hallo
wer nach dem januar 1964, oder so, geboren ist erhält ja nur noch die erwerbsminderungsrente.
wie ist das wenn man dann eine BUV besitzt ? wird die angerechnet ? oder wird dann noch zusätzlich gezahlt ?
hab mal geschaut. in meinem fall ( über 2500 brutto, aber unter 3000 ) bekommt man ja bei voller erwerbsminderung ca 850 euro.
hat man jetzt zusätzlich noch eine BU von 1000 euro bekommt man dann 1850 , oder nur die höhere summe, also 1000 von der BUV ?
hier der link zur EMR
XXX
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CM
hallo
wer nach dem januar 1964, oder so, geboren ist erhält ja nur
noch die erwerbsminderungsrente.
wie ist das wenn man dann eine BUV besitzt ? wird die
angerechnet ? oder wird dann noch zusätzlich gezahlt ?
hab mal geschaut. in meinem fall ( über 2500 brutto, aber
unter 3000 ) bekommt man ja bei voller erwerbsminderung ca 850
euro.
hat man jetzt zusätzlich noch eine BU von 1000 euro bekommt
man dann 1850 , oder nur die höhere summe, also 1000 von der
BUV ?
hier der link zur EMR
http://www.info-versicherungsvergleiche.de/versicher…
Guten Tag stereo,
der Stichtag für die von Ihnen genannte Regelung war der 1. Januar 1961. Die gesetzliche Erwerbsminderungsrente wird unabhängig von
einer privaten Absicherung gezahlt, sofern die dafür erforderlichen
Voraussetzungen vorliegen (siehe Renteninformation).
Aber nicht jedes Versicherungsunternehmen bietet eine Rente in Höhe des Nettoeinkommens an.
Gruß
Günther
hallo
wer nach dem januar 1964, oder so, geboren ist erhält ja nur
noch die erwerbsminderungsrente.
wie ist das wenn man dann eine BUV besitzt ? wird die
angerechnet ? oder wird dann noch zusätzlich gezahlt ?
hat man jetzt zusätzlich noch eine BU von 1000 euro bekommt
man dann 1850 , oder nur die höhere summe, also 1000 von der
BUV ?
Die BUR wird an soziale Leistungen nicht angerechnet, von daher sinnvoll eine BU abzuschließen solange man noch gesund ist, außer man möchte im Fall der Fälle deutlich zurückstecken was das finanzielle angeht.