Berufsunfähigkeitsversicherung vor Therapie?

Hallo Community,

ich habe seit einiger Zeit psychische Probleme
und möchte diese jetzt behandeln lassen.

Problem, ich habe noch keine BU abgeschlossen und will dies jetzt machen weil ich gehört habe dass man dannach nur schwer eine bekommt.

Aber geht das so einfach, eine BU abzuschließen und kurze Zeit dannach in eine Behandlung zu gehen?

Zahlt dann die Versicherung falls der Fall dann wirklich eintritt?

Vor allem weil ich schonmal in Behandlung war, als Kind, das ist aber schon länger als 5 Jahre her.

Ich würde eine für 1000€ pro Monat machen.

Aber was wenn ich dann wirklich mal berufsunfähig werde, oder das in der Therapie festgestellt wird?

Sollt ich dann nicht gleich 2000€ machen?

Hoffe ihr könnt mir weiterhelfen.

Danke

Hallo,

wenn Sie bereits Probleme haben, eine Diagnose vorliegt und eine Behandlung geplant ist, dann ist es bereits zu spät, da diese Umstände bereits angabepflichtig sind.

Die Therapie wurde damals mit Erfolg abgeschlossen.

Eine Erkrankung liegt offiziell nicht vor.

Hallo,

grundsätzlich wird im Antrag gefragt, ob Krankheiten oder Beschwerden bestanden.

Hierbei sind auch solche gemeint, die nicht oder noch nicht ärztlich behandelt wurden.

Die Gefahr besteht grundsätzlich, dass der Vertrag in einem solchem Falle angefochten werden könnte.

Dann kommt es ganz genau darauf an, wie die Versicherung die Antragsfragen formuliert.
Heißes Eisen…

Hallo,

Sie werden keine BU mehr bekommen. Oder nur eingeschränkt, also ohne Absicherung psychischer Probleme. Alle Anträge stellen die Frage: Leiden oder litten Sie an…

Diese Frage müssen Sie mit JA beantworten, was mit ziemlicher Sicherheit zur Ablehung führt. Die Vorerkrankung zu verschweigen ist auch keine Lösung. Sie würden die Beiträge zahlen, bis der Leistungsfall eintritt. Bei der Prüfung würde das Verschweigen festgestellt werden und sie sind auch noch die gezahlten Beiträge los.
Unter Umständen ist ein temporärer Ausschluss der Psyche möglich. Dazu müsste ich aber genaueres wissen.

Viele Grüße
Thomas Burgau
http://www.finanzservice-burgau.de

Hallo Community,

ich habe seit einiger Zeit psychische Probleme
und möchte diese jetzt behandeln lassen.

Problem, ich habe noch keine BU abgeschlossen und will dies
jetzt machen weil ich gehört habe dass man dannach nur schwer
eine bekommt.

Alles was in den Akten ist, ist in der WElt!
Mehr sage ich dazu nicht. Schauen Sie welche Fragen im Antrag gestellt werden. Beantworten Sie diese korrekt.
Wenn Sie nicht genommen werden, dann haben Sie auch nicht umsonst bezahlt.
Wenn Sie bei falschen Aussagen erwischt werden, dann riskieren Sie zusätzlich einen Strafverfahren und der Versicherer kann die Kohle behalten, die Sie bis dahin eingezahlt haben.
EIN BGH-URTEIL!

good luck
pe sturm

Hallo.

1.) Wenn bei einem Arzt oder Behandler mal die aktuelle Problematik angesprochen wurde ist der Zug bereits abgefahren.

2.) Es kommt ein wenig auf die Fragestellung an, die der Versicherer im Antrag benutzt. Manchmal werden NUR ärztlich festgestellte Diagnosen abgefragt, manchmal wird aber auch nach aktuellen Befindlichkeiten gefragt. Dies sind im Zweifelsfall zwar schwer für den Versicherer nachzuweisen, aber ich würde es nicht darauf ankommen lassen.

3.) Es gibt Gesellschaften (ich möchte sie hier nicht öffentlich nennen), bei denen man auch eine ordentliche BU mit stark vereinfachter Gesundheitsprüfung abschließen kann. Nachteil ist, dass man die Rente nicht in beliebiger Höhe abschließen kann.
Wenn hierzu nähere Informationen gewünscht sind, darf gerne telefonisch Kontakt zu mir aufgenommen werden (siehe meine Homepage).

