Berufsunfähigkeitsversicherung in Anspruch nehmen

Hallo!
Ich bin auf der Suche nach einem Versicherungsfachmann/frau.
Ich bin gelernter Einzelhandelskaufmann und kann diesen Berugf aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr ausüben. Ich habe eine medizinische Reha gemacht in der mir der Arzt im Anscluss mitteilte, dass ich einen Antrag auf Umschulung stellen solle, da mein erlernter und zu letzt ausgeübter Beruf für mich nicht mehr in Frage käme. Gesagt getan. Antrag gestellt und Umschulung genehmigt. Jetzt habe ich diese Umschulung abgschlossen undbin Speditionskaufmann.
Nun zu meiner Frage: Ich habe in meinem ganzen Versicherungs Wirr-Warr eine Berufsunfähigkeitsversicherung gefunden. Kann ich diese noch in Anspruch nehmen obwohl seit der Feststellung der Berufsunfähigkeit mittlerweile ca. 3 Jahre vergangen sind?
Vielen Dank für eure Hilfe!

Hallo,

bisken ungewöhnlich, einen Antrag zu stellen, wenn der neue Beruf wieder ausgeübt werden kann. Nun ja, ich würde die kompletten Unterlagen einreichen sofern die Karrenzzeit erfüllt wurde und dann mal abwarten, wass der Versicherer so schreibt.
Bei Ablehnung würde ich dann den Ombudsmann einschalten und in der Zwischenzeit mal in die Versicherungsbedingungen schauen, denn da steht auch etwas über Verfallbarkeit etc.

Versuch macht kluch!
pe sturm

Wenn die BU-Versicherung, die Sie in Ihren Unterlagen gefunden haben noch ungekündigt ist und bezahlt wurde, dann können Sie jederzeit einen Antrag auf Leistungen daraus stellen. Falls es Ausschlussklauseln gibt, dass ein Antrag auf Leistungen innerhalb einer bestimmten Frist nach Feststellung der BU gestellt werden muss, wird man Ihnen das in einem schriftlichen Bescheid mitteilen. Die Wahrscheinlichkeit, dass Sie rückwirkend noch Leistungen erhalten werden, dürfte aber gering sein. Sie schreiben, dass Sie schon seit einiger Zeit nicht mehr berufsunfähig sind und eine Umschulung gemacht haben, einen verwandten Beruf ausüben. Viele (ältere) BU-Versicherungen haben Verweisklauseln, d. h. der Versicherte kann auf andere Tätigkeiten, auch geringer bezahlte, verwiesen werden.

Es hängt allein von den Versicherungsbedingungen Ihres Vertrages ab, ob Sie Leistungen erhalten können. Selbst wenn Sie diese studieren, werden Sie nicht wissen können, ob Sie eine Leistung erwarten können. Letztlich hilft immer nur der Antrag auf Leistungen. Die Versicherung wird Ihnen dann die notwendigen Antragsunterlagen schicken und nach Rückerhalt und Bearbeitung dort wird man ihnen einen Bescheid zukommen lassen.

Falls Sie Ihre BU-Versicherung seinerzeit über einen Versicherungsvermittler oder -fachmann abgeschlossen haben, der noch aktiv ist, können Sie diesen auch vorab fragen. Wenn es ein guter und netter Berater ist, wird er Ihnen bei der Antragsstellung behilflich sein können, bei Fragen, bei deren Beantwortung Sie sich nicht sicher sind.

Ferner sollten Sie mit Ihrem Versicherungsfachmann oder mit einem anderen erörtern, in wie weit Ihre jetzige BU-Vers. angepasst werden muss, da Sie jetzt ja in einem anderen, wenn auch ebenfalls kaufmännischen Beruf tätig sind.

Evtl. ist auch eine Kündigung des alten Vertrages und ein Neuabschluss einer BU-Vers. mit für Sie günstigeren Bedingungen sinnvoll. Aber dabei sollten Sie bedenken, dass Sie nunmehr Vorerkrankungen haben, die zu einem Ausschluss oder der Verweigerung einer neuen BU-Vers. bei Ihrem jetzigen oder bei anderen Anbietern führen können. Bevor Sie die alte Versicherung kündigen, erst Probe-Anträge bei anderen Anbietern stellen und erst nach Abschluss und Bestätigung des neuen Versicherers die bisherige BU-Vers. kündigen.

