Berufsunfähigkeitsversicherung

Hallo,

ich habe eine fondsgebundene Rentenversicherung bei der Nürnberger Versicherung mit einem Teil Berufsunfähigkeitsversicherung.
Diese Versicherung kostet mich jeden Monat ein Haufen Geld und ich war mir nie sicher, ob sie wirklich sinnvoll ist. Ich habe sehr viel schlechtes über BUZ-Versicherungen gehört.
Als ich die Versicherung damals abgeschlossen hatte, habe ich bereits eine Einschränkung bekommen. Ein paar Wochen später habe ich noch Informationen nachgereicht, die ich beim Abschluss vergessen hatte. Jetzt, nach ca. 2 Jahren war ich in ärztlicher Untersuchung und da fragt mich mein Arzt, was denn meine Knieprobleme machen. Ich konnte mich da gar nicht mehr dran erinnern, dass ich das mal beim Arzt erwähnt hatte.
Sollte ich jetzt wegen Gelenkproblemen berufsunfähig werden, wird doch die Kasse niemals zahlen, oder? Schließlich habe ich vergessen, das anzugeben.
Ist es sinnvoll, dass jetzt noch nachzureichen?

Gruß
Ceres

Hallo Ceres,

Jetzt, nach ca. 2 Jahren war ich in
ärztlicher Untersuchung und da fragt mich mein Arzt, was denn
meine Knieprobleme machen. Ich konnte mich da gar nicht mehr
dran erinnern, dass ich das mal beim Arzt erwähnt hatte.
Sollte ich jetzt wegen Gelenkproblemen berufsunfähig werden,
wird doch die Kasse niemals zahlen, oder? Schließlich habe ich
vergessen, das anzugeben.
Ist es sinnvoll, dass jetzt noch nachzureichen?

Die Frage ist nicht, ob es sinnvoll ist, sondern ob Sie es tun müssen. Und das müssen Sie, wenn die Beschwerden in den Abfragezeitraum bei der Beantragung der Versicherung fallen. Denn sonst fehlt Ihnen unter Umständen nicht nur die Leistung bei BU wegen Gelenkproblemen, sondern überhaupt, weil der Versicherer eine Verletzung der vorvertraglichen Anzeigepflicht nicht lustig findet.

Viele Grüße
Frank Wilke

Hallo,

aber das ist doch alles Wahnsinn. Ich kann das jetzt noch nachreichen, kein Problem. Aber wer weiß denn, was ich damals noch alles vergessen habe anzugeben? Ich war schon bei so vielen Ärzten. Wenn ich mich recht erinnere, stand da der Satz, das ich nach „Bestem Wissen und Gewissen“ alle Daten richtig angegeben habe. Und das habe ich. Ich zahle auf Lebenszeit ein Vermögen für diese Versicherung und nach 20 Jahren werde ich berufsunfähig und bekomme keinen Cent. Da stellt sich mir die Frage, ob es nicht sinnvoller wäre, die Versicherung einfach rauszuschmeissen. Ob ich nun mit, oder ohne BUZ berufsunfähig werde, spielt doch kaum eine Rolle. :frowning:

Gruß
Ceres

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Guten Tag Ceres,
ich rate zu Gelassenheit. Wenn Sie wüssten, wieviel Leute in ihrem
BUV- oder BUZ-Antrag dummes Zeug oder unvollständige Angaben stehen
haben und was das für die Verträge in den ersten zehn Jahren der
Laufzeit bedeutet, würden Sie am Verstand der Nation zweifeln.
Allein, die Zeit heilt vieles und nach zehn Jahren Laufzeit wiegt das
nicht mehr so schwer.
Wenn Sie sich beim Abschluss des Vertrages etwas gedacht haben - was
auch immer - sollten Sie das jetzt nicht vorschnell alles über Bord werfen. Um mit Loriot in einer Abwandlung zu sprechen: BU-Verträge
haben auch ihr Gutes !

Gruß
Günther

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ich war mir nie sicher, ob sie wirklich sinnvoll ist. Ich habe
sehr viel schlechtes über BUZ-Versicherungen gehört.

Ich frage mich immer wieder, warum erwachsene Menschen Versicherungen abschließen, von deren Sinnhaftigkeit sie nicht überzeugt sind, zumal wenn sie „einen Haufen Geld kosten“. Ich finde eine BUV sehr sinnvoll, weil Statistiken besagen, dass etwa ein Viertel aller Berufstätigen irgendwann einmal BU werden.

Sollte ich jetzt wegen Gelenkproblemen berufsunfähig werden,
wird doch die Kasse niemals zahlen, oder? Schließlich habe ich
vergessen, das anzugeben.

Unschöne Situation, aber kein Grund zur Panik. Zum einen stellt sich die Frage, ob Du wegen Deiner Knie BU werden kannst (ist aus Deiner Vika nicht ersichtlich). Zum anderen, solltest Du wegen etwas anderem BU werden (Herz, Krebs, Psyche etc.) fragt niemand nach Deinen Knien.

Ist es sinnvoll, dass jetzt noch nachzureichen?

Das würde ich davon abhängig machen, wielange der Vertragsabschluß schon her ist.

Guten Tag Ceres,
ich rate zu Gelassenheit. Wenn Sie wüssten, wieviel Leute in
ihrem
BUV- oder BUZ-Antrag dummes Zeug oder unvollständige Angaben
stehen
haben und was das für die Verträge in den ersten zehn Jahren
der
Laufzeit bedeutet, würden Sie am Verstand der Nation zweifeln.
Allein, die Zeit heilt vieles und nach zehn Jahren Laufzeit
wiegt das
nicht mehr so schwer.
Wenn Sie sich beim Abschluss des Vertrages etwas gedacht haben

  • was
    auch immer - sollten Sie das jetzt nicht vorschnell alles über
    Bord werfen. Um mit Loriot in einer Abwandlung zu sprechen:
    BU-Verträge
    haben auch ihr Gutes !

Gruß
Günther

Hallo Günther,

wieso hat das denn nur Einfluss auf die ersten 10 Jahre? Werden die Patientenkarteien nach 10 Jahren gelöscht?

Gruß
Ceres

Guten Tag Ceres,
nein, das hat einen rechtlichen Grund. Nach zehn Jahren kann sich der
Versicherer nicht mehr auf vorvertraglichen Anzeigemurks seitens des
Antragstellers berufen. Innerhalb dieser Frist kann der Vertrag
angefochten werden. In der Praxis bedeutet das, dass im dümmsten Fall
119 Monatsbeiträge im Falle der Berufsunfähigkeit umsonst gezahlt sind.
Gruß
Günther

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Hallo Günther,

wieso hat das denn nur Einfluss auf die ersten 10 Jahre?
Werden die Patientenkarteien nach 10 Jahren gelöscht?

Gruß
Ceres

Guten Tag Ceres,
nein, das hat einen rechtlichen Grund. Nach zehn Jahren kann
sich der
Versicherer nicht mehr auf vorvertraglichen Anzeigemurks
seitens des
Antragstellers berufen. Innerhalb dieser Frist kann der
Vertrag
angefochten werden. In der Praxis bedeutet das, dass im
dümmsten Fall
119 Monatsbeiträge im Falle der Berufsunfähigkeit umsonst
gezahlt sind.
Gruß
Günther

Hallo Günther,

vielen Dank für diese Info, dass war sehr aufschlussreich.

Viele Grüße,
Ceres