Berufsunfähigkeitsversicherung: Gesundheitsfragen

Guten Tag,
seit 10 Jahren habe ich nun meine BU, keine Probleme und
vor Kurzem habe ich die Gesundheitsfragen nochmals
durchgelesen.

Mir ist dabei aufgefallen, dass ggf. ein paar Angaben,
die ich meinem Berater damals diktiert habe zwar
wahrheitsgemäß beantwortet habe, aber falsch ausgelegt
werden könnten.

  1. Ich habe so wie es aussieht bei einen Hörsturz durch
    einen Knall das falsche Ohr angegeben.

  2. Der damalige Arzt meinte das seien nur sensible Ohren,
    als ich noch ein leises Pfeiffen hatte. So hab ich das
    auch angegeben. Jedoch weiss ich nicht, was die Ärzte
    damals geschrieben haben, ich war bei zweien. Tinnitus=
    Oder sonstwas?

  3. Beim Berufswechsel hatte ich auch das Ohrensaussen,
    aufgrund von sensiblen Ohren beim Amtsarzt angegeben.

Danach habe ich die BU abgeschlossen. meinen Hausarzt,
der das nur am Rande mitbekommen hat als Referenz
angegeben. Kann mir die Versicherung im Schadensfall,
wenn ich z.B. Probleme mit den Ohren o.Ä. bekomme
Probleme machen. Was kann ich tun? Soll ich die
Versicherung sogar kündigen?

Gruß

am besten beim Versicherer nachfragen, nur dort gibt es eine verbindliche Auskunft

Hallo Werner,

grundsätzlich gilt folgendes,
Die Versischerung kann dir den Vertrag kündigen oder zurücktreten wenn sie von der vorvertraglichen Anzeigepflichtverletzung erfährt.
Das bedeutet aber daß du je nach Vertrag
deine Beiträge wieder zurückbekommst wenn 3 bzw 5 Jahre
bereits vergangen sind.
Wie das geregelt ist steht in den Bedingungen.
Wenn dein Vertrag schon 10 Jahre alt ist, solltest du das Bedingungswerk von einem Profi überprüfen lassen.
Besonders wichtig ist, das kein Vertragsarzt vorgeschrieben ist und die Versicherung auf eine abstrakte Verweisung bezgl.anderer Berufsgruppen verzichtet.Zu dem damaligen Zeitpunkt waren die Bedingungen noch nicht so gut wie heute.

Solltest du berufsunfähig werden, dann kann die Versicherung bei deiner Krankenkasse nachfragen
was du alles an Krankheiten gehabt hast.
Stellt sie eine vorvertragliche Anzeigepflichtverletzung fest,dann kann sie die Leistung reduzieren oder verweigern.

Wichtig dabei ist die Frage ob die Versicherung den Antrag abgelehnt hätte wenn sie von der Krankheit gewußt hätte. Tut sie das nachweislich bei bestimmten Krankheiten immer wieder, dann wird sie vor Gericht Erfolg haben.

In deinem Fall könnte ich mir vorstellen das ein Leistungs-Ausschluß bezüglich der Tinnitusgeschichte
angesagt gewesen wäre.
Das könnte zu Problemen führen.

Mein Rat:

Suche dir einen Versicherungsmakler (der ist Vertreter der Kunden und nicht der Versicherung).
Schildere ihm die Situation und lasse das Bedingungswerk checken.
Anschließend macht ihr eine Anfrage bei verschiedenen Gesellschaften welche ein gutes Preis-Leistungsverhältnis bieten( das weiß der Makler).
Aber keinen normalen Antrag sondern einen „Antrag zur Probe“. Das hat zur Folge das wenn du angelehnt oder zu erschwerten Bedingungen angenommen wirst, nichts in der Bundesweiten-Sonderwagnisdatei steht.(Ähnlich wie die Schufa bei Kreditanfragen)Diese Datei kann jeder Versicherer einsehen.

Erhältst du ein besseres Angebot dann wechsele die Versicherung. Falls nicht dann bleib bei der alten,
das ist besser als gar nichts.

Viele Grüße aus Würzburg

Alex

Hi Alex,

super, Du hast mir sehr geholfen…! Habe keine
Verweisung dabei, der Vertrag ist so in Ordnung. Werd
mit einem Berater reden und schauen, ob ich was anderes
abschließe, wenns günstiger ist. Wenn ich zumindest die
Beträge zurückbekommen würde, wenn was schief geht, ist
das immerhin was.

Vielen Dank nochmal!

Grüße
Werner

Hallo Werner,

grundsätzlich gilt folgendes,
Die Versischerung kann dir den Vertrag kündigen oder
zurücktreten wenn sie von der vorvertraglichen
Anzeigepflichtverletzung erfährt.
Das bedeutet aber daß du je nach Vertrag
deine Beiträge wieder zurückbekommst wenn 3 bzw 5

Jahre

bereits vergangen sind.
Wie das geregelt ist steht in den Bedingungen.
Wenn dein Vertrag schon 10 Jahre alt ist, solltest du

das

Bedingungswerk von einem Profi überprüfen lassen.
Besonders wichtig ist, das kein Vertragsarzt

vorgeschrieben

ist und die Versicherung auf eine abstrakte Verweisung
bezgl.anderer Berufsgruppen verzichtet.Zu dem

damaligen

Zeitpunkt waren die Bedingungen noch nicht so gut wie

heute.

Solltest du berufsunfähig werden, dann kann die

Versicherung

bei deiner Krankenkasse nachfragen
was du alles an Krankheiten gehabt hast.
Stellt sie eine vorvertragliche

Anzeigepflichtverletzung

fest,dann kann sie die Leistung reduzieren oder

verweigern.

Wichtig dabei ist die Frage ob die Versicherung den

Antrag

abgelehnt hätte wenn sie von der Krankheit gewußt

hätte. Tut

sie das nachweislich bei bestimmten Krankheiten immer

wieder,

dann wird sie vor Gericht Erfolg haben.

In deinem Fall könnte ich mir vorstellen das ein
Leistungs-Ausschluß bezüglich der Tinnitusgeschichte
angesagt gewesen wäre.
Das könnte zu Problemen führen.

Mein Rat:

Suche dir einen Versicherungsmakler (der ist Vertreter

der

Kunden und nicht der Versicherung).
Schildere ihm die Situation und lasse das

Bedingungswerk

checken.
Anschließend macht ihr eine Anfrage bei verschiedenen
Gesellschaften welche ein gutes Preis-

Leistungsverhältnis

bieten( das weiß der Makler).
Aber keinen normalen Antrag sondern einen "Antrag zur

Probe".

Das hat zur Folge das wenn du angelehnt oder zu

erschwerten

Bedingungen angenommen wirst, nichts in der
Bundesweiten-Sonderwagnisdatei steht.(Ähnlich wie die

Schufa

bei Kreditanfragen)Diese Datei kann jeder Versicherer
einsehen.

Erhältst du ein besseres Angebot dann wechsele die
Versicherung. Falls nicht dann bleib bei der alten,
das ist besser als gar nichts.

Viele Grüße aus Würzburg

Alex

Hi Werner,

gerne geschehen…ich freue mich wenn ich helfen konnte und es ist schön ein Feedback bekommen zuhaben.

Grüße

Alex