Hallo ?
Erstmal herzliches Beileid zu dieser Geschichte. Es ist nicht schön, was dort passiert. Und wenn man sich dann auch noch nebenbei um Finanzen kümmern muss…
Die Krankenkasse zahlt bis zu 72 Wochen Krankengeld, wenn die Frau vorher bereits 6 Wochen krank geschrieben war. Nach diesen 72 Wochen ist dann Schluß. Da kommt dann normalerweise ein Hinweis oder eine Diagnose Richtung „Erwerbsminderung“. Entweder spätestens dort oder schon früher greift entweder eine private BU, die Leute mit Jahrgang 52 in der Regel nicht haben, weils „der Staat schon machen wird“. Oder eben um die staatliche Erwerbsminderungsrente. Da gibts die halbe und die volle. Die halbe ist ca. 19% des letzten Einkommen und wird gezahlt, wenn die Frau nur noch zwischen 3 und 6h täglich irgendeinen Job irgendwo machen könnte. Aufgestockt werden kann auf HartzIV. Die volle EMR gibts, wenn sie weniger als 3h am Tag irgendeinen Job machen könnte. Aufgestockt werden kann auf die sogenannte Grundsicherung, was auch nur ein anderer Begriff für H4 ist.
Was der Versicherungsberater mit „Staatsfreiheit“ bezeichnete (schön, wenn Fachleute die Fachbegriffe kennen würden), ist der Umstand, dass bei allen Versicherten geboren vorm 02.01.1961 nicht auf „irgendeinen“ wie vorhin gesagt, sondern auf ihren letzten Beruf geprüft wird. Das ist der Berufsstandsschutz für Ältere. Höher ist die Rente deswegen trotzdem nicht. Ich würde alles beantragen was geht, von Aufstockung bis Wohngeld.
Beste Grüße