Berufsunfähigkeitsversicherung da absehbare Unfähi

Hallo ich habe folgendes Problem.

Ich bin ein mitt zwanziger und möchte gerne eine Lebensversicherung mit Berufsunfähigkeitsschutz abschließen.

Zudem kommt der Fakt dass ich seit zwei jahren in der IT Branche arbeite und fast non stop vor dem Computer sitze, was mir leider
krampfadern an den Waden beschert hat.

Zwar habe ich nun etwas kürzer getreten und mache nun auch sport usw. aber was passiert wenn meine Schmerzen im nächsten Jahr noch schlimmer werden und ich dann aufgrund dessen nicht mehr auf meinem Bürostuhl sitzen kann ?
Nun ist es ab und zu so weit dass ich Schmerzen an den Waden habe und nicht sitzen kann.

Wie würde sich denn so was auf meine Versicherung auswirken ?
Welche Versicherung ist das kullanter als andere oder worauf muss ich bei der Wahl der Vers. in meinem speziellen Falle denn achten.

Zwar spekuliere ich nicht darauf Arbeitsunfähig zu werden, doch weil ich so ein arbeitstier bin kann dies in den nächsten Jahren so weit sein.

Kennt sich jemand mit so was aus ?

Vielen Dank

Ergonomische Gestaltung d. Arbeitsplatzes offtopic
Lieber Nip,

don’t panic,

ich empfehle diese Seite als Lektüre und auch als Ansprechpartner:

http://www.sozialnetz-hessen.de/Ergo-Online/ergo_fra…

du kannst deine Arbeit weitermachen, aber anders gestalten: im Stehen Arbeiten oderoderoder…lgeh auch mal zu Krankenkassen, Betriebrat, oder - wie gesagt- wende dich mal an die sozialnetz-Leute. Zum Thema Arbeitsplatzgestaltung etcpp sind die wirklich fit.

Du kannst mir auch gerne nochmal mailen, dann helfe ich dir weiter und schaue, ob ich weitere Ansprechpartner finde, die dir Tipps zu gesunden und präventiven Arbeitsplatzgestaltung geben.
können.
Liebe Grüße,
barbara

Hi Barbara,

1000x Danke für die tolle URL :]

Da gibt es doch wirklich gute Infos.
Ich werde es gleich mal durchforsten.

thx

Hallo,

mal abgesehen von dem guten Tipp von Barbara habe ich mal über die Frage nachgedacht.
Ein Antrag steht und fällt ja mit den Gesundheitsfragen und dem Arztbericht. Je nach Schwere Deiner Beschwerden kann man ja den Arztbericht mitgestalten. - eine Zusage ist also möglich.
Allerdings würde ich eine eigenständige BU ohne LV. Die Unterschiede in der Leistung und der Vertragsgestaltung sind bei den Anbietern beträchtlich. Du brauchst ja vor allem eine Versicherung die auch zahlt wenn es nötig ist…

Gruss
Christian

Hallo Christian,

Ein Antrag steht und fällt ja mit den Gesundheitsfragen und
dem Arztbericht.

Stimmt! Da wird ziemlich sicher ein Arztbericht angefordert!

Je nach Schwere Deiner Beschwerden kann man
ja den Arztbericht mitgestalten. - eine Zusage ist also
möglich.

Wie soll das gehen? Wer soll den Arztbericht mitgestalten? Als
Kunde gibst du deine Ärzte an, und die Versicherung fragt dich
nicht, wann bzw. was sie dort erfragt. Der Arzt unterschreibt,
daß seine Aussagen stimmen (… und muß zahlen, wenn er etwas
verschweigt).

Von MItgestalten kann also keine Rede sein! Und einen Arzt
verschweigen bedeutet natürlich Verletzung der vorvertraglichen
Anzeigepflicht - und damit kein Geld!

Allerdings würde ich eine eigenständige BU ohne LV. Die
Unterschiede in der Leistung und der Vertragsgestaltung sind
bei den Anbietern beträchtlich. Du brauchst ja vor allem eine
Versicherung die auch zahlt wenn es nötig ist…

Da gebe ich dir recht! Da muss man auch bei den versicherungen
länger nachfragen, da sie natürlich lieber eine Kapital-Leben
verkaufenn (… daran wird mehr verdient)

Schon…
Hallo Michael,

klar kann man den Arztbericht mitgestalten.

