bin am Überlegen eine BUV abzuschließen - konkret liegt mir ein (m.E.) ganz gutes Angebot der LV 1871 vor. Die Artikel im Archiv hab ich gelesen, die LV 1871 wurde dort auch einmal als „ganz gut“ bewertet.
–>Was ich nochmal nachfragen wollte ist, wie die Experten hier die LV 1871 in Bezug auf die bei BUV häufig genannten Punkte
Verzicht auf abstrakte Verweisung
freie Arztwahl
§41 (wird wohl bei der LV 1871 ausgeschlossen)
… (bin absolut kein Versicherungsexperte - auf was muß ich noch achten)?
beurteilen?
hier einige Antworten zu deinen Fragen zur BU-Absicherung:
Verzicht auf abstrakte Verweisung
= bedeutet, dass die Gesellschaft darauf verzichtet eine berufsunfähige Person auf einen anderen als den bei Eintritt der Berufsunfähigkeit ausgeübten Beruf zu verweisen.
Dies wird unterschiedlich beurteilt. Bei Franke und Bornberg (www.franke-bornberg.de) wird dies beispielsweise nicht positiv bewertet, da dadurch ein Mißbrauch gefördert werden kann.
freie Arztwahl
= die Gesellschaft schreibt dir nicht vor, zu welchem Arzt du gehen musst. Ist soweit mir bekannt auch recht gut.
§41
§ 41 VVG ermöglicht es dem Versicherer, die Beiträge für den individuellen Vertrag zu erhöhen oder den Vertrag zu kündigen, wenn Umstände eintreten, die bei Abschluss der Versicherung noch nicht bekannt waren. Dieses Risiko ist für den Versicherten unkalkulierbar, so dass der Verzicht auf die Anwendung des § 41 VVG in jedem Fall zu fordern ist.
Die Firma Franke und Bornberg beurteilt Unternehmen bzgl. der BU-Bedingungen und der Finanzkraft der Unternehmen. Hier findest du eine Reihe von Informationen und kannst dir die „Besten“ hearussuchen.
Hoffe ich konnte dir ein wenig weiterhelfen. Bei weiteren Fragen einfach stellen.
bin am Überlegen eine BUV abzuschließen - konkret liegt mir
ein (m.E.) ganz gutes Angebot der LV 1871 vor. Die Artikel im
Archiv hab ich gelesen, die LV 1871 wurde dort auch einmal als
„ganz gut“ bewertet.
Hallo Max.
So einfach ist es nicht. Das wäre so, als ob man sagt „Fahrzeuge von DaimlerChrysler sind gut“. Die E-Klasse vielleicht, Chrysler??? und smart???. Also generell ist eine Gesellschaft nicht gut, sondern hat einige gute Tarife oder eben nicht. Es gibt von der LV1871 durchaus gute BU-Tarife - aber dazu wäre ein Tarifname nicht schlecht.
–>Was ich nochmal nachfragen wollte ist, wie die Experten
hier die LV 1871 in Bezug auf die bei BUV häufig genannten
Punkte
Verzicht auf abstrakte Verweisung
freie Arztwahl
§41 (wird wohl bei der LV 1871 ausgeschlossen)
… (bin absolut kein Versicherungsexperte - auf was muß ich
noch achten)?
beurteilen?
Das müsste doch im Angebot drinstehen?
Bin für jeden Hinweis dankbar,
Gruß
mΔx
Hinweis: Hast Du deine Outdoor-Aktivitäten mit angegeben? Könnte ja evtl. zu Risikozuschlägen führen!?
Hinweis: Welche Anbieter hast du sonst noch getestet? Continentale, Allianz, Alte Leipziger, Nürnberger, CosmosDirekt, …?
Hallo Max.
So einfach ist es nicht. Das wäre so, als ob man sagt
„Fahrzeuge von DaimlerChrysler sind gut“. Die E-Klasse
vielleicht, Chrysler??? und smart???. Also generell ist eine
Gesellschaft nicht gut, sondern hat einige gute Tarife oder
eben nicht. Es gibt von der LV1871 durchaus gute BU-Tarife -
aber dazu wäre ein Tarifname nicht schlecht.
Hallo Frank,
so ist’s. Die Golden BU sollte es von der LV1871 meines Erachtens schon sein…
in der Classic wird ja noch nichtmal auf die abstrakte Verweisung verzichtet… und ansonsten sollte man sich die Arztanordnungsklausel auch mal genauer anschauen.
und DANKE für die Infos.
Der Tarif ist heißt „Golden SBU Pro“.
Kurz nachgefragt:
@ CE wegen der Arztanordnungsklausel: es ist doch bereits in der Classic die „Freie Arztwahl (keine Vertragsärzte)“ drin, damit sollte es doch passen, oder hab ich was übersehen?
@ Frank:
Danke für den Hinweis bzgl. Outdoor.
Verglichen hab ich’s mit Angeboten der HUK, HUK24, Allianz und Cosmos. Die sind aber alle preislich nicht so attraktiv für mich (wg. Vergünstigung über Gruppentarif eines großen Unternehmens).
und DANKE für die Infos.
Der Tarif ist heißt „Golden SBU Pro“.
Kurz nachgefragt:
@ CE wegen der Arztanordnungsklausel: es ist doch bereits in
der Classic die „Freie Arztwahl (keine Vertragsärzte)“ drin,
damit sollte es doch passen, oder hab ich was übersehen?
Hallo Max,
Du solltest Dir unbedingt mal den $10 der Vertragsbedingungen zu den Mitewirkungspflichtn durchlesen.
Absatz 2: Wir können außerdem – dann allerdings auf unsere Kosten – weitere ärztliche Untersuchungen durch von uns beauftragte Ärzte sowie notwendige Nachweise – auch über die wirtschaftlichen Verhältnisse und ihre Veränderungen – verlangen.
Absatz 3: Lassen Sie operative Eingriffe, die der untersuchende oder behandelnde Arztanordnet, um die Heilung zu fördern oder die Berufsunfähigkeit zu mindern, nicht durchführen, steht dies einer Anerkennung der Leistungen nicht entgegen. Sie sind allerdings verpflichtet, zumutbare ärztliche Anweisungen zur Besserung Ihrer gesundheitlichen Verhältnisse Folge zu leisten. Dabei handelt es sich um Maßnahmen wie zum Beispiel das Einhalten einer Diät, die Verwendung von orthopädischen oder anderen Heil- und Hilfsmitteln (z. B. das Tragen von Prothesen oder Verwendung von Seh- und Hörhilfen)
Die Mitwirkungspflichten sind eines der wesentlichen Unterscheidungsmerkmale der unterschiedlichen BU-Tarife. „Freie Arztwahl“ in den Flyern heißt erstmal gar nix. Unbedingt Vertragsbedingungen studieren. Dort befindet sich die Wahrheit…
Allerdings bin ich jetzt noch verwirrter wie vorher. In „meiner“ Version steht unter §10 Abs 2 das gleiche wie Du geschrieben hast.
In Abs. 3 steht allerdings: „Das Befolgen von ärtzlichen Anordnungen, um die Heilung zu fördern oder die Berufsunfähigkeit zu mindern (insbesondere operative Eingriffe), ist nicht Voraussetzung für die Anerkennung unserer Leistungspflicht. Somit verzichten wir ausdrücklich auf die sogenannte Arztanordnungsklausel. Hiervon ausgenommen ist der Ensatz von einfachen Hilfsmitteln des täglichen Lebens (z.B. das Tagen einer Brille oder orthopädische Einlagen).“