Hallo,
Ich habe eine Frage bezüglich einer Berufsunfähigkeitsversicherung.
Vor etwa einem Jahr habe ich eine Berufsunfähigkeitsversicherung abgeschlossen,
in dem Antrag habe ich bewust ein kurze Depression (wegen Mobbing bei meinem alten Arbeitgeber) und eine behandlung bei Psychologen wegen einer Spinnen Phorbie gemacht (um meinen Beruf besser ausüben zu können).
Das Proplem war damals das eine andere Versicherung mich abgelehnt hatte weil ich dies ehrlich angegeben hatte.
Mit der Begründung, „Leute die beim Phsychater waren, werden pauschal nicht versichet“ .
Die Krankmeldung wegen Mobbing war mit beenden der Lehre auch schnell vom Tisch, ich wurde damals aber wegen Depression eine Woche Krankgeschrieben, da mein Chef mir das Leben zur Hölle gemacht hat.
Aber für die Versicherung war diese Temporäre Krankmeldung wegen Vorübergehenden Depressionen, ein Absolutes „No Go“.
Bei einer anderen Versicherung habe ich dieses also bewust verschwiegen, andere Sachen wie Allergien habe ich schön angegeben und siehe da, ich wurde genommen.
Wie sieht es jetzt aus, bezüglich Zahlungsverweigerung, können die sich weigern zu zahlen, oder wenn nur dann wenn aus Psychologischen gründen nicht mehr Arbeiten kann ?
Ich habe auch mal gehört, das solche Angaben nach ein paar verjähren, stimmt das?
Mir ist auch klar das die Vericherung erstmal verweigert, wesshalb der Abschluss einer Rechtschutzversicherung empfelenswert ist, aber kommen die damit auch vor Gericht durch??