Es macht einen erheblichen Unterschied, ob der Arzt schreibt:

Herr X ist bei mir Patient seit y und die letzten 2 Jahre in Behandlung wegen z.

anstelle von:

Herr X ist bei mir Patient seit y und die letzten 2 Jahre mit zunehmendem Ausmaße und intensiver Behandlung durch meine Person dennoch rückfälliger geworden. Sein Leiden hat sich trotz der Behandlung seit Behandlungsbeginn verschlechtert.

Während das erste nichts über eine Verschlechterung aussagt, was für den Versicherer ein Risikoerhebliches Merkmal sein könnte, macht es das zweite um so deutlicher. Der Arzt lügt ja beim ersten Satz auch nicht, selbst wenn der 2. Satz vollumfänglich stimmen würde.

Es gibt eben wohlwollende Atteste und nicht so wohlwollende Atteste. Welches in welche Kategorie passt, darfst du dir gerne aussuchen.

Nebenbei gesagt, kann man Atteste auch selber miteinreichen. :smile:
Dabei ist dann eben schon eine Einflusnahme auf den Arzt möglich, denn schließlich will er ja seinen Patienten behalten, oder? :smile:

Gruß
Marco

Hallo Marco,

klar kann man den Arztbericht mitgestalten.

Es macht einen erheblichen Unterschied, ob der Arzt schreibt:

Herr X ist bei mir Patient seit y und die letzten 2 Jahre in
Behandlung wegen z.

anstelle von:

Herr X ist bei mir Patient seit y und die letzten 2 Jahre mit
zunehmendem Ausmaße und intensiver Behandlung durch meine
Person dennoch rückfälliger geworden. Sein Leiden hat sich
trotz der Behandlung seit Behandlungsbeginn verschlechtert.

Während das erste nichts über eine Verschlechterung aussagt,
was für den Versicherer ein Risikoerhebliches Merkmal sein
könnte, macht es das zweite um so deutlicher. Der Arzt lügt ja
beim ersten Satz auch nicht, selbst wenn der 2. Satz
vollumfänglich stimmen würde.

Es gibt eben wohlwollende Atteste und nicht so wohlwollende
Atteste. Welches in welche Kategorie passt, darfst du dir
gerne aussuchen.

Nebenbei gesagt, kann man Atteste auch selber miteinreichen.

-)

Dabei ist dann eben schon eine Einflusnahme auf den Arzt
möglich, denn schließlich will er ja seinen Patienten
behalten, oder? :smile:

Mit deiner Darstellung könntest du dich nach meiner praktischen ERfahrung ganz schön täuschen. Nach einigen Jahren Tätigkeit bei Lebensversicherungen (… die ja die BUZ verkaufen) und intensiver Beschäftigung mit dem Thema Risikoprüfung kann ich dir sagen, daß das ganze etwas anders abläuft.

Klar kannst du ein Attest mit einreichen. das führt aber dann dazu, daß der Risikoprüfer bei der Versicherung (häufig ein Arzt!) hellhörig wird und nachfragt. Die entsprechenden Formulare fragen ganz gezielt nach Dauer, Häufigkeit, detaillierter Medikation, seit wann etc. bei den angegebenen Erkrankungen, und - wie bereits geschrieben - unterschreibt der Arzt die Richtigkeit seiner Angaben und ist auch „haftbar“ wenn’s nicht stimmt. Kommt dabei natürlich auf die Höhe der abgeschlossenen BU-Rente an, aber entsprechende Detailprüfungen werden bereits unternommen, wenn die monatliche Rente DM 1000.- beträgt (… im angesprochenen Fall, wenn der Antragssteller noch recht jung ist ergbt sich ja auch ein entsprechend hohes Risiko, falls für diesen dann 20 oder 30 Jahre gezahlt werden soll).

Sehr häufig werden in solchen Fällen die Folgen der angegebenen Krankheit aus dem Versicherungsschutz - durch eine Klausel - herausgenommen. Das heißt natürlich, daß die Versicherung im angesprochenen Fall dann einfach nicht zahlen muss.

Ich wäre bei dieser Sache sehr vorsichtig. Bei nicht oder nur unzureichend angegebenen Informationen zu Vorerkrankungen verstehen die Versicherungen keinen Spaß und werden - im Falle eines Falles - die Beteiligten (Kunde aber auch den das Attest ausstellenden Arzt) vor gericht zerren.

