Hallo,
macht es Sinn neben einer bestehenden Berufsunfähigkeitsversicherung noch eine Unfallversicherung zu besitzen?
Danke!
Gruß
Chris
Hallo,
macht es Sinn neben einer bestehenden Berufsunfähigkeitsversicherung noch eine Unfallversicherung zu besitzen?
Danke!
Gruß
Chris
Hallo Chris,
eine BU-Versicherung ist einer der wichtigsten Absicherungen. Ein UV deckt einen anderen Bereich ab. Nach einem schweren Unfall, wird nach einem Jahr geschaut, wie hoch der Invaliditätsgrad ist und es wird eine Einmalzahlung aus der Invaliditätssumme geleistet. Diese kann für Umbaumaßnahmen, andere Wohnung oder Haus usw. genutzt werden. Ich empfehle eine UV mit einer soliden Grundsumme und eine guten Vollinvaliditätssumme. Ohne viel Schnickschnack, wie z.B. Unfallkrankenhaustagegeld (kann man lieber eine Krankentagegeldversicherung nehmen, wenn es einem wichtig ist) oder einer sehr hohen Todesfallsumme. Die UV kostet bei der Gefahrengruppe A mit 50T Grundsumme und 250T Vollinvaliditätssumme knapp unter 10,-EUR mtl.
Sie müssen selbst entscheiden, ob Ihnen die Absicherung bei Unfall so viel Wert ist. Sie hat aber nichts mit einer BU-Versicherung zu tun. Ich persönlich habe auch Beides.
Ich hoffe, dass ich Ihnen behilflich sein konnte.
Beste Grüße
tripleZ
Hallo,
Danke für die ausführliche Darstellung und Erklärung. Ich prüfe grad meine Versicherungen durch, was ich verbessern kann.
Dabei bin ich hierauf gestoßen:
http://www.handelsblatt.com/finanzen/ratgeber/versic…
Die These, das die Unfallversicherung obsolet wäre, bei Bestehen einer BU-Versicherung fand ich doch gewagt.
Beste Grüße
Chris
Hallo Chris,
der gesamte Artikel ist nicht gerade hilfreich. Sehr komische Ansichten hat dort der Verfasser und ich stimme Ihnen zu, der Vergleich UV und BU hingt ein wenig.
Vertrauen Sie sich bei der Prüfung Ihrer Versicherungen vielleicht einem unabhängigen Versicherungsmakler an.
Gute Frage:
Kommt u.a. darauf an, ob Sie selbständig oder angestellt sind bzw. welcher sonstige Versicherungsschutz noch besteht - Muss in der Gesamtheit betrachtet werden
Die BU ist sicher die wichtigtes Absicherung, eine UNfallversicherung - sofern günstig - bis zu 400 % Preisunterschied - rundet das Ganze ab.
Hier ein paar allg. Hinweise:
Hinweise zur Berufsunfähigkeitsversicherung:
Die BU tritt ein, wenn Sie durch Krankheit oder Unfall längerfristig Ihren Beruf nicht mehr ausüben können. Sie erhalten dann eine monatliche Rente, die Ihren Lebensstandard aufrecht erhalten soll. Denn die Leistungen aus der gesetzlichen Rentenversicherung sind unzureichend und schwer überhaupt zu erlangen. Schüler, Studenten, Auszubildende, Hausfrauen/-männer und Selbstständige erhalten häufig gar kein Geld.
Als volle Erwerbsminderungsrente erhalten Sie aus der gesetzlichen Rentenversicherung rund 32 Prozent Ihres zuletzt erzielten Bruttoeinkommens. Sie wird nur bezahlt, wenn Sie keiner beruflichen Tätigkeit mehr nachgehen können. Können Sie drei bis sechs Stunden am Tag eine beliebige Arbeit absolvieren, steht Ihnen die halbe Erwerbsminderungsrente zu. Sind Sie in der Lage, mehr als sechs Stunden zu arbeiten, bekommen Sie keine Rente. Nur falls Sie vor dem 1. Januar 1961 geboren sind, erhalten Sie eine, wenn auch geringe Berufsunfähigkeitsrente.
