Berufsunfähigkeitsversicherung Allergie

Hallo,

im Antrag für eine Berufsunfähigkeitsversicherung wird gefragt, „Sind Sie dauerhaft körperlich oder geistig beeinträchtigt, ohne diesbezüglich ärztlich oder therapeutisch behandelt zu werden“.

Beim Antragsteller wurde vor acht Jahren zufällig eine Hausstaubmilbenallergie festgestellt. Er merkt aber bis heute nichts davon, verspürt also keinerlei körperliche Beeinträchtigung.

Muß er diese festgestellte Allergie angeben? Oder kann er davon ausgehen, daß sie mangels Beschwerden verheilt ist? Einen verheilte schwere Krebserkrankung beispielsweise müßte er ja bei dieser Fragestellung auch nicht angeben.

Danke für Antworten!
Klaus

Guten Tag

im Antrag für eine Berufsunfähigkeitsversicherung wird
gefragt, „Sind Sie dauerhaft körperlich oder geistig
beeinträchtigt, ohne diesbezüglich ärztlich oder therapeutisch
behandelt zu werden“.

Durch die festgestellte „Hausstaubmilbenallergie“, die keinerlei Beschwerden macht, ist er weder dauerhaft körperlich noch geistig beeinträchtigt.

Also keine Angabepflicht…

Viele Grüße
Thorsten

Hallo,

im Antrag für eine Berufsunfähigkeitsversicherung wird
gefragt, „Sind Sie dauerhaft körperlich oder geistig
beeinträchtigt, ohne diesbezüglich ärztlich oder therapeutisch
behandelt zu werden“.

Beim Antragsteller wurde vor acht Jahren zufällig eine
Hausstaubmilbenallergie festgestellt. Er merkt aber bis heute
nichts davon, verspürt also keinerlei körperliche
Beeinträchtigung.

Wenn die Frage so wie geschrieben formuliert ist und der „Verlauf der Erkrankung“ tatsächlich so ist, hat die Allergie hier nicht verloren.

Muß er diese festgestellte Allergie angeben? Oder kann er
davon ausgehen, daß sie mangels Beschwerden verheilt ist?
Einen verheilte schwere Krebserkrankung beispielsweise müßte
er ja bei dieser Fragestellung auch nicht angeben.

Ich würde aber Prüfen, ob die Diagnose (und der nichtvorhandene Krankheitsverlauf) nicht evtl. bei einer anderen Frage zu vermerken ist.
Im Zweifelsfall (Schadenfall) muss natürlich alles bewiesen werden können.

Danke für Antworten!
Klaus

Keine Ursache
Esteban

Hallo,

danke für Eure Tips. Nun habe ich diesen Artikel hier gelesen, der hat mich verunsichert…

http://www.aspect-online.de/artikel/antragsteller-mu…

Grüße Klaus

Hallo,
ehrlich gesagt: das ist eine richtig doofe, schwammige Frage, weil dadurch der Streit im Leistungsfall vorprogrammiert ist.

Ich interpretiere es anders als meine Kollegen: Eine Allergie verheilt nicht, sondern ist latent da, auch wenn sie sich nicht direkt zeigt. Das ist eine Beeinträchtigung, da beim Punkt „Allergie zeigt sich oder nicht“, idR lediglich die Konzentration des Allergens eine Rolle spielt.

Allergien sind allerdings wieder ein ziemlich rotes Tuch in der BU, insbesondere bei einigen Berufen wegen der höheren Wahrscheinlichkeit von Kreuzallergien.

Gruß
Andreas

Hallo,

danke für die Infos.

Eine Allergie
verheilt nicht, sondern ist latent da, auch wenn sie sich
nicht direkt zeigt. Das ist eine Beeinträchtigung, da beim
Punkt „Allergie zeigt sich oder nicht“, idR lediglich die
Konzentration des Allergens eine Rolle spielt.

Muß denn der Antragsteller als Laie solche medizinischen Spitzfindigkeiten kennen?

Gruß Klaus

Hallo,
auch ich bin kein Mediziner. Nur wenn eine Allergie festgestellt wurde und nichts dagegen getan wurde, ist sie noch da.
Spitzfindig finde ich das nicht,
Gruß
Andreas

Hallo Andreas,

danke für die Antwort.

Also ich bin auch kein Mediziner, und ich dachte, daß eine Allergie von selbst wieder verschwinden kann, wie andere Krankheiten auch. Wenn ich gegen einen Schnupfen nichts tue, heißt das ja auch nicht automatisch, daß er acht Jahre später noch da ist.

Ok, aber ich nehme zur Kenntnis, daß Sie die Ansicht vertreten, daß die Allergie anzugeben ist. Vielen Dank nochmal für die Info!

Gruß Klaus