Viele Grüße vom Spezialisten für die Berufsunfähigkeit aus dem Saarland

Claude Burgard
Gepr. Fachwirt für Versicherungen & Finanzen (IHK)
http://www.versicherung-saarbrücken.de

Hallo,

deine Fragen sind persönlich und nicht allgemein. Gerne bespreche ich das mit Dir direkt.

gruß

j türk
www.tuerk-versicherungen.de
[email protected]

Hallo Salas,

die erste Hürde die Du nehmen musst, ist eine BU zu finden die psychiatrische Krankheiten auch abdeckt. Viele Versicherer schließen diese Krankheiten aus.

Eine viel größere Hürde sind die Gesundheitsfragen, die Du wahrheitsgemäß beantworten musst und bei jeder Versicherung anders sind. Falls Du das nicht tust, dann begehst Du eine vorvertragliche Pflichtverletzung und dadurch muss der Versicherer im Schadensfall nicht leisten. Warst Du wegen deiner psychischen Probleme bereits bei deinem Hausarzt oder hat es irgendein anderer Arzt vermerkt?

Die Beantragung einer BU-Rente ist fast immer ein Rechtsprozess, der sich lange hinziehen kann. Auf jeden Fall würde ich dann einen fachlich passenden Anwalt hinzuziehen.

Du kannst maximal 80% deines Bruttoeinkommens absichern. Je nach dem, ob Du Familie hast etc. Sollte man die schon ausnutzen, denn Krankenversicherung und Altersvorsorge und Steuern musst Du dann aus deiner BU-Rente bezahlen.

Ich würde auf keinen Fall etwas bei den Gesundheitsfragen verschweigen, weil die Versicherung sonst nachher einen Weg findet nicht leisten zu müssen und dann hast Du die ganze Zeit umsonst bezahlt.

Es kann auch sein, dass es bei verschieden BU-Produkten bei bestimmten Krankheiten Karenzzeiten gibt. Hier musst Du Dir die Bedingungen deiner BU-Angebote genau anschauen.

Gruß

Christoph

Hallo Salas,

das ist nicht einfach. Wenn man ehrlich ist, dann hast du keine Chance auf eine Versicherung, da die Frage „sind behandlungen angeraten“ mit Ja beantwortet werden müsste. Die einzige Chance, die du hast ist die Frage mit nein zu beantworten. Eigentlich solltest du dann auch 6 Monate warten bevor du die Behandlung beginnst. Sonst ist es auffällig. Ist denn irgendwo dokumentiert, dass du in Behandlung musst? Wenn nirgendwo etwas dokumentiert ist dann könnte es klappen mit der Rente bei BU. DIe Versicherung wird bei einem Antrag auf Rente,wenn du wirklich BU wirst, alle Unterlagen auch aus deiner Kindheit haben wollen. Wenn dort drin steht, dass du schon mal in Behandlung warst wird sich die Versicherung da raus winden wollen, um nicht zu zahlen. Deswegen am besten direkt eine Rechtsschutzversicherung dazu abschließen. Es gibt aber bei den meisten Versicherungen eine Klausel in der du (laienhaft ausgedrückt) 10 Jahre durchhalten musst und dann deine falsch angegebenen Gesundheitsfragen egal sind. Garantieren, dass die Versicheurng nicht trotzdem Probleme macht kann dir aber keiner. Von der Höhe der Rente solltest du direkt 90% deines Nettoeinkommens absichern. Mehr darfst du nicht. Berufsunfähig bist du, wenn du länger als 6 Monate am Stück mind. 50% deiner Tätigkeit nicht ausüben kannst. Du solltest eine Versicherung mit den besten Bedingungen nehmen und einer niedrigen Prozessquote. Wenn du Hilfe von mir brauchst bei der Auswahl würde ich dir gerne helfen. Bin nämlich Versicherungsmakler und verdiene mein Geld damit. :smile:

Viele Grüße
Dennis

www.hirsch-finanzen.de

Hallo,

Da Du schreibst, dass Du seit einiger Zeit psychische Probleme hast, wirst Du diese Frage auch im Rahmen der Gesundheitsfragen beantworten müssen. Alleine dadurch sehe ich kaum Chacen auf die Deckung einer BU.

Selbst wenn Du die Fragen verneinst, in Therapie gehst, und z.Bsp. in einigen Jahrn Berufsunfähig wirst, und Leistung beantragen möchtest, wird der Fall aufgerollt. Die Gesellschaft holt sich die Arztberichte auch aus der Vergangenheit und wir ddan vom vertag zurücktreten, wegen Obliegenheitspflichtverletzung Deinerseits, zahlt das eingezahlte Geld zurück, und damit Ende.

Sollte Dir irgendein Versicherungsvertreter etwas anderes erzählen, jag ihm aus dem Haus.

