Hallo,
im Antrag für eine Berufsunfähigkeitsversicherung wird gefragt, „Sind Sie dauerhaft körperlich oder geistig beeinträchtigt, ohne diesbezüglich ärztlich oder therapeutisch behandelt zu werden“.
Beim Antragsteller wurde vor acht Jahren zufällig eine Hausstaubmilbenallergie festgestellt. Er merkt aber bis heute nichts davon, verspürt also keinerlei körperliche Beeinträchtigung.
Muß er diese festgestellte Allergie angeben? Oder kann er davon ausgehen, daß sie mangels Beschwerden verheilt ist? Einen verheilte schwere Krebserkrankung beispielsweise müßte er ja bei dieser Fragestellung auch nicht angeben.
Danke für Antworten!
Klaus