Außerdem musst du natürlich nachweisen, daß du deinen Beruf - oder einen ähnlichen - nicht mehr ausführen kannst, und dann wird dir die versicherung mehrere Gutachter auf den Hals hetzen, die dir das Gegenteil beweisen wollen …

Viele Grüße
Michael

*nachsatz*
Hallo Michael,

Mit deiner Darstellung könntest du dich nach meiner
praktischen ERfahrung ganz schön täuschen.

Ich habe es einige Male so erlebt und sowohl als Versicherer angenommen, als auch als Vertreter angemeldet.

Nach einigen Jahren
Tätigkeit bei Lebensversicherungen (… die ja die BUZ
verkaufen) und intensiver Beschäftigung mit dem Thema
Risikoprüfung kann ich dir sagen, daß das ganze etwas anders
abläuft.

Wie gesagt… ich habe andere Erfahrungen.

Klar kannst du ein Attest mit einreichen. das führt aber dann
dazu, daß der Risikoprüfer bei der Versicherung (häufig ein
Arzt!) hellhörig wird und nachfragt.

Du gibst im Antrag wahrheitsgemäß deine Krankheiten an. Dazu reichst du dem Antrag ein Attest bei und vermerkst dieses ebenso auf dem Antrag, denn dafür gibt es ein Punkt. Der Prüfer wird auch nicht hellhörig, weil es ja da einen Punkt gibt, der besagt, dass der Kunde ( Antragsteller) soweit als möglich Arztberichte und die Adresse angeben soll. Arzt gibt er an, Bericht fügt er bei. Alles erlaubt und der Prüfer wird nicht hellhörig, da es so dem Unternehmen Geld erspart, welches der Versicherer für die Arztanfrage ausgeben müsste. Wenn das Attest schlüssig mit der wahrheitsgemäßen Beantragung des Versicherungsschutzes ist, sollte es da im Normalfall auch keine Probleme geben.

Die entsprechenden
Formulare fragen ganz gezielt nach Dauer, Häufigkeit,
detaillierter Medikation, seit wann etc. bei den angegebenen
Erkrankungen, und - wie bereits geschrieben - unterschreibt
der Arzt die Richtigkeit seiner Angaben und ist auch „haftbar“
wenn’s nicht stimmt.

Genaugenommen will der Versicherer nur 3 Dinge wissen:

  1. Diagnose
  2. Behandlung
  3. Prognose

Ich wäre bei dieser Sache sehr vorsichtig. Bei nicht oder nur
unzureichend angegebenen Informationen zu Vorerkrankungen
verstehen die Versicherungen keinen Spaß und werden - im Falle
eines Falles - die Beteiligten (Kunde aber auch den das Attest
ausstellenden Arzt) vor gericht zerren.

Das ist mir klar und deshalb frage ich den Kunden auch nach jedem Zipperlein.

Außerdem musst du natürlich nachweisen, daß du deinen Beruf -
oder einen ähnlichen - nicht mehr ausführen kannst, und dann
wird dir die versicherung mehrere Gutachter auf den Hals
hetzen, die dir das Gegenteil beweisen wollen …

Das steht ja außer Frage. :smile:

Nehmen wir also nochmal ein konkretes Beispiel.

Herr Meier hat Adipositas und trägt dem Arzt seine Bitte vor.
Herr Meier hat bisher alle versuchten Therapierungen selber gestört und somit zum Misserfolg kommen lassen. Die weitere Entwicklung ist ungewiss.

Jetzt hat der Arzt die Möglichkeit zu schreiben:

Herr Meier ist seit 10 Jahren bei mir in Behandlung. Die letzten 9 Jahre ist er bei mir wegen stark zunehmende Adipositas in Behandlung. Nachdem auch alle bisherigen Versuche an Hernn Meiers Verhalten gescheitert sind, ist kaum davon auszugehen, dass eine Verbesserung des Zustandes eintreten wird.

Oder aber er schreibt:

Herr Meier ist seit 10 Jahren bei mir in Behandlung. Die letzten 9 Jahre ist er wegen Adipositas in Behandlung. Von einer zunehmenden Adipositas ist momentan nicht auszugehen.

So… und nun sage mir, wo er hierbei einen Fehler begeht der Arzt? Selbst wenn Herr Meier jetzt schlagartig zunehmen würde, setzt dies noch keine zwangsläufige Leistungspflicht voraus und zweitens musste der Arzt dies Absehen können? Wo denkst du aber, wird der Versicherer eher ablehnen?

