienen!
Viele Grüße
Thorulf Müller
Versicherungsmakler
Hallo,
Und daher - jemand hat viel Geld dafür bekommen, dass er Dir
die BU verkauft hat, also lass ihn bitte sein Geld auch
verdienen!
Vertragsbeginn wäre rein „theoretisch“ der 01.01.2005. Einen Vertrag hab ich bisher noch nicht unterschrieben. Ich werd aber mal andersweitig fragen. Danke für die bisherigen Antworten.