Berufsunfähigkeitsversicherung

Hallo an alle,

hab ein Problem,

bin Rettungsassistent und habe nach einem Schlaganfall kurze Zeit später mit Epilepsie zu kämpfen ( Grand-Mal Anfälle) im Abstand von Wochen.

Antrag auf Berufsunfähigkeit wurde direkt nach dem zweiten Anfall gestellt da dies der Behandelnde Professor angeraten hatte da wohl lebenslänglich Medikamente eingenommen werden müssen und eine Fahrtüchtigkeit nicht gegeben ist sowie die Eigen und Fremdgefährdung gerade in diesem Beruf zu hoch sei.

Mitlerweile liegen 6 Berichte von Kliniken und insgesamt 10 Ärzten vor die einmütig das gleiche Attestieren. Berufsunfähigkeit besteht zu 100% für mindestens 7 Jahren. ( Fachärzte für Neurologie, Arbeitsmediziener etc.)

In meinem Vertrag steht das bei einer vortlaufenden Krankheit welche über 6 Monate andauert was ärztlich nachzuweisen ist die Versicherung von einer Berufsunfähigkeit ausgeht.

Meine Frage ist diese, muss die Versicherung nach überschreiten dieser 6 Monate auszahlen? Oder kann die Versicherung sagen wir konnten noch nicht abschließend prüfen? Ist es ggf. möglich falls die Versicherung nicht auszahlt im Zuge einer Einstweiligen Anordnung die Versicherung dazu zu zwingen?

Über Rat wäre ich sehr dankbar da die 6 Monate bald überschritten sind und die Versicherung immer die gleichen Unterlagen anfordert aber nie etwas genaues angibt. Gleichfalls steht in den AGB´s das sich die Versicherung verpflichtet monatlich zu informieren meine Versicherung hat sich auch schon 2 Monate nicht gemeldet was kann man tun oder was ist zu erwarten.

Hallo

es ist immer schwierig, mit solchen Angaben eine genaue Auskunft zu geben.

Leider ist es aber tatsächlich so, dass es Versicherungen gibt, die sich im Leistungsfall nicht gerade kundenfreundlich zeigen bzw. eine geringe Leistungsbereitschaft haben. Dieser Umstand wird auch in Untersuchtungen dokumentiert und dient uns als Fachmakler als " Richtschnur " . D.h. nicht immer sind Bedingungen und Prämie ausschlaggebend- es gibt noch weitere Faktoren , die eine gute BU - Versicherung ausmachen.

In Deinem Fall gehe ich davon aus, dass Du bei so einem "unwilligen Kandidaten " versichert bist.

Um es mal einfach zu formulieren. Wenn ärztliche Gutachten bescheinigen, dass Du Deinen Job voraussichtlich für länger als 6 Monate aus gesundheitlichen Gründen zu weniger als 50 % nicht mehr ausüben kannst, wird die BU Rente rückwirkend gezahlt und nicht erst nach 6 Monaten.

Ich persönlich würde hier nicht mehr lange rumfackeln und einen Fachanwalt nehmen. Hoffe - Du hast einen Privat Rechtsschutz !

Ansonsten kann sich so etwas über Jahre hinziehen - gerade wenn die Versicherung merkt, dass man einen " harmlosen " Gegener hat.

Alternativen wäre, sich an die Verbraucherschutzbehörde oder an den Ombudsmann zu wenden.

Mit einer " einstweiligen Anordnung " kommst Du hier nicht weiter bzw. die würde auch gar nicht greifen.

gruß
Johannes Türk
www.tuerk-versicherungen.de

Guten Tag!

Zunächst meine aufrichtige Anteilnahme an Ihrem Schicksalsschlag!

Ich habe zu dem Thema gerade erst geantwortet und hier gilt natürlich exakt das bereits „Gesagte“.

…und das ist, daß ALLES vertraglich geregelt und in den AVB nachzulesen ist.

Es gibt da eben UNTERSCHIEDLICHE Regelungen, die ich natürlich ohne sämtliche Info nicht in der Lage bin nachzuvollziehen.

6 Monate gibt es als Karenzzeit einerseits, sprich in den entsprechenden Bedingungen steht, daß die ersten 6 Monate der Berufsunfähigkeit keine Leistung erbracht wird.

Dann gibt es die 6-Monatsfrist für den Fall der vorübergehenden Berufsunfähigkeit, wo es heißt, daß MINDESTENS für 6 Monate die Berufsunfähigkeit bestehen muß.

