berufsunfähigkeitsversicherung

Hallo.
Bitte keien Versicherung anbieten! Habe eine!

Können Sie mir einen Tip geben.

Bin seit über 6 Monate arbeitsunfähig mit Krankengeldbezug.
Bin sicher noch Monate arbeitsunfähig.

Frage:
Muß nun meine BU-Versicherung zahlen?
Zumindest, solange ich wieder arbeitsfähig bin.

PS: Bin Kaufmann, jedoch mit Rheuma selbst hier nicht arbeitsfähig.

danke
tom

Hallo,

so pauschal werden Sie keine Hilfe bekommen.

Es ist abhängig davon, welche Gesellschaft, welcher Tarif und welche genauen Umstände hier zu Grunde liegen.

Einige Tipps und Urteile finden Sie hier:

http://www.online-pkv.de/pkv-bu-blog/blog-kategorie/…

Hallo,

das kann man so pauschal ohne Kenntnis des Versicherungstarifs und der Diagnosen nicht sagen. Es könnte sowohl ‚nur‘ eine Arbeitsunfähigkeit vorliegen, als auch bereits eine Berufsunfähigkeit.
Ob eine Meldung an den BU-Versicherer zum jetzigen Zeitpunkt sinnvoll ist, hängt sowohl davon ab, was exakt in den Versicherungsbedingungen steht, als auch von der persönlichen Strategie (womit fährt man besser: Krankengeld oder Berufsunfähigkeitsrente?).

Falls der Vertrag über einen Versicherungsmakler abgeschlossen wurde, kann der vielleicht helfen; sonst ein spezialisierter Versicherungsberater oder Rechtsanwalt.

Mit freundlichen Grüßen aus Osnabrück

Matthias Helberg

Hallo,

zunächst würde ich schleunigst beim BU - Versicherer Mitteiliung machen, dass ein Leistungsfall vorliegen kann In der Regel wird dann die vereinbarte Rente gezahlt und der Vertrag beitragsfrei estellt.

Tagegeld und BU schließen sich übrigens aus- allenfalls wird für eine Übergangszeit noch KT gezahlt.

Sie müssen jetzt aktiv werden - Ihren Vermittler anrufen oder die Versicherung und nicht über so ein Forum diskutieren !!

Beste Grüße

Johannes Türk

www.tuerk-vesicherungen.de

Hallo
Ihr Bu muß dann zahlen wenn Ihr Arzt Sie
für berufsunfähig hält und ihnen das schriftlich bestätigt - dann erst prüft der Versicherer und entscheidet ob sie in den genuß ihrer BU-Rente kommen.

Viele Grüße
Esther Riehl-Müller

Guten Morgen!
Da läuft irgend etwas schief bei Ihnen!
Wieso suchen Sie keinen Rat bei dem Versicherungsberater Ihres Vertrauens, oder haben Sie etwa keinen?
Dann fände ich das sehr bedauerlich!

Versicherung anbieten?

Nun, da möchte ich nur kurz die Geschichte von dem Mann erzählen, der mit einem halben Hähnchen zum Arzt kommt und diesen fragt: „Ist da noch was zu machen?“

Natürlich macht der Abschluß einer Versicherung nach Eintritt des Versicherungsfalls ohnehin keinen Sinn mehr, weshalb nur ein mindestens halbwegs Durchgedrehter mit einem Rat in diese Richtung kommen könnte!

Nun aber zu Ihrer Frage, deren Antwort in der „Bibel“ Ihres Versicherungsvertrages steht, den AVB (Allgemeine Versicherungsbedingungen)! Hier ist genau geregelt wann gezahlt wird, ab wann und in welchen Fällen! Es gibt grundsätzlich einen sogenannten Prognosezeitraum und der muß in der Regel mindestens 6 Monate betragen. Es gibt ebenso, vor allem in den älteren Verträgen, eine Karenzzeit, die früher relativ häufig 6 Monate betrug. In dieser Zeit wurde KEINE RENTE bezahlt! Das könnte man jetzt irgendwie als zusammen hängenden Tatbestand betrachten und exakt so ist das auch!

