Berufsunfähigkeitsversicherung Antrag auf Leistung

Gute Tag.

Ich würde Sie um eine ehrliche Antwort als Experten auf
diesem Gebiet bitten.
Bitte keine Angebot etc.

Ich habe seit ca. 16 Jahren eine BUZ-Versicherung bei der wwk.
Habe diese damals speziel für meine Krankheit Rheuma abgeschlossen.
Jetzt mit 42 Jahre bin ich in teilweise Erwerbsminderung
gefallen.
Zusätzlich arbeitslos.
Kann lt. Rentengutachten 3bis max. unter 6 STunden pro Tag auf dem allgemeinen ARbeitsmarkt noch arbeiten.
Bin gelernter Groß-und Außenhandelskaufmann mit Rheuma
und psychischen Problemen.

Es wird noch geprüft, ob ein verschlossener Arbeitsmarkt vorliegt. Dann würde die Rente voll gezahlt.

Meine Frage:
Macht es Sinn, auf eine Leistung meiner BUZ versicherung zu bestehen?

Diese zahlt bei Berufsunfähigkeit ab 50%!
Ich bin jetzt 3 Monate in ALG1, und davon 1,5 Jahre in Krankengeld.Davor 2 Monate ARbeit. Wieder davor nochmals 1,5Jhare in Krankengeld.

Dankeschön!

Hallo
die Frage ist so sehr schwer pauschal zu beantworten - vorab muß folgendes geprüft werden, liegt bei Ihnen eine 50% Berufsunfähigkeit vor. Da Ihr Vertrag bereits 16 Jahre läuft sollte auch geklärt werden ob Ihr Vertrag eine Verweisbarkeitsklausel beinhaltet und wenn ja ob diese bei Ihnen greifen kann.
Diese Punkte sollten Sie klären und sollten dann bei einer 50% Berufsunfähigkeit den Antrag bei Ihrem Versicherer stellen.
Sollten Sie allerdings eine mini Rente in Höhe von ARG II
nur aus dem Vertrag erhalten, dann macht es wenig Sinn da man Ihnen die Rente als Einkommen anrechnet.
Allerdings können Sie sich dann auch ehrlich gesagt den Beitrag für einen solchen Vertrag sparen.

Ja Hallo - Für diesen Fall haben Sie ja den Versicherungsschutz abgeschlossen !!

Haben Sie mit der WWK schon Kontakt aufgenommen ?

Wenn nein , dann rufen Sie dort schleunigst an und erklären denen, dass Sie vorausichtlich BU sind und abklären, was die WWK alles benötigt.

In der Regel wird es das fachärztliche GUtachen sein, dass hier jedoch eine andere Voraussetzung prüft, wie die gesetliche RV.

In Kurzform

Sie müssen zu 50 % nicht mehr in der Lage sein , Ihre zuletzt ausgeübte Tätigkeit zu verrichten und das voraussichtlich für 6 Monate - so die übliche Defintion

gruß
j türk
www.tuerk-versicherungen.de

Hallo,

ich würde jedenfalls einen Antrag auf Leistung bei der BU-Versicherung stellen.

Viele Grüße

Ralf Weinand
http://www.versicherung-vergleich-top.de

Guten Tag!
Wenn Sie mich jetzt fragen würden, ob Sie in das Auto steigen sollen, daß Sie sich eigens gekauft haben, um damit zu fahren, dann würde ich Ihnen den Rat geben: „TUN SIE ES!“

So kurz und knapp fällt meine Antwort auf Ihre Frage aus, ob Sie Ihre Berufsunfähigkeitsversicherung in Anspruch nehmen sollen!

Mit freundlichen Grüßen
C. Mittler

Guten Tag,

wenn Ihre Versicherung seit 16 Jahren oder länger besteht, dann haben Sie mit ziemlicher Sicherheit eine abstrakte Verweisbarkeit in den Versicherungsbedingungen. D.h., Sie können auf eine beliebige Tätigkeit am Arbeitsmarkt verwiesen werden. Die Einstufung von 3-6 Stunden Arbeitsfähigkeit am Arbeitsmarkt ist leider sehr ungenau. Ich würde an ihrer Stelle auf einer Präzisierung der Leistungsfähigkeit durch einen Gutachter drängen. Entscheidend ist dabei, ob der Gutachter Ihnen 50 % oder weniger als 50 % Leistungseinschränkungen bescheinigt. Auf jeden Fall ist es sinnvoll, das ganze Verfahren im Dialog mit Ihrer Versicherung abzuwickeln. Mit dem Kopf durch die Wand zu gehen, ist selten von Erfolg gekrönt. In der Regel sind die Versicherungen bereit, einen Kompromiss einzugehen, wenn eine Leistungspflicht nicht ganz eindeutig zu klären ist.
Ich hoffe ihnen damit geholfen zu haben. Bitte beachten Sie, dass dies keine verbindliche Beratung darstellt. Für eine rechtlich verbindliche Auskunft können Sie sich an einen Juristen wenden.

