Berufsunfähigkeitsversicherung

Hallo, könnt Ihr bitte u.g. Sachverhalt kurz beurteilen.

Nehmen wir an Herr X hat im Jahr 2000 eine Berufsunfähigkeitsversicherung abgeschlossen.

Die Frist zum Rücktritt ist nach 5 Jahren abgelaufen, die Frist zur Anfechtung des Vertrages gem. BGB läuft seit der Kürzung der Anfechtungsfrist (von 30 Jahre auf 10 Jahre am 01.01.2002) am 01.01.2012 aus.

Hat die Versicherung nach dem 01.01.2012 noch Möglichkeiten sich der Zahlung der monatlichen Renten zu entziehen, falls Herr X nach diesem Datum berufsunfähig werden sollte.

Mit freundlichen Grüßen
Peter

Hat die Versicherung nach dem 01.01.2012 noch Möglichkeiten
sich der Zahlung der monatlichen Renten zu entziehen, falls
Herr X nach diesem Datum berufsunfähig werden sollte.

Versicherungen entziehen sich nicht einer Leistungspflicht - Sie befriedigen berechtigte Ansprüche soweit die Voraussetzungen gemäß den Bedingungen erfüllt sind.

Wieso juckt bei Ihrer Frage meine Nase??? Was haben Sie denn nicht angegeben???

Schämen Sie sich!

Thorulf Müller

Versicherungen entziehen sich nicht einer Leistungspflicht -
Sie befriedigen berechtigte Ansprüche soweit die
Voraussetzungen gemäß den Bedingungen erfüllt sind.

Wieso juckt bei Ihrer Frage meine Nase??? Was haben Sie denn
nicht angegeben???

Schämen Sie sich!

Thorulf Müller

Hehe, da isser wieder, der Thorulf. Ich war heute artig und hab’s nicht geschrieben. Hatte im Gefühl, dass schon irgendjemand GENAU diese Frage stellen wird! :wink:

Frank Wilke

Ihre Antwort ist gelinde gesagt eine Unverschämtheit, ich fühle mich dadurch beleidigt und herabgewürdigt.

Wenn Sie genau gelesen hätten, wäre ihnen sicher aufgefallen, daß für einen Vn der 2000 eine BUz abschließt und evtl. etwas verschwiegen hätte, eine 30jährige Anfechtungsfrist gültig gewesen wäre, was für einen Sinn soll das machen, wenn er 30 Jahre lang keinen Anspruch stellen kann, da er weiß, daß die Versicherung den Vertrag sowieso anfechten wird.

Wenn Sie keine Antwort auf die Frage wissen, verkneifen sie sich solche Beiträge, sie dienen zu nichts.

Und dann stellt sich noch die Frage wer sich hier schämen sollte.

Hat die Versicherung nach dem 01.01.2012 noch Möglichkeiten
sich der Zahlung der monatlichen Renten zu entziehen, falls
Herr X nach diesem Datum berufsunfähig werden sollte.

oh oh wurde hier von herrn x wohl seinerzeit arglistig getäuscht?

grüße

andreas sokol

Wenn Sie genau gelesen hätten, wäre ihnen sicher aufgefallen,
daß für einen Vn der 2000 eine BUz abschließt und evtl. etwas
verschwiegen hätte, eine 30jährige Anfechtungsfrist gültig
gewesen wäre, was für einen Sinn soll das machen, wenn er 30
Jahre lang keinen Anspruch stellen kann, da er weiß, daß die
Versicherung den Vertrag sowieso anfechten wird.

wozu dann überhaupt ihre eingangsfrage wenn sich sich die antworten selber geben?

im übrigen hat herr müller recht, denn ihre frage wird wohl offensichtlich so verstanden das arglistig getäuscht wurde sonst hätte der verweis auf anfechtung keinen sinn.

grüße

andreas sokol

Ich scheine …
… nicht alleine zu sein mit meinem Verdacht. Und Ihre Reaktion bestätigt mich.

Wozu die Fragen, wenn Sie die Antworten selber geben?

Was ist jetzt bitte genau das problem um das es geht???

Thorulf Müller

P.S.: Seit wann sind Fragen Beleidigungen???

Thorulf Müller

P.S.: Seit wann sind Fragen Beleidigungen???

Wenn Sie Präsuppositionen enthalten, geht das zumindest in die Richtung. Beispiel: „Lieber Thorulf, wann hast du eigentlich aufgehört, deine Frau zu schlagen?“.

:wink:
Frank

Thorulf Müller

P.S.: Seit wann sind Fragen Beleidigungen???

Wenn Sie Präsuppositionen enthalten, geht das zumindest in die
Richtung. Beispiel: „Lieber Thorulf, wann hast du eigentlich
aufgehört, deine Frau zu schlagen?“.

Am 04.07. - Independence Day! Ab dem Tag habe ich meine EX-Frau geschlagen!