Hallo Sorinho,

zunächst einmal gratuliere ich zur erfolgreichen Umschulung.

Ob die BU-Versicherung noch in Anspruch genommen werden kann und - auch das müßte untersucht werden - ob dies auch sinnvoll ist, hängt von den genauen Vertragsbedingungen ab. Diese Bedingungen unterscheiden sich nicht nur zwischen den Versicherern, sondern auch zwischen einzelnen Tarifen und sogar nach Zeitpunkt des Vertragsabschlusses.

Einzelne Versicherer leisten für drei Jahre rückwirkend. Mein Rat: Lass die Sache genau prüfen. Wenn du den Vertrag bei einem Versicherungsmakler abgeschlossen hast, wird dieser dir dabei helfen (müssen). Falls der Betreuer ein Vertreter der Versicherung ist, hilft er die möglicherweise auch. Beachte jedoch, dass der Vertreter eine rechtliche Loyalitätspflicht zum Versicherer hat, nicht zum Kunden.

Viele Grüße
Oliver H.

Hallo da empfehle ich einen Fachanwalt, da man dazu die Vertragsbedingungen prüfen muss, dass sogenannte Kleingedruckte. Gruß Mario

Hallo Sorinho,

generell sind Unfälle und Krankheiten die eine Leistung auslösen könnten dem Versicherer unverzüglich anzuzeigen, spätestens innerhalb von 14 Tagen heißt es hier. Ist man aus Gesundheitsgründen nicht in der Lage dies fristgerecht zu machen (z.B. Koma), so verlängert sich diese Frist um diesen Zeitraum. Hierfür genügt z.B. auch ein Anruf beim Versicherer, oder im Büro des Vermittlers der die Unfallmeldung, oder die Anzeige zur Krankheit bzgl. der Berufunfähigkeitsrente weitergeben kann.

Da wir eine umgekehrte Beweispflicht haben, müsste Ihnen das Versicherungsunternehmen beweisen, das Sie nichts angezeigt haben, was sehr schwer fallen dürfte.

In jedem Fall sollten Sie sich die Mühe machen und den Versicherer anschreiben, auch nach so langer Zeit. Ich nehme an das Sie heute noch den Beitrag bezahlen? Fügen Sie dem Schreiben gleich eine Kopie vom Befund bei. Ich bezweifle aber, das Sie eine Leistung erhalten, dennoch sollte die Versicherung geprüft werden, ob und wie sie zukünftig fortgeführt werden kann.

Aufgrund Ihrer Umschulung zum Speditionskaufmann sind Sie im Sinne der Berufsunfähigkeitsbedingungen nicht mehr Berufsunfähig. Mit viel Glück erhalten Sie vielleicht für den Zeitraum vom Eintritt der Berufsunfähigkeit bis zur Umschulung die vereinbarte Rente nachgezahlt…!? Auch könnte es sein das der Versicherer die Leistung aufgrund der langen Zeit verweigert und Ihnen lediglich die Beiträge für die 3 Jahre zurückerstattet…!?

Ich wünsche Ihnen viel Glück!

Mit freundlichen Grüßen

Oracel

einfach probieren, ich kenne nicht die Bedingungen des Versicherers. Außerdem weiß ich doch in der Regel, ob ich eine BU habe oder nicht, oder etwa nicht?

Also grundsätzlich hast du erstmal einen Vertrag abgeschlossen, der besagt, dass du einen Anspruch auf Berufsunfähigkeitsrente hast, wenn du deinen versicherten Beruf nicht mehr ausüben kannst. Dieser Vertrag gilt ja noch, d.h. du könntest jederzeit eine Rente beantragen. Hier gibt es allerdings mehrere Klauseln, die dazu führen, dass der Versicherer nicht in voller Höhe leisten muss, die davon abhängen, welchen Tarif du abgeschlossen hast.

  1. Meldefrist-Klausel: In der Regel wird keine Rente mehr rückwirkend gezahlt, es sei denn, die Rente wird innerhalb der Meldefrist beantragt. Ansonsten hast du erst ab Antragstellung einen Anspruch.
  2. Verweisung: Je nachdem was dein Vertrag besagt, könntest du auf deinen neuen Beruf verwiesen werden. Da du einen neuen BEruf erlernt hast und diesen auch konkret ausübst, könnte der Versicherer deshalb die LEistung verweigern.

