Es müssen alle Krankenheiten die fünf Jahre vor
versicherungsabschluss aufgetreten sind angegeben werden.
Und wenn der Versicherer 10 jahre abfragt??? Vergiß es - es war alles gesagt - Du musstest nicht neu kommentieren!!! Bitte lasst es!!! Bitte!!! Ich werde wahnsinnig!!! Ich brauche Hilfe!!! Wo ist ein Therapeut??? Es müssen nur die letzten 5 Jahre angegeben werden und es ist egal was der Versicherer fragt!!!
Nachteile ja die BU wird auf jedenfall teurer.(Wieviel hängt
vom Versicherer und Krankheit ab.)
Er hat eine Glaskugel - er kann in die Zuklunft sehen - er kennt die Annahmeentscheidungen der Versicherer in Unkenntnis aller Gesundheitsangaben und ohne dort anzufragen - ich knie nieder - vor Dir!!!
Wenn du so etwas verschweigst und du dadurch BU wirst kann
Versicherung den Leistungsbezug ablehnen.
Aber nicht, wenn es aus anderem Grund passiert???
"Fachberater für Finanzdienstleistungen
Adresse XXX
Dahin also die Abmahnung wegen Verstoß gegen die VVV???
„Telefon 0151XXX“
Für Russisch Inkasso!
„Mobil —“
0151 ist Mobil, oder?
"Bemerkung Freiberufler "
nächste Abmahnung - selbststänidg - oder hast Du die Gewerbeanmeldung unterlassen - dann ordnungswidrigkeit!
„Mitglied seit 10.7.2007“
ErsteinmaldieHörnerabstoßen,gell!
„Fachberater für Finanzdienstleitungen.“
Wat ist dat? Steht nicht in VVV?
„- Finanzielle Komplett Beratung und Betreuung => (Steuern, Rente, Anlagen, Beteiligungen, Kranken-, Pflege-, Sterbevorsorge, Investment, Schuldenbeseitigung, (Vor- u.Um.)Finanzierung von Krediten, Darlehen, Baufinanzierung etc.“
Oh, das reicht für mehrere Abmahnung!!!
"Für Fragen und Anmerkungen sowie Diskussionsbedarf.
Gerne zu haben.Bitte anschreiben."
Oder auch nicht - weil Fragen sollen beantwortet werden, nicht gestellt werden!
Thorulf Müller
P.S.: Gut gemeinter Rat - ändere Deine Außendarstellung, weil es sonst mehrmals 800 Euro kostet!
Zum Schutz des Mitglieds anonymisiert
Cassiesmann