Hallo zusammen!
Es ist möglich, Beiträge zu einer selbständigen Berufsunfähigkeitsversicherung (BU) in der Steuererklärung geltend zu machen. Mir ist auch klar, dass die Gesamtsumme an privaten Versicherungsbeiträgen, die steuerlich abgesetzt werden darf, gedeckelt ist.
Bei BU-Versicherungen gibt es manchmal die Option, den laufenden Beitrag unmittelbar durch Überschüsse zu vermindern.
Welcher Betrag wäre nun aber von der Steuer absetzbar? Der Bruttobeitrag? Oder der geringere, zu zahlende Nettobeitrag, der entsteht, nachdem Überschüsse abgezogen worden sind?
Für beide Versionen fallen mir Pro- und Contraargumente ein, daher komme ich alleine nicht so ganz weiter.
Vielen Dank!