In 2006 habe ich eine BU-Versicherung abgeschlossen. Aus Respekt vor der Wichtigkeit der Gesundheitsfragen, habe ich damals die Devise vertreten: gib lieber zuviel als zuwenig an.
So kam es dann auch, dass ich einem Untersuchungsprotokoll meines Betriebsarztes wohl zu starke Beachtung geschenkt habe. Dieser hat zu einer Untersuchung in 2004 leider ins Protokoll geschrieben, dass ich einen Rundrücken (beschwerdefrei) habe und mir damals empfohlen Sport oder Gymnastik zu machen. Bei den Gesundheitsfragen der BU habe ich den Rundrücken deshalb angegeben. Daraufhin wurde mir ein Fragebogen übersandt, in welchem ich weitere Angaben über die „Erkrankung meines Bewegungsapparates“ machen musste. Hier habe ich natürlich der Wahrheit entsprechend angegeben über keinerlei Beschwerden zu verfügen. Inzwischen weiß ich von meinem Hausarzt, dass ein Rundrücken wie in damals der Betriebsarzt diagnostiziert nicht besonders schlimm ist, sondern viele Menschen oder beinahe jeder solch einen hat, je nachdem wie eng man es auslegt. Ich denke deshalb heute, dass es damals ein Fehler war dies anzugeben, weil ich dies vermutlich mit einem überhöhten Beitrag bezahle.
Kommen wir deshalb zu meinen Fragen:
Gibt es eine Möglichkeit diese „Krankheit“ aus meinem Versicherungsvertrag zu tilgen, evtl. durch Mitteilung an meinen Versicherer, dass seit diesem Termin inzwischen über 5 Jahre ohne Beschwerden vergangen sind? Kann natürlich sein, dass es der Versicherung relativ egal ist, deshalb Frage 2:
Kann ich bei einem anderen Versicherer ein neues Angebot anfordern und den Rundrücken einfach nicht angeben? Oder muss ich bei einem eventuellen späteren Leistungsfall davon ausgehen, dass der neue Versicherer sich beim alten informiert, und mir dann Verschweigen vorwirft?
Ich möchte natürlich dringend vermeiden hinterher die Leistung verweigert zu bekommen, aber auf der anderen Seite möchte ich auch nicht Jahrzehnte lang zu hohe Beiträge zahlen.