Als Angestellter im öffentlichen Dienst hat man die Möglichkeit sich im Rahmen der freiwilligen Versicherung (betriebliche Altersvorsorge) gegen Berufsunfähigkeit zu versichern. Der Vorteil ist, dass der Versicherungsbeitrag vom Bruttogehalt/-lohn abgezogen wird. Bei Abschluss einer privaten Berufsunfähigkeitsversicherung zahlt man die Beiträge vom Nettogehalt/-lohn. Ist das nicht eine steuer- und sozialversicherungsrechtliche Ungerechtigkeit?
Gerne mit Gruß!
Hallo Rüdiger,
es ist nicht ungerecht, weil die BU-Rente dann auch zu 100% zu versteuern ist, und weil jeder Arbeitnehmer im Rahmen der bAV so einen Vertrag abschließen kann.
Gruß,
Andreas