Sorry aber das sind die Fakten, Keine Chance, gegebenfalls mit Ausschlußklauseln, aber abhängig vom Bild Deiner erkrnkung und dann Sichtweise der Gesellschaft. Sehr schwierig.

Beste Grüße
Ulrich

Die Gesundheitsfragen gehen bir zu 10 Jahre zurück…

machen Sie sich Gedanken wie es am besten klappt…
aber Vorsicht bei der Beantwortung der Fragen!!

Hallo
bei einer BU wird nach den letzten 10 Jahren gefragt ob da eine psychische Behandlung statt fand.
Höhe der BU - rente richtet sich nach Einkommen was ich habe.
Hoffe das hilft weiter.
Mfg
E.R.-M.

Hallo Salas,

„ein Haus, was brennt versichert keiner mehr“, so heißt es und eine Rechtschutzversicherung schließt man auch nicht erst ab, wenn der Verkehrsunfall bereits passiert ist. Das ist jetzt ein Problem.

Wenn bereits psychische Probleme bestehen, diese eventuell auch bei Ärzten bekannt sind, wird es offensichtlich zu spät sein, diesen Bereich abzusichern. Wenn Sie bei den Gesundheitsfragen die „psychischen Probleme“ nicht angeben, laufen Sie Gefahr, dass bei einem späterem Leistungsanspruch Ihnen der Vertrag gekündigt wird und Sie die Beitragszahlungen umsonst gezahlt haben.

Darüber hinaus sollte eine BU-Rente so hoch sein, dass man seine Existenz damit absichern kann. Ich kann Ihnen nicht sagen ob Ihnen 1.000,- oder 2.000,-EUR reichen, dass müssen Sie selbst entscheiden. Sollten Sie z.B. ein Nettoeinkommen von 2.000,-EUR monatlich haben, würde auch nichts gegen 2.000,-EUR BU-Rente sprechen. Sie dürfen sich nur nicht besser stellen, wobei Sie dann wahrscheinlich auch mit 1.500,-EUR Rente leben könnten.

Ich hoffe, dass ich Ihnen behilflich sein konnte.

Beste Grüße
tripleZ

Hallo „Salas“,

vielleicht kann man das telefonisch klären, wenn Sie mich anrufen möchten, das ist einfacher.

Grüße aus Köln
02234-4308967

Mit einer psychischen Vorerkrankung werden Sie keine BU-Versicherung mehr erhalten, welche diese Krankheitsbilder bei einer BU abdeckt. Vielleicht mit einem erheblichen Tarifzuschlag, aber auch das ist eher unwahrscheinlich. Psychische Probleme als Diagnosen für eine BU würden damit vollständig außen vor sein und Sie würden keine Leistungen dafür erhalten können.

Wenn Sie jetzt abschließen, egal ob für 1000 oder für 2000 Euro BU-Rente monatlich, müssen Sie die Fragen zu Vorerkrankungen wahrheitsgemäß und sehr genau beantworten. Es ist besser, mehr anzugeben, als irgend etwas auch nebensächlich Erscheinendes zu verschweigen.

Anhand der Fragen können Sie sehen, wie weit der Versicherer Auskünfte über die Vergangenheit haben möchte. Ein Zeithorizont bis zu 10 Jahre zurück ist möglich, aber auch weniger.

Wie hoch Ihre BU-Rente sein sollte, hängt davon ab, wieviel Sie im Falle einer BU noch an Rente o. ä. erhalten und wie groß damit die Versorgungslücke sein wird. Wenn Ihnen 1000 fehlen zu dem was Sie jetzt oder in Zukunft haben, schließen Sie das ab. Ist es mehr, müssen sie sich für eine höhere BU-Rente entscheiden. Das bedeutet aber auch entsprechend höhere Prämien jeden Monat, die man sich u. U. für viele Jahre auch noch leisten können muss.

Bitte geben Sie mir eine Rückmeldung, ob ich Ihnen mit meinen Informationen weiter helfen konnte. Vielen Dank!

Hallo Salas,

es gibt eine vorvertragliche Anzeigepflicht.Wenn also vorher eine Behandlung war, sprich eine Akte beim Arzt existiert, muss dies bei Fragen danach angegeben werden.

Wenn nicht und es kommt zum Leistungsfall kann die Versicherung die Zahlung verweigern.

Die Höhe hängt vom Einkommen ab. Pauschal 1T oder 2T Euro zu sagen ist Quatsch. Abgesehen davon wird ja auch noch die Inflation zuschlagen.

MfG

JOs