Melden ist IN JEDEM FALL angebracht, zumal eine Leistung i.d. Regel nicht VOR Medlung erbracht wird, aber auch das hängt wieder von den AVB ab.

Lassen Sie sich im Zweifelsfall die AVB kommen!

Was ist mit Ihrem Versicherungsberater?

Abgetaucht, weil es nichts zu Verdienen gibt???

Gerade JETZT und im Fall der Berufsunfähigkeit ist aus unserer Sicht Beratung angebracht!!!

Stichwort: Lebenslange Rente statt nur bis zum Ablauf der BU-Rente, aber das können die „Banausen“ unter den Versicherungsberatern natürlich nicht wissen!

Mit freundlichen Grüßen
Christoph Mittler

Hallo Sven, leider gibt es nicht selten solche Verzögerungen. Oft muss mit einem Anwalt vor Gericht auf Zahlung geklagt werden. Alle Verhandlungen mit der Versicherung solltest Du schriftlich machen und immer Fristen setztn. Nimm Dir einen Fachanwalt der Erfahrung auf diesem Gebiet hat.
Leider ist der Weg zur Leistung durch die Versicherung oft nur über eine Klage zu erreichen.
Anwälte freuen sich über solche Fälle, da der Streitwert recht hoch ist.

Hallo.

Leider besteht für die Versicherung nicht die Verpflichtung zu leisten auch wenn man bereits 6 Monate krankgeschrieben ist.
Es gibt einen BU-Vertrag der CONDOR-Versicherung, der so eine Klausel inne hat, es ist aber wohl sehr unwahrscheinlich das Sie gerade diesen Vertrag abgeschlossen haben.

Gerade bei BU sind Versicherer meist nicht gerade schnell wenn es um die Anerkennung der Leistungspflicht geht.

Ich geben Ihnen den selben Rat wie vielen Anfrager mit selber Problematik vor Ihnen.

Investieren Sie etwas Geld in einen auf dem Gebiet versierten Anwalt der Sie schon im Vorfeld bei der Durchsetzung der Ansprüche gegenüber dem Versicherer unterstützt.

Viele Grüße aus Saarbrücken

Claude Burgard
„Fachwirt für Versicherungen & Finanzen (IHK)“
Versicherungsmakler
http://www.burgard-versicherungen.de

Klar hat der Versicherungsmakler kein Interesse daran zu helfen.

Die AGB´s liegen mir vor. In diesen heisst es das falls man wegen der ein und selben erkrankung länger als 6 Monate krank ist dies von der Versicherung als Berufsunfähigkeit gewertet wird wenn dies ärztlich nachgewiesen ist. In meinem fall haben 6 Kliniken und 10 Ärzte darunter 2 Professoren dies zu 100% festgestellt für einen Zeitraum von nicht unter 7 Jahren.

Habe eine private Rechtschutzversicherung.

Muss man warten bis die Versicherung die Leistungspflicht abgelehnt hat oder wie ist das ??
Kann man die Versicherung im Zuge einer Einstweiligen Anordnung durch einen Richter zwingen lassen auszuzahlen? Die Sache ist nämlich die habe eine private Krankentagegeldversicherung und die hat die Leistungen nach Rückfrage beim Hausarzt eingestellt mit der Begründung das hier eine Berufsunfähigkeit vorläge. Meine gesetzliche Krankenversicherung hat Erwerbsunfähigkeitsrente für mich beantragt.

Nein habe meinen Vertrag wenn man das hier sagen kann und darf bei der InterRisk.

Habe einiges durchgelesen im grossen world wide web.

Da habe ich nun öfter gefunden das BU Versicherungen zahlen müssen wenn man länger wegen dem ein und selben länger als 6 Monate krankgeschrieben ist.
Nannten das vereinfachte Beweispflicht, wurde so erklärt das wenn die BU Versicherung in Ihren AGB´s stehen hat das sie nach 6 Monaten wegen dem gleichen krank sind dies als Berufsunfähigkeit ansehen und auch dann ab Eintritt Rückwirkend zahlen, dass diese Versicherungen dann auch auszahlen müssten.
Oder versteh ich das falsch ? wie sieht es da aus mit einer Einstweiligen Anordnung über einen Rechtsanwalt bei Gericht hat man da chancen?

Dann lesen Sie mal die Ihrem Vertrag zu Grunde liegenden Versicherungsbedingungen. Das ist auch nicht aufwendiger als das WWW zu bemühen.