Dienstunfähigkeitsversicherung: Sie sind Beamter? Dann sollten Sie wissen: Nach dem Bundesbeamtengesetz werden Sie dienstunfähig und in den Ruhestand versetzt, wenn Sie wegen eines körperlichen Gebrechens oder mangelnder körperlicher oder geistiger Kräfte zur Erfüllung Ihrer Dienstpflichten dauernd unfähig sind. Dienstunfähig wären Sie auch, wenn Sie innerhalb von sechs Monaten drei Monate krank waren und keine Aussicht besteht, dass Sie in den nächsten sechs Monaten wieder gesund werden.
Wenn Sie für „dienstunfähig“ erklärt werden, sind Sie nicht immer auch gleich „berufsunfähig“. Es ist also möglich, dass Sie trotz Dienstunfähigkeit keine Leistungen aus der BU bekommen. Dies droht Ihnen nicht, wenn Sie einen Vertrag mit Dienstunfähigkeitsklausel abschließen. Gute Dienstunfähigkeitsklauseln stellen die Feststellung der Dienstunfähigkeit alleine in die Verantwortung des Amtsarztes. Es erfolgt keine weitere Prüfung durch Gutachter des Versicherers, so dass Zeit und Nerven des Versicherten geschont werden. Dies ist ein großer Vorteil der Dienstunfähigkeitsklausel.
Auszubildende: Sie sind Schüler, Auszubildender, Student oder Hausfrau/-mann? Dann können Sie sich bei manchen Anbietern zunächst nur gegen Erwerbsunfähigkeit versichern. Das bedeutet, Sie dürfen keiner Tätigkeit mehr nachgehen können, um eine Rente zu erhalten. Ihr angestrebter Beruf spielt dabei keine Rolle. Jedoch bietet erfreulicherweise auch eine genügende Anzahl von Versicherern gleich schon einen Versicherungsschutz gegen Berufsunfähigkeit an.
Hauptursachen für Erwerbsunfähigkeit, die zu Leistungen der gesetzlichen Rentenversicherung führen, sind Psyche (etwa 38 Prozent), Krebserkrankungen (etwa 15 Prozent), Muskel- und Skeletterkrankungen (etwa 15 Prozent), Herz-Kreislauferkrankungen (etwa zehn Prozent). Eine geringe Rolle spielen demgegenüber Verletzungen, Vergiftungen und Infektionskrankheiten.
Auch die Koppelung der so genannten Rürup-Rente mit Zusatzversicherungen empfiehlt sich grundsätzlich nicht. Das Verkaufsargument ist die steuerliche Absetzbarkeit der Prämien. Die Verbindung von Rürup-Rente mit Berufsunfähigkeitsversicherung ist dennoch kritisch zu bewerten. Zahlungen aus einer BU zur Rürup-Rente unterliegen der vollen Besteuerung. Die Rente aus einer separaten BU wird dagegen geringer mit dem günstigeren Ertragsanteil besteuert. Dadurch relativiert sich der steuerliche Vorteil. Um die gleiche monatliche BU-Rente zu erhalten, wie aus dem separaten Vertrag, müsste sie höher abgeschlossen werden. Dies führt zu einem höheren Beitrag. Problematisch ist zudem die Knebelwirkung, wie bei der Kombination von BU mit einer Kapitallebensversicherung oder privaten Rentenversicherung. Können Sie die Spar-/Altersvorsorgebeiträge nicht mehr aufbringen oder müssen Sie diese reduzieren, verlieren Sie den BU-Schutz entweder komplett oder die versicherte Rente deckt Ihren Bedarf nicht mehr.
Es gibt eine Reihe von weiteren Angeboten, die aber keine Alternative zur BU darstellen. Sie bieten nur einen weniger umfassenden Schutz an. Sie kommen lediglich in Frage, falls Sie keine BU abschließen können:
· Unfallversicherung, sie leistet nur und ausschließlich nach einem Unfall eine Einmalzahlung und/oder eine Rente. Der Abschluss eines zusätzlichen Unfallversicherungsvertrages kann sinnvoll sein, weil nach einem Unfall innerhalb kurzer Zeit eine sehr hohe Summe benötigt werden kann, etwa um Haus oder Wohnung behindertengerecht zu gestalten. Bei der Unfallversicherung kann allerdings auf die Vereinbarung einer Progression verzichtet werden, wenn eine Berufsunfähigkeitsversicherung in ausreichender Höhe besteht.