Es sind nur winzige Wörter, die aber keine Falschaussage sind.
Vielleicht konnte ich es so ein wenig besser darlegen.

Gruß
Marco

[Mod] Ergonomische Gestaltung d. Arbeitsplatzes
Hi, bei der Krankenkasse bist du aber an der falschen adresse, die sind nur an deinen Beiträgen inter.aber wehe du bist krank ,oder du willst ner Krankheit vorbeugen, dann ist denen das egal, ***** weiter nichts,
Tschüß

MOD:
Teilweise verunglimpfende Aussage entnommen.

Hi, Arztberichte kann man nicht mitgestalten, hier wird objektiv beurteilt, wie der ´Zustand ist und wie der Krankheitsverlauf ist und evtl Prognose, falls möglich.

Tschüß

Naja, stimmt so nicht. Bei einigen Kranekankassen kann man sich Tipps und Broschüren für den Arbeitsplatz besorgen. (Rückenübungen, usw.usf.

Aber es gibt bessere und mehr Infos wo anders (den Link habe ich ja genannt), irgendwo muss man ja mal anfangen,

beste Grüße,

barbara

Wie schon…
gesagt, man kann sich nicht mitgestalten, aber man kann den Arzt bitten, ein wohlwollendes Attest zu schreiben und kein negatives.
Gruß
Marco

HI Marco,

wie ich sehe habt Ihr schon Erfahrungen damit.
Wie sieht es denn aus mit der genauen Angabe aller miener Krankheiten aus?

Habe ich eine Möglichkeit bei der Krankenkasse nachzufragen, weil
ruck zuck halt was vergessen wird und dann sagen die Versicherungsfritzen : „Jaa aber sie habe uns net gesacht dass die 1893 um 23:30 Uhr einen Schnupfen hatten.“

Und wie sieht es damit aus im Falle eines Falles Ja sie können nun nicht mehr sitzen, dann stehen sie eben (aber das macht mein runder Rücken eben auch nicht länger als 1,5 h mit) oder arbeiten als CallCenter angestellter im Bett oder wie ?

Welche VErsicherung sind denn kullanter als andere ?

mfg

ggf. auch Einzelfall…
Hallo ?,

wie ich sehe habt Ihr schon Erfahrungen damit.

Geht so :smile:

Wie sieht es denn aus mit der genauen Angabe aller miener
Krankheiten aus?

Du solltest alle angeben. Welche für den Versicherer risikoerheblich sind, entscheidet alleine er.

Habe ich eine Möglichkeit bei der Krankenkasse nachzufragen,
weil ruck zuck halt was vergessen wird und dann sagen die
Versicherungsfritzen : „Jaa aber sie habe uns net gesacht dass
die 1893 um 23:30 Uhr einen Schnupfen hatten.“

Also Schnupfen ist für gewöhnlich nicht risikoerheblich. Solltest du allerdings regelmäßig einmal im Monat Schnupfen haben, so könnte dies ein Ausdruck für einen chronischen Schnupfen oder ähnliches sein. Im schlimmsten Fall könnte sogar eine Immunschwäche vorliegen. Also so pauschal kann man auch hierbei nicht sagen, ob es was gibt, was nicht risikoerheblich ist.
Willst du ganz sicher gehen, schreibst du das wesentliche auf, was gewesen ist… Unfälle in Krankenhäusern. Es kann allerdings hierbei Unterschiede geben. Manche Versicherer fragen nur nach den Aufenthalten der letzten 3 Jahre, manche nach 10 Jahren… da kann schneller was vergessen werden.

Ansonsten hat die Krankenkasse auch keine Erkrankungsliste vorliegen. Bist du gesetzlich versichert, kann dir nur dein Hausarzt eine Diagnoseliste geben. Ansonsten kannst du dies auch bei deinem PKV-Versicherer anfragen, da dieser die Diagnosen vorliegen hat.

Und wie sieht es damit aus im Falle eines Falles Ja sie können
nun nicht mehr sitzen, dann stehen sie eben (aber das macht
mein runder Rücken eben auch nicht länger als 1,5 h mit) oder
arbeiten als CallCenter angestellter im Bett oder wie ?

