Berufsunfähigkeitsversicherung bei Tendinitis

Hallo

Ich habe seit einiger Zeit, laut Arzt, Tendinitis an den Fingergelenken und bis zu den Knöcheln am Fingeransatz, beidhändig.
Ich bin Musiklehrer für Schlagzeug und Gitarre und brauche meine Hände täglich. Das heißt ich halte mit den Fingern Sticks und bewege diese durch Druck, was eben deshalb zu einem alltäglichen Schmerzzustand führt, vor allem Abends, wenn ich 5 Stunden Schlagzeug gespielt habe, habe ich schmerzen in den Händen bis in die Fingerspitzen. Auch durch das Gitarre spielen, bei dem ich ein Plektrum mit Fingerdruck bewege und die linke Hand auch mit viel Fingerbewegungen arbeitet. Mittlerweile ist es schmerzhaft eine Sprudelflasche zu öffnen, ein Parfum-Spray zu betätigen oder mit unserem Hund an der Leine Gassi zu gehen, ist fast unmöglich, auch am PC die Maus bedienen oder über die Tastatur schreiben, auch mit einem Stift auf Papier schreiben tut nach 2 - 3 Minuten so weh dass sich meine Hand verkrampft und schmerzt. Wenn ich bei meinem Sohn an der Türe klopfe achte ich schon darauf, mit welchem Finger ich klopfe, weil es schmerzt. Ein Händedruck bei Begrüßung kann so schmerzhaft sein dass ich ihn noch 3 Tage später spüre, Ringe an den Fingern habe ich aus diesem Grund schon abgelegt.

Klar könnte ich mir die Stöcke auch an die Unterarme kleben, aber damit kann ich wohl kaum einen Schüler geschweige denn die Eltern überzeugen. Ich spiele seit einiger Zeit nur noch dezent mit und
nur wenn’s unbedingt sein muss. Problem: Es melden sich Schüler ab, die mit dem Unterricht nicht mehr zu frieden sind, und das kann ich auch verstehen, ich sage dem Schüler wie er spielen muss, anstatt im das vorzuspielen.

Es gibt sicher schlimmeres, ich denke aber, wenn ich Jahrelang eine BU bezahle habe ich auch ein Recht darauf wenn ich Hilfe brauche, Schmerz ist Schmerz und sehr unangenehm. Und schließlich will ich nicht in 5 Jahren gar nichts mehr mit meinen Händen machen können.

Ich habe eine Berufsunfähigkeitsversicherung bei der Alianz (Erwerbsunfähigkeitsversicherung) und bei der Aachen-M. eine Berufsunfähigkeitszusatzversicherung. Man sagte mir dort, dass nur der Hausarzt eine BU feststellen braucht und kein Gutachter seitens der Alianz eingeschaltet wird. Die Versicherung ist von 2004 und 2007.

Ich habe auch etwas Angst vor einem Rechtstreit weil das doch sicher mit einigen Kosten verbunden ist, und ich ohnehin schon nicht im Geld schwimme.

Vielen Dank für ein Paar Tipps

Liebe Grüße….

Ja das ist in der Tat ein Problem, die Versicherungsgesellschaften zahlen nicht ohne weiteres. Ohne Anwalt werden Sie sich schwer tun. Vorallendingen auch ob eine Verweisungsklausel im Vertrag ist. Bei mir sind es sechs Monate, die nachweisen muss und dann konnte ich einfach formlos denj Antrag auf Auszahlung stellen. Dann geht es erst mal richtig los. Normal schickt Sie die Versicherung zu einem Gutachter. Der muss dann mindestens 50 % berufsunfähigkeit feststellen. Wenn das zutrifft, dann wird es wohl keine Klage/Gerichtstermin geben. Im einzelnen sind hier die V-Gesellschaften sehr unterschiedlich.