· Erwerbsunfähigkeitsversicherung, sie tritt nur dann mit einer Rente ein, wenn Sie überhaupt keinen Beruf mehr ausüben können. Es genügt also nicht, wenn Sie Ihrem zuletzt ausgeübten Beruf nicht mehr nachkommen können.
· Dread-Disease-Versicherung, sie zahlt nur, wenn Sie eine in deren Leistungskatalog aufgeführte Krankheit bekommen. Der Ursprung dieses Versicherungsangebotes liegt im englischen Gesundheitssystem. Sinn der Versicherung ist es dort, Operationskosten tragen zu können. In Deutschland wird normalerweise ein Einmalbetrag bei Eintritt der versicherten Krankheitsbilder gezahlt. Die Dread-Disease-Versicherung kann daher nur in wenigen Fällen eine sinnvolle Lösung bieten.
· Grundfähigkeitsversicherung, sie überweist Ihnen eine monatliche Rente, falls Sie eine bestimmte Fähigkeit wie Sehen, Hören oder Treppensteigen verlieren. Dieser Schutz ist stark lückenhaft und deshalb unbrauchbar. Insbesondere führen psychische Erkrankungen nicht zur Rente, solange sie nicht mit dem Verlust von Grundfähigkeiten einhergehen. Dies ist aber die deutlich häufigste Ursache für Berufsunfähigkeit.
gruß
Johannes Türk
www.tuerk-versicherungen.de
Danke für die ausführliche Auskunft!
Zur Ergänzung:
Ich bin Angestellter (unbefristetet), Single, aber verlobt und habe eine BU mit Beitragsverreichnung in Höhe meines aktuellen Nettogehalts (1600 EUR z.Z.) und entsprechender Nachversicherungsgarantie.
Meine derzeitige Unfallversicherung hat folgende Werte:
Invaliditätssumme: 256.000,-
Vollinvalidität: 576.000,-
Todesfallsumme: 28.000,-
Dynamik: 20% p.A.
Progression: 225%
Ich überlege die Unfallversicherung zu ändern nach:
Invaditätssumme: 125.000,-
Vollinvalität: 625.000,-
Todesfallsumme: 30.000,-
Dynamik: keine
Progression: 500%
Hallo,
macht es Sinn neben einer bestehenden
Berufsunfähigkeitsversicherung noch eine Unfallversicherung zu
besitzen?
Ja.
Es gibt zwar gewisse Überschneidungen aber beide haben ihre Existenzberechtigung.
Wenn man aus finanziellen Gründen auf eine verzichtet, dann ist die Berufsunfähigkeitsvers. wichtiger (solange man noch im arbeitsfähigen Alter ist).
Die BU sichert das wegfallende Einkommen ab, wenn man dauerhaft berufsunfähig ist, die Unfallversicherung ermöglicht zwar auch einen Einkommensausgleich aber nur aufgrund eines Unfalls. Bei einem Unfall hat man u.U. zusätzliche Kosten, z.B. behindertengerechte Umbauten.
Danke!
Bitte, ich hoffe ich konnte ein bisschen zur Klarheit beitragen.
Gruß
Chris
Gruß Dirk
ein klares ja - unbedingt !!
aus verschiedenen gründen:
die berufsunfähigkeit bezieht sich vorwiegend auf krankheiten,
eine unfallversicherung auf die „arbeitskraft“ insgesamt, wenn ein unfall eintritt.
die unfallversicherung zahlt ab einer invalidität von 1%, z.b. nach einer sehnenverletzung (schnittwunde)
von der vereinbarten invaliditätssumme den betrag aus.
die berufsunfähigkeitsversicherung zahlt erst ab 50% minderung der berufsfähigkeit.
