*nachsatz*
Hallo Michael,
Mit deiner Darstellung könntest du dich nach meiner
praktischen ERfahrung ganz schön täuschen.
Ich habe es einige Male so erlebt und sowohl als Versicherer angenommen, als auch als Vertreter angemeldet.
Nach einigen Jahren
Tätigkeit bei Lebensversicherungen (… die ja die BUZ
verkaufen) und intensiver Beschäftigung mit dem Thema
Risikoprüfung kann ich dir sagen, daß das ganze etwas anders
abläuft.
Wie gesagt… ich habe andere Erfahrungen.
Klar kannst du ein Attest mit einreichen. das führt aber dann
dazu, daß der Risikoprüfer bei der Versicherung (häufig ein
Arzt!) hellhörig wird und nachfragt.
Du gibst im Antrag wahrheitsgemäß deine Krankheiten an. Dazu reichst du dem Antrag ein Attest bei und vermerkst dieses ebenso auf dem Antrag, denn dafür gibt es ein Punkt. Der Prüfer wird auch nicht hellhörig, weil es ja da einen Punkt gibt, der besagt, dass der Kunde ( Antragsteller) soweit als möglich Arztberichte und die Adresse angeben soll. Arzt gibt er an, Bericht fügt er bei. Alles erlaubt und der Prüfer wird nicht hellhörig, da es so dem Unternehmen Geld erspart, welches der Versicherer für die Arztanfrage ausgeben müsste. Wenn das Attest schlüssig mit der wahrheitsgemäßen Beantragung des Versicherungsschutzes ist, sollte es da im Normalfall auch keine Probleme geben.
Die entsprechenden
Formulare fragen ganz gezielt nach Dauer, Häufigkeit,
detaillierter Medikation, seit wann etc. bei den angegebenen
Erkrankungen, und - wie bereits geschrieben - unterschreibt
der Arzt die Richtigkeit seiner Angaben und ist auch „haftbar“
wenn’s nicht stimmt.
Genaugenommen will der Versicherer nur 3 Dinge wissen:
- Diagnose
- Behandlung
- Prognose
Ich wäre bei dieser Sache sehr vorsichtig. Bei nicht oder nur
unzureichend angegebenen Informationen zu Vorerkrankungen
verstehen die Versicherungen keinen Spaß und werden - im Falle
eines Falles - die Beteiligten (Kunde aber auch den das Attest
ausstellenden Arzt) vor gericht zerren.
Das ist mir klar und deshalb frage ich den Kunden auch nach jedem Zipperlein.
Außerdem musst du natürlich nachweisen, daß du deinen Beruf -
oder einen ähnlichen - nicht mehr ausführen kannst, und dann
wird dir die versicherung mehrere Gutachter auf den Hals
hetzen, die dir das Gegenteil beweisen wollen …
Das steht ja außer Frage. 
Nehmen wir also nochmal ein konkretes Beispiel.
Herr Meier hat Adipositas und trägt dem Arzt seine Bitte vor.
Herr Meier hat bisher alle versuchten Therapierungen selber gestört und somit zum Misserfolg kommen lassen. Die weitere Entwicklung ist ungewiss.
Jetzt hat der Arzt die Möglichkeit zu schreiben:
Herr Meier ist seit 10 Jahren bei mir in Behandlung. Die letzten 9 Jahre ist er bei mir wegen stark zunehmende Adipositas in Behandlung. Nachdem auch alle bisherigen Versuche an Hernn Meiers Verhalten gescheitert sind, ist kaum davon auszugehen, dass eine Verbesserung des Zustandes eintreten wird.
Oder aber er schreibt:
Herr Meier ist seit 10 Jahren bei mir in Behandlung. Die letzten 9 Jahre ist er wegen Adipositas in Behandlung. Von einer zunehmenden Adipositas ist momentan nicht auszugehen.
So… und nun sage mir, wo er hierbei einen Fehler begeht der Arzt? Selbst wenn Herr Meier jetzt schlagartig zunehmen würde, setzt dies noch keine zwangsläufige Leistungspflicht voraus und zweitens musste der Arzt dies Absehen können? Wo denkst du aber, wird der Versicherer eher ablehnen?
Es sind nur winzige Wörter, die aber keine Falschaussage sind.
Vielleicht konnte ich es so ein wenig besser darlegen.
Gruß
Marco