Hi Alex,
super, Du hast mir sehr geholfen…! Habe keine
Verweisung dabei, der Vertrag ist so in Ordnung. Werd
mit einem Berater reden und schauen, ob ich was anderes
abschließe, wenns günstiger ist. Wenn ich zumindest die
Beträge zurückbekommen würde, wenn was schief geht, ist
das immerhin was.
Vielen Dank nochmal!
Grüße
Werner
Hallo Werner,
grundsätzlich gilt folgendes,
Die Versischerung kann dir den Vertrag kündigen oder
zurücktreten wenn sie von der vorvertraglichen
Anzeigepflichtverletzung erfährt.
Das bedeutet aber daß du je nach Vertrag
deine Beiträge wieder zurückbekommst wenn 3 bzw 5
Jahre
bereits vergangen sind.
Wie das geregelt ist steht in den Bedingungen.
Wenn dein Vertrag schon 10 Jahre alt ist, solltest du
das
Bedingungswerk von einem Profi überprüfen lassen.
Besonders wichtig ist, das kein Vertragsarzt
vorgeschrieben
ist und die Versicherung auf eine abstrakte Verweisung
bezgl.anderer Berufsgruppen verzichtet.Zu dem
damaligen
Zeitpunkt waren die Bedingungen noch nicht so gut wie
heute.
Solltest du berufsunfähig werden, dann kann die
Versicherung
bei deiner Krankenkasse nachfragen
was du alles an Krankheiten gehabt hast.
Stellt sie eine vorvertragliche
Anzeigepflichtverletzung
fest,dann kann sie die Leistung reduzieren oder
verweigern.
Wichtig dabei ist die Frage ob die Versicherung den
Antrag
abgelehnt hätte wenn sie von der Krankheit gewußt
hätte. Tut
sie das nachweislich bei bestimmten Krankheiten immer
wieder,
dann wird sie vor Gericht Erfolg haben.
In deinem Fall könnte ich mir vorstellen das ein
Leistungs-Ausschluß bezüglich der Tinnitusgeschichte
angesagt gewesen wäre.
Das könnte zu Problemen führen.
Mein Rat:
Suche dir einen Versicherungsmakler (der ist Vertreter
der
Kunden und nicht der Versicherung).
Schildere ihm die Situation und lasse das
Bedingungswerk
checken.
Anschließend macht ihr eine Anfrage bei verschiedenen
Gesellschaften welche ein gutes Preis-
Leistungsverhältnis
bieten( das weiß der Makler).
Aber keinen normalen Antrag sondern einen "Antrag zur
Probe".
Das hat zur Folge das wenn du angelehnt oder zu
erschwerten
Bedingungen angenommen wirst, nichts in der
Bundesweiten-Sonderwagnisdatei steht.(Ähnlich wie die
Schufa
bei Kreditanfragen)Diese Datei kann jeder Versicherer
einsehen.
Erhältst du ein besseres Angebot dann wechsele die
Versicherung. Falls nicht dann bleib bei der alten,
das ist besser als gar nichts.
Viele Grüße aus Würzburg
Alex