Berufsunfähigkeitsversicherung Berusfwechsel

Ist man bei einer Berufsunfähigkeitsversicherung im Falle eines Berufswechsels weiterhin mit den gleichen Bedingungen abgesichert!
Als simples Beispiel, versichert sich ein Versicherungsnehmer als Student und ist aber später in einem ganz anderen Tätigkeitsfeld beschäftigt, sagen wir wort-case als Stuntman. Ist dieser dann zu den gleichen Beiträgen ohne erneute Risikoprüfung weiterhin versichert. Wird dies einheitlich von Versicherungen geregelt? Oder muss man da genau auf die Vetragsbedingungen schauen und wenn ja wo steht das?

Reicht es aus wenn der Versicherungsvetreter einem das per Email versichert, dass das der gewählte (gewechselte)Beruf ohne Folgen für die Versicherungsbedingugnen ist?

Ist man bei einer Berufsunfähigkeitsversicherung im Falle
eines Berufswechsels weiterhin mit den gleichen Bedingungen
abgesichert!

kann man so pauschal nicht beantworten, kommt auf die Versicherungsbeingungen an. Unter Umständen könnten hier für einige Berufe ein Ausschluss vorhanden sein.

Als simples Beispiel, versichert sich ein Versicherungsnehmer
als Student und ist aber später in einem ganz anderen
Tätigkeitsfeld beschäftigt, sagen wir wort-case als Stuntman.
Ist dieser dann zu den gleichen Beiträgen ohne erneute
Risikoprüfung weiterhin versichert. Wird dies einheitlich von
Versicherungen geregelt? Oder muss man da genau auf die
Vetragsbedingungen schauen und wenn ja wo steht das?

siehe oben

Reicht es aus wenn der Versicherungsvetreter einem das per
Email versichert, dass das der gewählte (gewechselte)Beruf
ohne Folgen für die Versicherungsbedingugnen ist?

Nein - Eine Bestätigung muss schriftlich von dem Versicherungsunternehmen erfolgen.
Ein Versicherungsvermittler darf solch eine Bestätigung nicht ausstellen.