Sei es wie es sein, stell auf jeden Fall einen Antrag, kann im schlimmsten Fall nur abgelehnt werden. Ansonsten wälz mal deine Vertragsunterlagen oder schreib zumindest mal, welchen Tarif du hast

Grüße
Patrick
PS: Weitere Infos:
http://www.saar-versicherung.de/berufsunfaehigkeitsv…

Hallo

versuch doch einfach den Schadenfall nachträglich zu melden. Viele Versicherer ermöglichen die in Ihren Bedingungen
MfG
Febud

Hallo Sorinho,

bis wann die Meldung beim Versicherer eingehen muss, steht normalerweise in den Bedingungen. Das hängt vom Tarif ab. Falls Dein Vermittler Becheid wußte, könntest Du über Ihn eine Leistung geltend machen, denn er hat eine Betreuungspflicht.

Mfg
JOs

Hallo!
Ich bin gelernter Einzelhandelskaufmann und kann diesen Berugf
aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr ausüben. Ich habe eine
medizinische Reha gemacht in der mir der Arzt im Anscluss
mitteilte, dass ich einen Antrag auf Umschulung stellen solle,
da mein erlernter und zu letzt ausgeübter Beruf für mich nicht
mehr in Frage käme. Jetzt habe ich diese Umschulung
abgschlossen und bin Speditionskaufmann.
Ich habe in meinem ganzen Versicherungs
Wirr-Warr eine Berufsunfähigkeitsversicherung gefunden. Kann
ich diese noch in Anspruch nehmen obwohl seit der Feststellung
der Berufsunfähigkeit mittlerweile ca. 3 Jahre vergangen sind?
Vielen Dank für eure Hilfe!

Hallo Sorinho,

prinzipiell gilt folgendes: Die Verjährungsfrist für Ansprüche aus dieser Versicherung beträgt drei Jahre (§ 195 des Bürgerlichen Gesetzbuches). Die Verjährung beginnt mit dem Schluss des Jahres, in dem

  • der Anspruch entstanden ist und
  • der Ansprucherhebende von den den Anspruch begründenden Umständen Kenntnis erlangt oder ohne
    grobe Fahrlässigkeit erlangen müsste.
    So steht es in den Allgemeinen Versicherungsbedingungen.

Heißt im Klartext: innerhalb von drei Jahren Anspruch stellen ab der Wahrscheinlichkeit, dass aus der Erkrankung/ Unfall oder sonstigem eine mögliche Berufsunfähigkeit entstehen könnte. Diese Wahrscheinlichkeit kann als gegeben angesehen werden, wenn man ständig (z.B. Monate) ausser Stande ist seinen Beruf auszuüben, weil man sich ständig (über z.B. Monate) in ärztlicher Behandlung befindet und/ oder dauerhaft vom Arzt arbeitsunfähig geschrieben wurde und auch eine ggf. verordnete und durchgeführte Kur/ Reha keine Besserung bewirkt.

Jetzt wurde aber bereits eine Umschulung erfolgreich abgeschlossen. Wenn dieser neue Beruf dem Niveau und den Verdienst dem vorherigen ausgeübten Beruf ähneln, besteht mit Ausübung des neuen Berufes keine Berufsunfähigkeit mehr.

Folgende Möglichkeit: Bei der Gesellschaft, bei der die Berufsunfähigkeit besteht, die Leistungspflicht prüfen lassen. Dazu die Unterlagen bereithalten wann der genaue Eintritt der Berufsunfähigkeit stattgefunden hat, bzw. wann die Krankheit begann mit dem ganzen Verlauf etc. mit Umschulung usw. quasi, die Karten auf den Tisch legen und eben um eine Leistungspflichtüberprüfung bitten.

Die Berufsunfähigkeitsversicherung bitte weiter behalten, auch wenn sie für diesen Fall nicht mehr leistungspflichtig sein sollte. Es kann ja sein, dass eine erneute Berufsunfähigkeit eintritt.

Gruß
Winni

Hallo, Du bist doch nicht zu 50% BU oder? Wenn nicht, dann brauchst Du gar nix unternehmen-weil Leistung normalerweise erst ab 50% BU zugesagt werden. Mußt Du mal in den Vers.schein schauen und prüfen ab wann es Rente gibt. Wenn Du 50% amtl. bestätigt bekommen hast-dann geh mal zu Deinen Versicherungsvertreter- und zeige das an. Rückwirkend wirst Du vermutlich nix oder max. ein Jahr bekommen.
Gruss