Das kann man pauschal und ohne Kenntnis der Versicherungsbedingungen Ihrer BU-Versicherung nicht beantworten. Schauen Sie bitte nach, was dort zu einem Leistungsfall aufgeführt ist.
Generell kann man sagen, dass ein Versuch klug macht. D. h. stellen Sie einen formlosen Antrag und warten Sie die Reaktion der Versicherung ab. Vermutlich erhalten Sie einen mehr oder minder umfangreichen Fragenkatalog, der vier aber auch 20 Seiten umfassen kann.
Bevor Sie diesen Fragebogen bzw. Antrag auf Leistungen ausfüllen, sollten Sie aber unbedingt wissen, in welchen Fällen Ihr Versicherer leistet und wann nicht, damit Sie nicht fahrlässig etwas eintragen, was zum Ausschluss von Leistungen führt.
Ebenso werden Ihre Ärzte ähnliche Fragenkataloge erhalten und auch hier sollten man gegebenenfalls auf die Ärzte einwirken können, damit diese nicht fahrlässig und aus Unwissenheit für Sie negative Angaben machen.
Eine einzige falsche Angabe eines Arztes kann böse Folgen haben. Z. B. wenn Sie Rheuma wie in Ihrem Fall nicht als Vorerkrankung angegeben haben, aber der Arzt in seinem Befund schreibt, dass Sie schon vor Beginn der BU-Versicherung damit bei ihm in Behandlung waren.
Selbst wenn der Arzt sich geirrt hat, ist es generell sehr schwierig zu erreichen, dass die korrigierten Angaben die Ablehnung Ihres Versicherers aufheben und Sie einen positiven Bescheid erhalten.
Es wäre nett, wenn Sie mich über den Fortgang in Ihrem Fall auf dem Laufenden halten, da ich dadurch Erkenntnisse gewinnen kann, die allen Fragenden, die sich an mich wenden, weitergeben kann.
Für weitere Fragen stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung.