Leistungsausschlüsse…
Hallo Fegerle,
Leistungsausschlüsse müssen dem Kunden mitgeteilt werden. Hierbei muss der Versicherungsnehmer auch über sein Widerspruchsrecht belehrt werden.
Der Vertrag des Versicherers gilt nämlich zunächst nur als neuer Antrag. Einige Versicherer stellen sich etwas zickiger an, andere wiederum nicht. Ein Nachfragen bei mehreren Versicherern, zumal kostenlos für dich, wenn du es als Probeantrag schickst, hätte hierbei sicherlich Auskunft gegeben, ob ein anderer Versicherer etwas großzügiger gewesen wäre.
Gruß
Marco