Hallo und guten Tag,
mit ihrem Berufsprofil ist eine Berufsunfähigkeit nicht so leicht durchzusetzen. Viele Versicherer haben einen konkretes oder abstraktes Verweisungsrecht. D. h. Sie könnten hin zu einer anderen beruflichen Tätigkeit verwiesen werden, die weniger Qualifikation erfordert und/oder gesundheitlich weniger fordernd oder einseitig ist, z. B. als Pförtner, Rezeptionist oder Concierge.
Es kommt also darauf an, eine Versicherung zu finden, die kein (!) Verweisungsrecht in ihren Bedingungen hat und deren Bedingen so sind, dass eine Berufsunfähigkeit in ihrem erlernten und jahrelang ausgeübten Beruf zur Leistungspflicht führt.
Gehen Sie offen damit um, wenn Sie mit Versicherungsagenten sprechen. Bohren Sie, was sei, wenn Sie in ihrem Beruf mit einer Erkrankung der Wirbelsäule (oder auch einer Herz-Kreislauferkrankung, einer reaktiven Depression) oder einer vergleichbaren Erkrankung nicht mehr leistungsfähig genug an Ihrem Arbeitsplatz sind.
Sie haben eine Recht darauf, genau zu erfahren, wieviel Sinn die angeboten BU-Tarife für Sie machen. Natürlich dabei nicht darauf hinweisen, dass sie mit einer Erkrankung in der Zukunft rechnen, sondern, dass Sie sich allein gegen Berufsunfähigkeit versichern wollen, da Sie beabsichtigen, ein Haus etc. zu kaufen und Angst haben, die Raten bei Erkrankung nicht mehr leisten zu können. Das und ähnliches ist legitim und in keiner Weise anzuzweifeln.
Es ist durchaus zu empfehlen eine Versicherung mit Gesundheitsprüfung zu nehmen, da dann einwandfrei feststeht, dass Sie keine falschen Angaben bezüglich Ihres Gesundheitszustandes gemacht haben bzw. keine Vorerkrankungen verschwiegen haben. Das setzt natürlich voraus, dass Ihre momentanen Rückenbeschwerden, bei einer Untersuchung unerkannt bleiben.
In der Regel können Ärzte Verschleiß und Erkrankungen der Wirbelsäule nicht ohne weitere Untersuchungsmethoden erkennen. Um mehr zu erfahren, müsste der Arzt bei Verschleiß (Degeneration) Röntgenaufnahmen anfertigen lassen oder sogar Kernspinn, also MRT-Aufnahmen, machen lassen. Das wird jedoch meistens nicht gemacht, MRT-Aufnahmen wären bei ca. 500 - 700 Euro auch viel zu teuer und für Sie nicht zumutbar.
Und wenn Sie Angst haben, dass dabei etwas Ungünstiges für Sie herauskommt, dann wechseln Sie den Arzt, bevor diese Untersuchungen gemacht werden. Sie müssen dann sicherlich die Kosten des Arztbesuches zahlen. In der Regel sind Sie frei in der Arztwahl und sollten den Fragebogen der Versicherung, ausgefüllt von einem Arzt, nur an die Versicherung weiterleiten, wenn das Ergebnis positiv für Sie ist. Das sollte in Ihrem Fall ohne weiteres möglich und erreichbar sein.
Wenn Sie schließlich einen Antrag auf BU-Versicherung an eine Gesellschaft stellen, sollten Sie nur Probe-Anträge stellen, damit evtl. Ablehnungen nicht aktenkundig werden und Sie diese Ablehnung bei einem weiteren Antrag nicht angeben müssen.
Ich hoffe Ihnen einstweilen mit diesen Auskünften geholfen zu haben. Bei weiteren Fragen melden Sie sich gerne wieder.
Alles Gute für das neue Jahr,
artor28