Meine Mutter hat für mich vor 10 Jahre eine
BU-Versicherung abgeschlossen. Die Maklerin, eine
gute Bekannte meiner Mutter, sagte, dass 2 Besuche bei einem Psychologen nicht angegeben werden müssen, das würde unter Befindlichkeits-
störung laufen und sei nicht relevant.
Ich lese nun immer öfter, dass gerade dieser
Tatbestand dazu führen könnte, dass die Versicherung im Schadensfall nicht zahlt und
alle bisherigen Beiträge umsonst bezahlt wurden.
Was soll ich tun? Fristgerecht kündigen? Fristlos kündigen? Versuchen den Vertrag unter
Ausschluss psychischer Schäden fortsetzen, wenn das überhaupt möglich ist.
Die Maklerin sagt: Stillschweigend weiter zahlen
und hoffen, dass die Versicherung im Ernstfall trotzdem zahlt.
Wer weiss Rat?
Danke im Voraus.