Hallo, könnt Ihr bitte u.g. Sachverhalt kurz beurteilen.
Nehmen wir an Herr X hat im Jahr 2000 eine Berufsunfähigkeitsversicherung abgeschlossen.
Die Frist zum Rücktritt ist nach 5 Jahren abgelaufen, die Frist zur Anfechtung des Vertrages gem. BGB läuft seit der Kürzung der Anfechtungsfrist (von 30 Jahre auf 10 Jahre am 01.01.2002) am 01.01.2012 aus.
Hat die Versicherung nach dem 01.01.2012 noch Möglichkeiten sich der Zahlung der monatlichen Renten zu entziehen, falls Herr X nach diesem Datum berufsunfähig werden sollte.
Hat die Versicherung nach dem 01.01.2012 noch Möglichkeiten
sich der Zahlung der monatlichen Renten zu entziehen, falls
Herr X nach diesem Datum berufsunfähig werden sollte.
Die Experten dafür sitzen im Forum Versicherungen. Da ist geballter Sachverstand vorhanden.
Meines Wissens ist das eigentliche Problem oft, ob die Versicherung überhaupt anerkennt, dass man „berufsunfähig“ im Sinne ihrer Versicherungsbedingungen ist.
Meines Wissens ist das eigentliche Problem oft, ob die
Versicherung überhaupt anerkennt, dass man „berufsunfähig“ im
Sinne ihrer Versicherungsbedingungen ist.
Das habe ich auch schon gehört. Die nehmen angeblich überhaupt nur solche Versicherungsanträge an, die absehbar unvollständig sind. Wer sichergehen will und akribisch sämtliche Vorerkrankungen, Verletzungen usw. angibt, dessen Antrag wird zurückgewiesen.
Das habe ich auch schon gehört. Die nehmen angeblich überhaupt
nur solche Versicherungsanträge an, die absehbar unvollständig
sind. Wer sichergehen will und akribisch sämtliche
Vorerkrankungen, Verletzungen usw. angibt, dessen Antrag wird
zurückgewiesen.
das ist, mit Verlaub gesagt, Humbug.
Ich habe so gehandelt und, oh Wunder, einen Vertrag gekriegt.
Hallo Du " Glücklicher "
den Vertrag kriegste und Zahlen darfste aber eine Leistung im
Fall des Falles ?
Nix, mit sehr großer Wahrscheinlichkeit ( 90- 99% nix )
Dann allerdings ist der Frust groß und für eine Korrektur
zu spät, so meine " Erfahrungen "
Schade ums schöne Geld Grüße vom „Gebrannten“ KARL
[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]
Nix, mit sehr großer Wahrscheinlichkeit ( 90- 99% nix )
Kannst Du das auch belegen oder tönst Du nur rum?
Gruß
loderunner
Hallo Ungläubiger, da wir nur einen Katzensprung voneinander
getrennt sind lade ich Dich ein meine Umfangreiche Sammlung
hierüber einmal pers. in Augenschein zu nehmen.
Gebe dann gerne meine kompl. Adresse mit ausführlichen
vorab Kommentar an.
Hoffentlich Kneifst Du nicht und siehts dann die Welt
mit anderen Augen,
Bis bald ? " KARL"
Hallo Ungläubiger, da wir nur einen Katzensprung voneinander
getrennt sind lade ich Dich ein meine Umfangreiche Sammlung
hierüber einmal pers. in Augenschein zu nehmen.
Sorry, da kannst Du Fallbeispiele auftischen, solange Du lustig bist. Eine statistische Aussage wird da trotzdem nicht draus. Das, was Du da als absolute Wahrheit verkaufst, kann nicht stimmen, da alle Tarife vom Aufsichtsamt für Versicherungswesen geprüft werden.
Btw., ich habe bereits Zahlungen aus einer BU erhalten. Nimmst Du das jetzt auch in Deine Sammlung auf?
Hoffentlich Kneifst Du nicht und siehts dann die Welt
mit anderen Augen,
Bis bald ? " KARL"