Wenn Ihnen der Anwalt vorerst ungeeignet erscheint, dann würde ich zumindest noch einen Versicherungsexperten (wie sieht es denn mit dem Abschlussvermittler aus) hinzuziehen der Versicherungsdeutsch in normales deutsch übersetzt und ggfls. auch mit Gerichtsurteilen gut vertraut ist.

Viele Grüße aus Saarbrücken

Claude Burgard
„Fachwirt für Versicherungen & Finanzen (IHK)“
Versicherungsmakler
http://www.burgard-versicherungen.de

Hallo!
Warum sollte der kein Interesse haben?

Nun gut!

Zeugen für das Vorliegen der BU haben Sie sehr offensichtlich genug!

Schreiben Sie die Berufsunfähigkeitsversicherung an und fragen Sie nach dem Bearbeitungsstand.

Sollten Sie keine, oder eine unbefriedigende Antwort erhalten, ist es Zeit einen Anwalt aufzusuchen.

Das könnten Sie vorab aber bereits anleiern, indem Sie die Rechtsschutzversicherung um eine Deckungszusage bitten, unter Schilderung der Fallumstände.

Wenn die Deckungszusage vorliegt suchen Sie sich einen geeigneten Anwalt!

Ich würde verschiedene anschreiben via eMail und 1. anschauen wie schnell und kompetent sie antworten und 2. mindestens mit 2 Anwälten persönlich in´s Gespräch gehen, ohne das eine Prozeßvollmacht unterschrieben wird (Erfragen Sie vorab die Kosten für die einmalige Beratung!) und wenn Sie dann den Ihrer Meinung nach richtigen Anwalt gefunden haben, der Ihnen schlüssig die Verfahrensweise darlegt, dann haben Sie mit viel Glück den richtigen Anwalt gefunden.

Dann kann die „Schlacht“ beginnen, falls notwendig.

Gegen die Krankentagegeldversicherung müßte man unter Umständen auch noch vorgehen, denn ich bin nicht überzeugt davon, daß die die Leistung einfach aufgrund angeblicher Leistungspflicht eines anderen Unternehmes versagen können.

Ich wünsche Ihnen auf jeden Fall allen nötigen Erfolg und finde es persönlich beschämend, wie sich manche Versicherungsunternehmen um die Leistungen zu drücken versuchen!

Hallo,

zunächst mal gute Besserung!

Konkret kann ich hier keine Aussage treffen, weil ich die Ihrem Fall zugrunde liegenden Versicherungsbedingungen nicht kenne.

Es ist aber nichts ungewöhnliches, dass eine Versicherung regelmäßig Berichte anfordert, um die Entwicklung einer Erkrankung einschätzen zu können.

Falls in Ihren Bedingungen steht, dass eine fortlaufende Arbeitsunfähgkeit von 6 Monaten ausreicht um einen Leistungsfall zu begründen, dann sollten Sie der Versicherung eine engemessene Frist setzen. Die Erwähnung, sich nach Ablauf der Frist an den Ombudsmann (Adresse im Impressum meiner Website) ist gelegentlich hilfreich.

Viele Grüße

Thomas Burgau
http://www.finanzservice-burgau.de

In meinem Vertrag steht das bei einer vortlaufenden Krankheit
welche über 6 Monate andauert was ärztlich nachzuweisen ist
die Versicherung von einer Berufsunfähigkeit ausgeht.

Meine Frage ist diese, muss die Versicherung nach
überschreiten dieser 6 Monate auszahlen? Oder kann die
Versicherung sagen wir konnten noch nicht abschließend prüfen?

Guten Abend,
sie haben einen Vertrag und einen Vermittler des Vertrags. Verträge sind dazu da Dinge zu regeln, wenn man sich nicht verträgt. Wenn ihr Vermittler ( ich hoffe es ist ein Makler) seinen Job beherrscht, soll er das für Sie regeln. Wenn es das Internet, ein Vertreter oder Makler ohne Ahnung war, nehmen Sie einen Versicherungsberater und/oder einen Fachanwalt zu Hilfe. Schalten sie auf jeden Fall per Internetmeldung den Ombudsmann ein. Das hemmt alle Fristen. Klingt jetzt hart aber ziehen Sie das durch was im Vertrag steht. Und bitte nicht auf eigene Faust. Wenn sie eine Rechtsschutzversicherung haben, dann müssen die zahlen.
Gute Besserung und Good Luck!
Dipl Kfm Christian Müller
Versicherungsmakler

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