Berufsunfähigkeitsversicherung

Liebe/-r Experte/-in,

Ich bin 44 Jahre alt und seit über 20 Jahren im Familienbetrieb meiner Schwester als Verkäufer angestellt.
Leider habe ich nicht zu anfang meiner Lehre (so wie es eigendlich sein sollte) eine BU abgeschlossen.
Dieses möchte ich jetzt nachholen, da ich seit einigen Monaten unter (teilweise) heftigen Depressionen leide (Die aber noch nicht ärztlich diagnostiziert wurden).
Zeitweise ist es so schlimm, dass ich mich von meiner Schwester nach ca. 2 1/2 Stunden für den Rest des Tages beurlauben lasse.
Dass das Verhältnis zwischen mir und meiner Schwester zur Zeit nicht ganz entspannt ist, liegt auf der Hand.
Ich plane deswegen aus dem Berufsleben auszusteigen.

Was ist bei vertragsabschluß zu beachten ?
Welche Klauseln gibt es, die dem Vertragsnehmer ggf. nachteilig ausgelegt werden können ?
Zu welchen Angaben ist man verpflichtet ?
Welche Informationen darf man machen und welche sollte man vermeiden ?
Wie lange muß der Vertrag laufen, bevor man die BU in Anspruch nehmen kann ?
Welche Bedingungen sind bei Inanspruchnahme verknüpft ?
Wird sich die Versicherung bei dritten Informationen einholen, und wenn ja bei wem ?

Danke schonmal im vorraus

Guten Tag Herr Derelo,

ich würde Ihnen die Fragen gerne mündlich beantworten, wenn Sie mir Ihre Telefonnummer geben.

Meine lautet:

02234-4308944

e-mail: [email protected]

Wie lautet Ihre Telefonnummer?

MFG

Ralph Bleister

Hallo derelo,

auch mit 44 ist es noch nicht zu spät, an eine Vorsorge zu denken.

Die Antworten werden leider nicht einfach auf diese schwere und komplexe Frage. Ich möchte nicht ausschweifend, sondern ausführlich antworten, damit möglichst alles geklärt ist.

Der Abschluss einer BU in dieser Phase wird, egal wo, eine Gratwanderung ! Das Problem werden nicht die 44, sondern die Depressionen.

Was ist bei vertragsabschluß zu beachten ?

Ist von den Depressionen irgendetwas bekannt geworden ? Eine Beratung beim Arzt oder ähnliches ? Medikamente dagegen ? Ausgefüllte Rezepte ? Die Gesundheitsfragen drehen sich um Beratungen und Behandlungen durch Ärzte in den letzten 5 Jahren. Wird diese Frage mit JA wegen Depressionen beantwortet, ist eine Ablehnung die Folge, denn psychische Ursachen machen derzeit ca. 30% aller BUs aus. Wird die Frage mit nein beantwortet, MUSS das stimmen. Wenn kurz nach dem Abschluss einer BU eine Depression diagnostiziert wird, hakt die BU (egal welcher Anbieter) auf jeden Fall nach, denn Depressionen entstehen nicht von heute auf morgen. Ist dann bereits eine Kenntnis nachweisbar, kann die Versicherung wegen Verletzung der vorvertraglichen Anzeigepflicht die Zahlung verweigern. In diesem Falle empfiehlt sich der Abschluss bei einer Versicherung mit geringer Prozessquote, auch wenn das natürlich keine Garantie für wenig Probleme ist und diese mehr kosten könnten.

Welche Klauseln gibt es, die dem Vertragsnehmer ggf.
nachteilig ausgelegt werden können ?

In diesem Fall die vorvertragliche Anzeigepflicht, also ALLE Fragen wahrheitsgemäß zu beantworten. Klauseln gegen Zahlung bei Depressionen kenne ich nicht.

Zu welchen Angaben ist man verpflichtet ?

Zu allen Angaben, die die Gesundheitsfragen stellen. Vollständig und wahrheitsgemäß. In diesem Falle am besten ein Anbieter, der keine vagen, sondern sehr konkrete Fragen und nur nach ärztlich bekannten Beschwerden stellt.

Welche Informationen darf man machen und welche sollte man
vermeiden ?

Alles, was nach Krankheit klingt ist zu vermeiden im Rahmen der wahrheitsgemäßen Antworten. Durch das neue Versicherungsvertragsgesetz dürfen die Versicherungen dem Kunden nur noch aus den Angaben einen Strick drehen, nach denen sie ausdrücklich gefragt haben. Also die Fragen exakt beantworten, jedoch nicht aus Offenheit mehr als gefragt sagen.

Wie lange muß der Vertrag laufen, bevor man die BU in Anspruch
nehmen kann ?

Eine BU kann sofort nach Zusage der Versicherung und nach Beginn des Versicherungszeitraumes in Anspruch genommen werden. Beginnt die BU am 01.11.2009 um 12.00 ist ein schwerer Unfall 12.01 versichert. Zwei Hürden dabei: 1. das Zustandekommen des Vertrages. Rein amtlich gibt es zwei Wege. Entweder Antragstellung und Antragsannahme der Versicherung durch Aushändigung des Versicherungsscheins per Post oder eine Angebotsanfrage mit schriftlicher Annahme des ausgehändigten Angebots durch den Kunden. 2. Einlösen des Vertrages durch die Zahlung der ersten Prämie (lt. Versicherungsvertragsgesetz gilt der Vertrag erst ab dann.)

Welche Bedingungen sind bei Inanspruchnahme verknüpft ?

Ein Arzt muss feststellen, dass man zu mindestens 50% nicht mehr in der Lage ist, seinen Beruf auszuüben. Das kann der eigene Arzt des Vertrauens sein, bei Depressionen muss es ein Facharzt sein. Danach müssen laut Versicherungsbedingungen Unterlagen über die letzte Tätigkeit und die Gründe der BU beigebracht werden.

Wird sich die Versicherung bei dritten Informationen einholen,
und wenn ja bei wem ?

Die Versicherung kann sich sowohl im Antragsfall vom Hausarzt oder den zuständigen Fachärzten Infos einholen (Bestätigung der NEINs) und sie kann im BU-Fall trotz eingereichter Unterlagen vom dort genannten Arzt Infos einholen.

Ich hoffe, die Antworten entsprechen Ihren Erwartungen. Bei Nachfragen stehe ich natürlich gern zur Verfügung.

Ich gebe hierzu keine Antwort.

Hallo derelo,

wichtigster Punkt: Achte auf die Gesundheitsfragen!!! Dort kann nach Behandlungen gefragt werden, oder aber auch nach Beschwerden. Beschwerden werden erst mal nicht behandelt, sind aber trotzdem vorhanden. Angenommmen, jemand leidet seit einem halben Jahr an Kopfschmerzen, war aber noch nicht beim Arzt. Er schließt eine BU ab, bei der nach Beschwerden gefragt wird, verneint diese Frage aber. Eine Woche später geht die Person zum Arzt, der einen Gehirntumor diagnostiziert. Die BU wird vermutlich ablehnen, da der Arzt normalerweise bestätigt, dass es bei einem Gehirntumor schon im Vorfeld heftige Beschwerden wie Kopfschmerzen geben muss. Wenn diese nicht angegeben wurden, besteht eine Anzeigepflichtverletzung und somit normalerweise kein Versicherungsschutz.

Viele Grüße

AJ