Ich denke, hierbei spielst du auf die Berufsunfähigkeit an…
Grundsätzlich ist es so, dass dir der Versicherer etwas vorschreiben kann, wenn die Bedingungen es vorsehen.
Steht dort z.B. dass du weiterarbeiten könntest, wenn dein Arbeitsplatz umgestaltet werden würde, dann hast du Pech, wenn dein Arbeitgeber diesen nicht umgestaltet. Es gibt solche Art Steh-Sitz-Arbeitsplätze, wobei auch diesem Problem, dem von dir geschilderten, geholfen werden kann. Ein guter Link wurde hier gepostet:

http://www.wer-weiss-was.de/cgi-bin/forum/showarticl…

Welche VErsicherung sind denn kullanter als andere ?

Hier kann man nichts pauschales sagen. Es kommt ggf. auf den Einzelfall an und wie erheblich die Kulanz sein muss. Desweiteren auch wie erheblich möglicherweise eine Verletzung der Obliegenheiten ist und wie hoch die Schadenquote des Einzelnen liegt. Ein Zusammenspiel dieser Dinge macht es erst möglich, dass Kulanz drin ist.

Vielleicht kann man aber sagen, dass bei Versicherern mit Außendienst häufig mehr Luft und Möglichkeiten für Kulanz möglich sind, als bei Direktversicherern.

Gruß
Marco

Danke
Vielen Dank Marco !

Da kommt doch wieder einmal viel Licht ins Dunkel und man merkt dass es noch Menschen gibt die etwas davon verstehen und nicht von Haus zu Haus rennen und seit drei wochen Versicherungsvertreter sind (du weisst was ich meine) *g*

Ich werde mich nun schlau machen was Leistung und kosten mäßig für mich in Frage kommt und dann einige Angebote durchgehen.

Nochmals Danke

P.S: Es geht ja darum im Falle eines Falles nicht voreilig einen Fehler gemacht zu haben, weil man dann ja sein schwer verdientes Geld nicht mehr sieht.

Hallo Aaron,
da komm ich gut erholt nach zwei Wochen aus dem Urlaub
zurück und stelle fest dass es gottlob immer noch Leute
gibt auf die man sich verlassen kann - Du gehörst dazu !!
Nachdem ich inzwischen rausbekommen habe wer Du wirklich
bist (Name,Vorname usw.- du weißt schon ??!!!) hast Du
sicher Verständnis dafür, dass ich, was die Krankenkasse
betrifft ,nicht mehr direkt antworten werde, nur noch auf
grundsätzliche Fragen der Krankenversicherung.
Da deine Beiträge aber meist „persönlich“ sind und teilweise
auch vom MOD. verändert werden müssen, werden wir wohl
nicht mehr oft zusammenkommen.
Mach`s gut - Du Supermann

Gruss

Günter

Hi, Superman, hab dich echt vermißt,

dann kannst du mich ja jetzt auch mit Vornamen ansprechen,
ist mir im grunde sowieso egal, hab nichts zu verlieren.
Tschüß aus der Schweiz

Hi, wenn du das tatsächlich rausbekommen hast, was unwahrscheinlich ist, weißt du ja von deiner Schweigepflicht,

schätze dich trotzdem weiterhin, da du eigentlich gar nicht in das DAK Bild paßt
Tschüß

achte aber darauf…
Hallo,

zum Thema Krankenversicherung:

dass du den gewählten SB mal 2 im Schrank liegen haben musst, denn was ist, wenn du 5 Tage vor und 5 Tage nach Neujahr eine behandlungsintensive Arztpflege benötigst?

du würdest den SB vom alten Jahr nutzen und den vom neuen. Weiterhin zahlt, soweit du angestellt bist, weitestgehend oder alles (hängt vom Preis und Schutz ab) dein Arbeitgeber die Prämie hälftig.

Gruß
Marco

Hallöle!

Also ich habe ein ähnliches problem wie du! ich habe seit 1993 ganglien in beiden handgelenken und habe auch tierische angst bu zu werden. meine versicherung (volksfürsorge) hat leistungen bei bu wg. meiner hände von vorneherein ausgeschlossen. wenn ich jetzt tatsächlich mal bu werde, bekomme ich keinen penni!
Echt toll. würde das risiko mit meinen händen auch gerne extra versichern, aber wo weiß ich auch nicht so recht!

frag lieber 10 x nach, bevor du nen vertrag abschließt!!!

grüssle fegerle!

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