Aber schauen Sie bitte in Ihren Vertrag, oder noch besser, sprechen Sie Ihren Versicherungsmakler an und wenn Sie keinen haben, besorgen Sie sich einen, der IHRE Interessen vertritt und dann machen Sie sich schlau! Der Zeitpunkt jedenfalls dürfte, ohne das ich weitere Hintergründe kennen, erfahrungsgemäß nicht der falscheste sein… außer… Sie müssen BEI KENNTNIS VOM EINTRITT DER BERUFSUNFÄHIGKEITS DIE VERSICHERUNG BEREITS IN KENNTNIS SETZEN und RÜCKWIRKENDE ZAHLUNG GAB ES FRÜHER HÄUFIG NICHT, BEI VERSPÄTETER ANZEIGE!
Also (endlich) ran!

Mit freundlichen Grüßen
Christoph Mittler

Hallo Tom,

hier Versicherungen anzubieten, verstößt gegen die Nutzungsbdingungen. Hilf mit, indem du Verstöße an die Moderatoren meldest. Es ist deren Aufgabe, sich darum zu kümmern.

Ob du von deiner BU-Versicherung eine Leistung erhältst, kann hier nicht eindeutig beantwortet werden. Es gibt zwar einen einzelnen Versicherer, der 6 Monate ununterbrochene Arbeitsunfähigkeit als Nachweis der Berufsunfähigkeit anerkennt. Dies jedoch nur im Erstprüfungsverfahren. Du wirst also den „normalen“ Weg des Leistungsantrages gehen müssen. Bei einem Vertrag mit guten Bedingungen (Stichwort hier: 6 Monate „Fiktion“) dürft die Sache recht aussichtreich sein.

Dazu soltest du die Hilfe eines neutralen Fachmannes hinzu ziehen. Das kann ein auf BU-Sachen spezialisierter Versicherungsberater, Versicherungsmakler oder Versicherungsfachanwalt sein. Vorsicht ist geboten beim Versicherungsvertreter, der ist rechtlich (!) an das Versicherungsunternehmen gebunden.

Auf keinen Fall solltest du Dokumente, z.B. Fragebögen, unterschreiben, ohne dass (d)ein neutraler Fachmann den Inhalt geprüft hat. Darin liegt die größte Problemquelle.

Viel Erfolg wünscht
oscar.

Guten Tag,

diese Frage ist leider nicht pauschal zu beantworten.

Es ist über das Bedingungswerk geregelt, ob die Andauer der Arbeitsunfähigkeit über den Zeitraum von 6 Monaten bereits als Eintritt der Berufsunfähigkeit gilt.

Ich weiss das z.Bsp. die CONDOR Versicherungsgruppe ein Bedingungswerk hat welches diese Klausel beinhaltet.

Ihr Experte für die Absicherung biometrischer Risiken aus Saarbrücken, SAARLAND

Claude Burgard
Versicherungsmakler, Fachwirt für Versicherungen & Finanzen (IHK)
http://www.burgard-versicherungen.de

Hallo Tom,

das lässt sich so einfach nicht sagen.

Auf jeden Fall muss Ihr Arzt bestätigen, dass Sie außerstande sind, Ihren Beruf auszuüben, seit wann und wie lange.
Eine normale AU wird meist nicht anerkannt.

Dann kommt es noch auf die Beingungen an und welche Klauseln enthalten sind.

Der beste Weg ist, mit den Versicherungsunterlagen zu einem Versicherungsberater oder einem Fachanwalt zu gehen. Solch ein Forum ist da eher der falsche Platz

MFG

am besten die Bedingungen lesen…

Das kann man pauschal und ohne Kenntnis der Versicherungsbedingungen Ihrer BU-Versicherung nicht beantworten. Schauen Sie bitte nach, was dort zu einem Leistungsfall aufgeführt ist.