Mit freundlichen Grüßen
Thomas Burgau
http://www.finanzservice-burgau.de

Guten Tag.

Ich verstehe die Frage (oder den Hintergund) nicht ganz.

Wieso sollte es keinen Sinn machen den Versicherer um eine Leistung zu bitten, wo der Gesundheitszustand schon so schlecht ist?

Das Einzige, was es noch abzuklären gälte wäre, ob durch die bereits schon lange Zeit ohne Erwerb die BU-Klauseln nicht so gestaltet sind, dass der Versicherer nun abstrakt verweisen könnte.

Lassen Sie sich im Falle der Antragsstellung lieber anwaltlich beraten.

MfG
Claude Burgard
http://www.facebook.com/VersicherungsmaklerSB

Bei 3 bis 6 Stunden Arbeitsfähigkeit sind Sie nicht nur berufsunfhäig, sondern sogar nahezu ewerbsunfähig. Natürlich sollten Sie sich um eine Leistung Ihrer BU-Versicherung kümmern.

Haben Sie schon einen Antrag gestellt oder wurde diese abgelehnt? Dann benötigen Sie eine Rechtsschutzversicherung um einen Anwalt zu beauftragen.

Eventuell erhalten Sie auch öffentlichen Klageschutz, d. h. die Kosten werden von der Staatskasse übernommen bzw. vom Gegner, falls dieser verliert. Das hängt von Ihrem Einkommen ab.

Um vor Gericht zu bestehen, benötigen Sie einen wirklich guten Anwalt. Viele Anwälte sind nicht qualifiziert oder wollen nur die Gebühren abgreifen und arbeiten dann entsprechend schlecht. Selbst gerade wieder erlebt.

Hallo,

den Leistungsantrag bei der WWK sollten Sie umgehend stellen.

Viel Erfolg.

Ich wüsste nicht was dagegen sprechen sollte. Probieren würde ich es auf jeden Fall. Ich hoffe du hast einen guten Tarif abgeschlossen. Das wichtige ist ja nur, dass du keine 50% mehr in deinen versicherten Beruf arbeiten kannst.

Gruß
Dennis

Hallo Frank,

natürlich macht es Sinn prüfen zu lassen, ob eine Leistungspflicht der WWK besteht. Diese Prüfung ist unabhängig von der für die gesetzliche Berufsunfähigkeitsrente und hat auch ganz eigene Kriterien. Ruf doch einifach mal bei der WWK an und lass Dir erklären wie man die Leistung beantragt. Möglicherweise hättest Du das schon längst machen sollen.
Was meinst Du, Du hast die Versicherung für die Krankheit Rheuma abgeschlossen? Falls die Krankheit vorher bestand musstest Du diese ja im Antrag angeben. Wurde da das Thema Rheuma vom Versicherungsschutz ausgenommen?
Die Arbeitslosigkeit spielt bei der Prüfung auch keine Rolle, es zählt der zuletzt ausgeübte Beruf. Bescheinigt der Arzt, dass hier eine 50%tige Berufsunfähigkeit besteht, so erhälst Du die Rente. Die private Berufsunfähigkeitsrente erhält man übrigens oft leichter als die gesetzliche Berufsunfähigkeitsrente.

Falls Es Probleme mit der Versicherung gibt, und Du der Meinung bist, die Leistung wird Dir unrechtmäßig verweigert, dann gibt es Anwaltskanzleihen, die sich auf so etwas spezialisiert haben und die man mit ein paar Monatsrenten aus der erkämpften BU bezahlen kann. Oft verweigern die Versicherer die Rente und hoffen, dass man kein Geld für einen Anwalt hat.

Kontaktdaten kannst Du in einem solchen Falle bei mir erfragen.

Gruß
Der Ruhestandsplaner- Essen

Hallo frankg,

die private BU-Versicherung hat nichts mit der gesetzlichen Rentenversicherung zu tun und ist unabhängig davon und tritt meistens eher ein, wie die gesetzliche Erwerbsminderungsrente.

Wenn Ihnen ein Arzt bescheinigt, dass Sie Ihren Beruf nicht mehr zu mindestens 50% ausüben können, dann erhalten Sie die BU-Rente. So ist es bei den meisten Verträgen und ich hoffe nicht, dass Sie auch noch Verweisungsklauseln in Ihrem Vertrag haben. Das alles steht in den Versicherungsbedingungen. Wenn Sie zum Verständnis dahingehend Hilfe benötigen, muss Ihnen ein WWK Mitarbeiter weiterhelfen.

Beste Grüße
tripleZ