Ist man bei einer Berufsunfähigkeitsversicherung im Falle eines Berufswechsels weiterhin mit den gleichen Bedingungen abgesichert!
Als simples Beispiel, versichert sich ein Versicherungsnehmer als Student und ist aber später in einem ganz anderen Tätigkeitsfeld beschäftigt, sagen wir wort-case als Stuntman. Ist dieser dann zu den gleichen Beiträgen ohne erneute Risikoprüfung weiterhin versichert. Wird dies einheitlich von Versicherungen geregelt? Oder muss man da genau auf die Vetragsbedingungen schauen und wenn ja wo steht das?
Reicht es aus wenn der Versicherungsvetreter einem das per Email versichert, dass das der gewählte (gewechselte)Beruf ohne Folgen für die Versicherungsbedingugnen ist?