Hallo! Hab vor 3,5 Jahren eine BU abgeschlossen.Leistungshöhe:nur 500€ monatl.Rente im BU.Fall!
Da ich schon eine ander BU habe, habe ich nur 500€ gemacht.
Nun habe ich 2 Kinder (4,5 und 2,5) und 2009 geheiratet.
Meine Frage nun: Ist es rechtens,dass mein Versicherungsvertreter eine neue Gesunheitsfragenabfrage macht nur weil ich die Leistungshöhe um 500€ erhöhen möchte, also auf 1000€? Also muss ich die Beantworten.Hab da immer so ein neg.Gefühl.
2. Da ich durch zwei BU´s doppelt versichert bin, bekomm ich auch zweimal BU im Fall?
ja!
Für die Erhöhung ist das richtig. Das wirkt sich aber nicht auf die 500 € aus.
Lass´ dich aber nicht abspeisen mit: „diese Vorkrankung brauchen wir nicht angeben!“ spätestens mit der Inanspruchnahme der BU kommt´s raus. Und dann hat die BU einen Grund abzulehnen.
Übrigens: wenn Du Arbeitnehmer bist, dann empfehle ich Dir nur eine einzige BU-Gesellschaft: die CONDOR.
Grund: es ist die einzige Gesellschaft, deren BU zu gleicher Zeit eine Arbeitsunfähigkeitsversicherung ist.
Vorteil: bei BU darf Dein AG deinen arbeitsplatz mit anderen AN besetzen. Ob er Dich dann noch nimmt ist seine freie Entscheidung. Bis Du aber „nur“ AU, dann muss Dein Arbeitdplatz feei gehalten wewrden.
Geh mal auf die Homepage: http://www.condor-versicherungsgruppe.de/portal/page… und da auf die BU.
Hupftiegel
Hallo
bei einer Erhöhung der Versicherugssumme ist immer eine erneute Gesundheitsprüfung fällig. Es sei denn man ist bei einer Geselslchaft, die einem gewisse Erhöhungsoptionen ermöglicht. Diese wären dann ohne Gesundheitsprüfung machbar.
Der Preis richtet sich aber immer nach dem Einstiegsalter.
2 BU’s bei zwei verschiedenen Gesellschaften macht selten Sinn. Im Ernstfall kann es dazu kommen, dass eine zahlt und die andere nicht. Daher solltest Du von Deinem (hoffentlich unabhängigen) Versicherungsmakler überprüfen lassen, bei welcher Gesellschaft Du am besten und günstigsten versichert wärst und dann alles bei dieser einen Gesellschaft machen.
Möglicherweise ist das ja keine der beiden aktuellen Gesellschaften…? Und die Gesundheitsfragen musst Du ja sowieso auch wegen der Erhöhung beantworten…
Prinzipiell würdest Du aber von beiden BU’s eine Leistung erhalten, wenn der BU-Fall eindeutig eingetreten ist und Du nicht überversichert bist, also nicht mehr als Dein Nettoeinkommen versichert hattest.
Freundliche Grüße
Volker Riegel
Hallo Alex,
die Sache mit den Gesundheitsfragen ist nicht vom Vertreter oder Makler abhängig, sondern von der Versicherung und den zugrundeliegenden Bedingungen.
Grundsätzlich gilt:
Sollen die Leistungen einer Lebens- oder Krankenversicherung erhöht werden, und waren bei der ersten Antragsstellung Gesundheitsfragen nötig, so sind auch bei der Erhöhung Gesundheitsfragen zu beantworten.
Ausnahme: Viele aktuelle BU-Bedingungen enthalten sog. „Nachversicherungsgarantien“. Diese regeln unter welchen speziellen Umständen (z.B. Gehaltserhöhung, Heirat, Geburt eines Kindes) man ohne Gesundheitsprüfung die Leistung erhöhen kann. Gemein ist aber bei fast allen, daß das Ereignis nicht länger als 6 Monate zurück liegen darf.
Somit scheint hier leider alles mit rechten Dingen zuzugehen.
Zwei BU’s bedeutet auch 2 mal Leistung. Allerdings muß den Versicherern von Anfang an der jeweils andere Vertrag und dessen Höhe gemeldet werden, da es bei dieser Art Vertrag ein „Bereichungsverbot“ gibt, und eine bestimmte Gesamtrente (meist 80% des Nettoeinkommens) nicht überschritten werden darf.
Gruß
Christian Vockrodt
Meine Frage nun: Ist es rechtens,dass mein
Versicherungsvertreter eine neue Gesunheitsfragenabfrage macht
nur weil ich die Leistungshöhe um 500€ erhöhen möchte, also
auf 1000€? Also muss ich die Beantworten.Hab da immer so ein
neg.Gefühl.
2. Da ich durch zwei BU´s doppelt versichert bin, bekomm ich
auch zweimal BU im Fall?
A) Möglicherweise bietet der Tarif so genannte Nachversicherungsgarantien. Wenn sich im Leben etwas ändert, kann man die BU-Rente dann innerhalb eines bestimmten Zeitraumes ohne erneute Gesundheitsprüfung in einem bestimmten Rahmen erhöhen. Diese Veränderungen sind definiert. Meist sind da angegeben, eine extreme Lohnerhöhung, eine Heirat und so.
Es gibt auch die Form der Nachversicherungsgarantie, dass man einfach 5 Jahre lang nach Abschluss der Versicherung in einem gewissen Rahmen ohne erneute Gesundheitsprüfung erhöhen darf.
B) Solltest Du Berufsunfähigkeitsrente beantragen wollen, weil Deiner Meinung nach eine BU besteht, dann muss Du das bei zwei Anbietern machen, wenn Du bei zwei verschiedenen versichert bist. Diese werden ganz unabhängig von einander prüfen, ob BU besteht oder eben nicht. Was da raus kommt, kann man vorab immer schwer sagen. Man sollte allerdings nie einfach mal so auf Versuch die BU-Rente beantragen. Am besten das ganze vorab mit einem Fachanwalt durchsprechen, ob es Sinn macht in der gegebenen Situation oder nicht.