Generell kann man sagen, dass ein Versuch klug macht. D. h. stellen Sie einen formlosen Antrag und warten Sie die Reaktion der Versicherung ab. Vermutlich erhalten Sie einen mehr oder minder umfangreichen Fragenkatalog, der vier aber auch 20 Seiten umfassen kann.

Bevor Sie diesen Fragebogen bzw. Antrag auf Leistungen ausfüllen, sollten Sie aber unbedingt wissen, in welchen Fällen Ihr Versicherer leistet und wann nicht, damit Sie nicht fahrlässig etwas eintragen, was zum Ausschluss von Leistungen führt.

Ebenso werden Ihre Ärzte ähnliche Fragenkataloge erhalten und auch hier sollten man gegebenenfalls auf die Ärzte einwirken können, damit diese nicht fahrlässig und aus Unwissenheit für Sie negative Angaben machen.

Eine einzige falsche Angabe eines Arztes kann böse Folgen haben. Z. B. wenn Sie Rheuma wie in Ihrem Fall nicht als Vorerkrankung angegeben haben, aber der Arzt in seinem Befund schreibt, dass Sie schon vor Beginn der BU-Versicherung damit bei ihm in Behandlung waren.

Selbst wenn der Arzt sich geirrt hat, ist es generell sehr schwierig zu erreichen, dass die korrigierten Angaben die Ablehnung Ihres Versicherers aufheben und Sie einen positiven Bescheid erhalten.

Es wäre nett, wenn Sie mich über den Fortgang in Ihrem Fall auf dem Laufenden halten, da ich dadurch Erkenntnisse gewinnen kann, die allen Fragenden, die sich an mich wenden, weitergeben kann.

Für weitere Fragen stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung.

Hallo,

einfach mal Versicherungsbedingungen lesen! Ich kann das leider nicht so wissen. Die Versicherungen haben alle unterschiedliche Tarife und Bedingungen. Bei einer guten bekommen Sie rückwirkend ab dem 1. Monat Geld. Noch einfacher: Bei der Versicherung anrufen und fragen.

Gruß
Dennis

Hallo Tom,

Bin seit über 6 Monate arbeitsunfähig mit Krankengeldbezug.
Bin sicher noch Monate arbeitsunfähig.

Frage:
Muß nun meine BU-Versicherung zahlen?
Zumindest, solange ich wieder arbeitsfähig bin.

Hmm, das ist nicht so einfach zu beantworten.
Haben Sie Ihrer Versicherung pünktlich mitgeteilt, dass Sie AU sind?
Wenn ja - dann müssten Sie eigentlich ein Schreiben bekommen haben, worin die weitere Vorgehensweise beschrieben wurde.
Wenn nein - holen Sie das schnellstens nach. Es gibt auch da Meldefristen.

Arbeitsunfähig ist nicht dasselbe, wie berufsunfähig. Die Übergänge sind fließend und ob Ihre Versicherung jetzt leistet, steht in den Versicherungsbedingungen. Das kann bei jeder Gesellschaft etwas anders sein.
Möglicherweise bekommen Sie etwas, vielleicht aber auch nicht.

Am besten fragen Sie Ihren Betreuer oder Ihre Versicherung direkt. Es tut mir leid, dass ich Ihnen da keine besseren Auskünfte geben kann.

Mit freundlichen Grüßen

J. Schnitzler

PS: Bin Kaufmann, jedoch mit Rheuma selbst hier nicht
arbeitsfähig.

danke
tom

Guten Tag,
sie haben doch einen Vermittler? Das ist seine Aufgabe dieses für Sie zu klären. Formell müssen Sie BU geschrieben sein, bevor diese zahlt.
Gruss
Christian Müller