50% oder sogar 100 % invalidität bedeuten noch keine berufsunfähigkeit! z. b. ein call-center-mitarbeiter -
wird nach einem unfall zum rollstuhlfahrer. volle invalidtät - aber keine berufliche einschränkung.
erleidet er aber eine kehlkopfentzündung mit stimmverlust, so ist er voll berufsunfähig und die berufsunfähigkeitsversicherung muss eintreten.
die unfallversicherung sichert auch die eigenen autofahrten ab - im auto sind sonst nur die beifahrer abgesichert
Hallo, das kann man so nicht beantworten, denn beide Vers. decken zwar die Arbeitskraft ab aber mit unterschiedlichen Leistungen.
Wie das?
Einmal wird die Berufsunfähigkeit abgesichert (die eingeschränkte Fähigkeit einen bestimmten Beruf nicht mehr ausüben zu können egal ob aufgrund eines Unfalls oder einer schweren Erkrankung und dann die Arbeitskraft aufgrund eines Unfalls und nicht einer Erkrankung. (hier als Schwerpunkt die Frage einer unfallbedingten Invalidität gemessen auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt und nicht berufsbezogen)
um Deine Frage konkret zu beantworten benötigt man Dein Einkommen, Deine Vermögenswerte und Deine Ziele usw. also das komplette Leben und Umfeld.Ich schätze, das solltest Du mit einem selbständigen und unabhängigen Berater durchsprechen(achte darauf, dass er nicht firmengebunden arbeitet).
Tschöö
macht es Sinn neben einer bestehenden
Berufsunfähigkeitsversicherung noch eine Unfallversicherung zu
besitzen?Danke!
Gruß
Chris
Hallo,
eine UNfallversicherung nach diesen reduzierten Angaben kostet zw. 133 und 140 EUR p.A.
Nimmt man den Todesfallschutz raus kostet es zw. 114 und 127 EUR p.A.
Ich würde ohnehin eine eigene Risiko LV abschließen, die zahlt dann auch wenn kein UNfalltod vorliegt, z.B: Tod durch Krankheit.
Bsp. Mann 41 Jahre - Laufzeit 30 Jahre Beitrag 116 EUR p.A:
Hier ein Link zu unserem UNfallvergleichsrechner:
http://www.rva24.de/go.php?pid=105389&mod=uv
gruß
Johannes Türk
www.tuerk-versicherungen.de
übrigens, auch bei eine BU gibt es trotz nahezu identischer Bedingungen extremste Beitragsunterschiede.
gruß
Johannes Türk
[email protected]
www.tuerk-versicherungen.de
Tip:
Die Grundsumme sollte nie zu gering gewählt werden , da bei Invaliditätsgraden bis 10 % die Progression kaum Wirkung zeigt
Übrigens, auch bei einer BU gibt es trotz nahezu gleicher Bedingungen extreme Preisunterschiede.
gruß
Johannes Türk
www.tuerk-versicherungen.de
[email protected]
Hallo Chris,
ja, das ist sinnvoll.
Denn ein Unfall muss nicht zwangsläufig zu einer BU führen.
Nur etwa 12% aller BU-Fälle sind aus einem Unfall entstanden.
Wenn Vorschläge gewünscht werden, stehe ich gern im Direktkontakt (Kontaktdaten im Impressum meiner wwwebsite) zur Verfügung.
VG Jens
www.jens-sternberg.de
Hallo Christian,
das liegt im eigenen ermessen, wie der Name schon sagt; leistet eine Unfallversicherung nur nach bzw. bei einem Unfall, während die BU auch bei Krankheit zahlt. Ich selbst bin ein Typ der von zuviel Versicherungen nichts hält, denn Versicherungen sind wichtig, aber überversichern muss nicht sein. Achte nur darauf ob in Deiner BU auch schwere Erkrankungen usw. mit abgesichert ist.
Gerne überprüfe ich Deinen bestehenden Versicherungsschutz, falls Du dieses wünscht sende mir eine persönliche Mail, [email protected]
viele Grüße
Evelyn