Viel Glück

Hallo,

alles schlimm genug… aber dann machen Sie es doch wie die Vers. es sagen und gehen zum Arzt und lassen sich dann noch von einem Gutachter begutachten…!!!

wo ist das Problem???

ich vermisse auch die Frage die man hier i.d.R. stellt…!

zum Rechtsstreit kann es kommen - muss aber nicht!!

nicht alle Versicherungen sind schlecht… :wink:

Gruß

www.thomas-wolter.eu

Hallo:

Zuerst muss unterschieden werden zwischen BU und Erwerbsunfähigkeit!
BU leistet, wenn der Beruf zu bestimmten Prozenten nicht mehr ausgeübt werden kann. Da spielen mehrere Kriterien eine Rolle (u.a. auch das Einkommen) - je nach Tarif und Gesellschaft.
Erwerbsminderung / -unfähigkeit ist etwas ganz anderes: Ich kann meinem Erwerb nicht mehr nachgehen, das hat nicht immer etwas mit dem Beruf zu tun. Wenn ich als z.B. Musiklehrer nicht mehr arbeiten kann, könnte ich aber eine Erwerbstätigkeit z.B. als Pförtner (OK auf Denglisch: Inside/Outside Account Manager) nachgehen. Ich denke daran wird der Unterschied deutlich.
In der gesetzlichen Rente gibt es für alle ab 1961 geborenen nur noch Erwerbsminderung!

MfG JOs

Danke für den Tipp…mfg Stephan

Hallo,

Sie sind in meinen Augen schon lange an dem Punkt vorbei, an dem Sie hätten reagieren sollen. Sie haben Schmerzen, ihr Leben ist beeinträchtigt und durch Ihre Schmerzen leidet sogar ihr Berufsleben. Sie sollten schleunigst Ihren Hausarzt aufsuchen und sich von diesem zu einem Facharzt überweisen lassen, der eine Diagnose stellt, in welchem Zustand Ihr Hände sind und wie beeinträchtigt dadurch Ihr Berufsleben ist. Mit dieser Diagnose beantragen Sie bitte umgehend eine Berufsunfähigkeitsrente bei Ihren Anbietern. Sie haben lange genug ertragen und scheinbar vor sich her geschoben. Dafür haben Sie eine Absicherung und Sie brauchen sich auch nicht schämen, diese zu nutzen. Dafür ist sie da.

Eine BU stellt nicht zwingend der Hausarzt fest, sondern der Facharzt für die entsprechenden Beschwerden. Sowohl bei der AM als auch der Allianz wird meist kein Gutachter eingeschaltet. Vor einem Rechtsstreit müssen Sie in meinen Augen keine Angst haben. Beide Anbieter haben gute Werte in den Prozessquoten, die klagen eher unter dem Durchschnitt der Branche. Ein Prozess wird ohne Rechtsschutz eher teuer.

Wie Sie schrieben, haben Sie zwei Absicherungen, wobei bei der Allianz (der bessere der beiden Anbieter) „nur“ eine EU existiert, die nur zahlt, wenn sie keinem Erwerb mehr nachgehen können. Das nachzuweisen, dürfte schwer werden. Die BU bei der AachenMünchener ist hoffentlich von 2007, denn 2004 gab es noch mehr Klauseln in den Bedingungen. Interessant wäre auch, wer diese Produkte empfohlen hat. Die AachenMünchener wird inzwischen ausschließlich von der Deutschen Vermögensberatung verkauft und hatte trotz Siegen in Finanztest und Co. noch nie wirklich tolle Bedingungen. Die Allianz hat bessere Bedingungen (allerdings im Bereich BU), dort besteht allerdings eine EU statt einer BU. Gab es dafür bei Abschluß Gründe ?

Ich hoffe, ich konnte erste Hilfestellungen geben. Sollten Sie noch Fragen haben, stehe ich gern zur Verfügung, auch unter meinem Namen bei gmx()de.

Mit besten Grüßen

Candlejack

Hallo,

also im normalfall schreibt Sie ihr Hausarzt berufsunfähig. Wenn Sie je nach Bedingungen ( bei normalen Bedingungen 6 Monate ) vom HA für mindestens 6 Monate am Stück ihren Beruf nicht mehr ausüben können dann kann man Antrag auf die Rente stellen.
Die gesellschaften können das natürlich überprüfen indem Sie ggf.ihre Risikoprüfer über die Diagnosen des HA schauen lassen. Wenn Sie bei Antragstellung keine falschen Angaben gemacht haben dann können sie ruhig zu ihrem HA hingehen und ihm die Sachlage schildern und wenn der Arzt sie so lange krank schreibt steht einer Zahlung aus der BU nichts im wege. Bei der Erwerbsunfähigkeit sieht es da wieder anders aus. Da können sie ja laut statuten gar nichts mehr und da wird es schwer Geld raus zu bekommen.
Ich hoffe ich konnte Ihnen helfen.

