Berufsunfähigkeitsversicherung / Demenzerkrankung

Hallo zusammen,

ich bin in der Verwandschaft mit folgendem Problem konfrontiert:

Frau Jahrgang 1952 ist nun tragischerweise an Demenz erkrankt. Hat die letzten 40 Jahre im Schichtbetrieb in der gleichen Firma gearbeitet. Momentan noch krankgeschrieben mit zweiwöchigem Krankenschein an die Krankenkasse (60% vom Gehalt werden gezahlt).

Beim Eintritt in die Frührente wären die Abzüge sehr hoch, Arbeitslosigkeit ist auch keine Option. Nun müsste normal die Berufsunfähigkeitsversicherung einspringen. Was aber wenn keine vorhanden ist?

Laut Versicherungsberater gibt es bis zu einem bestimmten Jahrgang noch eine Art „Staatsfreiheit“ oder wie er es nannte.

Kann hier irgendjemand weiterhelfen?

Vielen Dank im Voraus!!!

Der Begriff Staatsfreiheit ist mir nicht bekannt - sorry. Sie dürfte eine BU/EU-Rente über die Gesetzliche Rentenversicherung erhalten - fragen Sie dort nach - Stichwort Sozialversicherung.
good luck
pe sturm

Hallo,
da weis ich auch keinen vernünftigen Rat, aber ich würde mal sagen sicherheitshalber mal Sozialhilfe beantragen. Denn das Sozialamt holt sich ihr Geld schon wieder zurück, die wissen aber auch was man machen kann.

Viele Grüße

M.Pohl

Guten Morgen,
im Jahre 2001 wurde die Berufsunfähigkeitsrente abgeschafft und durch die Erwerbsminderungsrente ersetzt.
Hierzu ein Link:http://www.gbe-bund.de/glossar/Berufsunfaehigkeitsre…
Ich hoffe, Sie können damit etwas anfangen.

Freundliche Grüße
depm

Hallo
also Staatsfreiheit nennt man das nicht - aber für die Jahrgänge bis 1960 gilt noch die alte Regelung - das bedeutet Ihre Bekannte hat die Möglichkeit zu versuchern auf Grund der Demenz - Erkrannkung eine 50% Erwerbsunfähigkeit zu erlangen und dann erhält sie noch die normale Erwerbsunfähikeitsrente und nicht nach neu eine Erwerbsminderungsrente wo die Einstufung danach geht wieviel Stunden am Tag man arbeiten kann.

Mfg
E.R.-M.

Sorry,da kann ich dir nicht weiterhelfen,ciao Hannes

Ich würde an Ihre Stelle weiter recherchieren was „Stattsfreiheit“ beinhaltet. Ich kann leider Ihnen nicht weiter helfen, aber es gibt eine Adresse die vielleicht weiter bringen könnte: die Alzheimer Gesellschaft, hier in Deutschland. Klicken Sie bitte bei Google und Sie bekommen Kontaktdaten.

Gruß, Botoa

Hallo,

klar, für die „älteren“ Jahrgänge gibt es noch BU aus der gesetzlichen Rente. Zwar etwas weniger als bis 2004, aber immerhin. Antrag bei der Rentenversicherung stellen und immer nur Kopien hingeben. Schon mal Ordner reservieren für den Schriftverkehr und nicht abwimmeln lassen. Es wird immer alles mögliche probiert um nicht zahlen zu müssen. Den Schriftverkehr genau durchlesen und ggf. sofort in Widerspruch gehen. Regelmäßig nachfragen, wie der Bearbeitungsstand ist. Darauf einrichten, daß immer ein anderer Mitarbeiter dran ist, dem der ganze Fall noch mal geschildert werden muss. So nach 1 - 2 Jahren ist es dann durch.
-> Nicht aufgeben !!!

MfG JOs

hallo Co-Zi
hier kann ich leider nicht weiterhelfen, vielleicht kann der VDK oder die von der Pflegeversicherung Auskunft geben.

Viele Grüße

Hallo ?

Erstmal herzliches Beileid zu dieser Geschichte. Es ist nicht schön, was dort passiert. Und wenn man sich dann auch noch nebenbei um Finanzen kümmern muss…

Die Krankenkasse zahlt bis zu 72 Wochen Krankengeld, wenn die Frau vorher bereits 6 Wochen krank geschrieben war. Nach diesen 72 Wochen ist dann Schluß. Da kommt dann normalerweise ein Hinweis oder eine Diagnose Richtung „Erwerbsminderung“. Entweder spätestens dort oder schon früher greift entweder eine private BU, die Leute mit Jahrgang 52 in der Regel nicht haben, weils „der Staat schon machen wird“. Oder eben um die staatliche Erwerbsminderungsrente. Da gibts die halbe und die volle. Die halbe ist ca. 19% des letzten Einkommen und wird gezahlt, wenn die Frau nur noch zwischen 3 und 6h täglich irgendeinen Job irgendwo machen könnte. Aufgestockt werden kann auf HartzIV. Die volle EMR gibts, wenn sie weniger als 3h am Tag irgendeinen Job machen könnte. Aufgestockt werden kann auf die sogenannte Grundsicherung, was auch nur ein anderer Begriff für H4 ist.

Was der Versicherungsberater mit „Staatsfreiheit“ bezeichnete (schön, wenn Fachleute die Fachbegriffe kennen würden), ist der Umstand, dass bei allen Versicherten geboren vorm 02.01.1961 nicht auf „irgendeinen“ wie vorhin gesagt, sondern auf ihren letzten Beruf geprüft wird. Das ist der Berufsstandsschutz für Ältere. Höher ist die Rente deswegen trotzdem nicht. Ich würde alles beantragen was geht, von Aufstockung bis Wohngeld.

Beste Grüße

Hallo,
bis zu einem bestimmten Geburtsjahrgang wird eine Berufsunfähigkeitsrente aus der gesetzlichen Rentenversicherung gezahlt. Die gesetzliche Berufsunfähigkeitsrente ist durch eine in 3 Stufen unterteilte Erwerbsminderungsrente ersetzt worden.
Am besten lassen Sie sich vom Rentenversicherungsträger (kostenlos) oder von einem Rentenberater (gegen Gebühr) beraten.
Mein Fachbereich ist das leider nicht.
Viele Grüße

Hallo Co-Zi,

sorry deine Anfrage ist irgendwie untergegangen.

Für alle Jahrgänge bis 1961 gilt noch die gesetzliche Berufsunfähigkeitabsicherung. Setzen Sie sich einfach mit der Deutschen Rentenversicherung in Verbindung.

Viele Grüße

Christoph