Hallo Stephan,

bei den angetapeten Sticks musste ich unweigerlich an Phil Collins denken …

Ich fürchte, dass ich keine sehr guten Nachrichten für dich habe. Sofern der Allianz-Vertrag wirklich eine Erwerbsunfähigkeitsversicherung ist, ist eine Leistung sehr schwer zu bekommen. Hier gilt nicht der Beruf des Musikers sondern jede (!) Tätigkeit des „allgemeinen Arbeitsmarktes“. Beim zweiten Vertrag sieht es besser aus.

Du solltest dich unbedingt an einen qualifizierten Berater wenden. Das kann ein spezialisierter Versicherungsmakler sein oder ein Berater gg. Honorar. Keinesfalls vertrauen solltest Du in diesem Fall einem Vertreter der jeweiligen Versicherung, das hat arbeits- und handelsrechtliche Gründe. Den Status kannst Du unter
www.vermittlerregister.info überprüfen.

Alternativ wäre auch ein auf BU-Fälle spezialisierter Versicherungsfachanwalt eine gute Wahl. Zumindest die Erstberatungsgebühr solltest Du investieren.

Mit einem ärztlichen Gutachten zu deinen Gunsten ist die Sache lange nicht in trockenen Tüchern. Bekannt sind die „fünf Stufen der Leistungsverweigerung“. Du ahnst - das ist nichts für Laien.

Alles Gute
oscar.

Hallo vielen Dank… ; )
Auf dem Versicherungsschein der Alianz steht gaaanz groß Berufsunfähigkeitsversicherung, im Schein selber, sozsg. kleingedruckt Erwerbsunfähigkeit…HMHM
Da könnte ich ja grad noch wegen arglistiger Täuschung klagen…oder ?

Solche Spielereien kenne ich von der Allianz eher weniger. Was genau steht auf dem Versicherungsschein und an welcher Stelle (§) der Bedingungen steht genau was zur EU ?

Grüße

am besten die Formulare kommen lassen und mit dem Hausartzt sprechen, ob der bestätigen kann, dass Sie den Beruf nicht mehr oder nur noch zu unter 50 % ausüben können…

Hallo Stephan,

war ein paar Wochen nicht online! Hat sich Deine Frage erledigt?
Und welche Frage hattest Du überhaupt?
Allgemein Tipps abzufragen, fordert mich auf, Romane zuschreiben! Konkret ist immer besser!
so long
pe sturm

Zunächst fällt mir auf, dass Sie von einer Erwerbsunfähigkeitsversicherung bei der Allianz sprechen. Das ist dann keine BU-Versicherung und als erwerbslos gilt man versicherungstechnisch allgemein, wenn man nur noch bis zu 3 Std. die Woche irgendeine (!) Tätigkeit ausüben kann. Erkundigen Sie sich zunächst, welche Versicherung Sie tatsächlich haben und welche Bedingung dort für den Versicherungsfall genannt sind.

Ob es reicht, wenn der Hausarzt eine BU feststellt, halte ich für sehr unwahrscheinlich. Sicherlich reicht das, um einen Antrag überhaupt stellen zu können. Aber dann werden Sie zumindest einen vermutlich sehr umfangreichen Fragebogen als Antrag ausfüllen müssen und die Versicherung wird bei Unklarheit einen oder weitere Ärzte hinzuziehen.

Dennoch sollten Sie keine Angst vor dem Antrag auf BU-Leistungen haben. Sie haben anscheinend eine ernste und irreversible Erkrankung, mit der Sie Ihren Beruf zumindest nicht mehr ausüben können. Ob die Versicherer leisten werden, wird sich dann herausstellen. Es hängt sehr von „Ihren“ Versicherungsbedingungen ab, z. B. ob und welches Verweisungsrecht dort genannt ist.

Erkundigen Sie sich genau, welche Bedingungen in Ihrem Fall bestehen und stellen Sie dann ggf. einen Antrag, der zu den Bedingung passt oder zumindest diese Berücksichtigt, z. B. in den Formulierungen und auch in dem ärztlichen Attesten oder Berichten.