Berufsunfähigkeitsvesicherung - Ausschluß

Hallo,

mal angenommen jemand möchte eine Berufsunfähigkeitsversicherung abschließen und hat auch im Antrag auf die bestehende Erkrankung „allergisches Asthma bronchiale“ higewiesen. Die Versicherungsgesellschaft stimmt zu unter Auschluss von „allergischen und entzündlichen Atemwegserkrankungen einschließlich Asthma und Folgen“.

Wie sollte man sich als medizinischer und versicherungsrechtlicher Laie verhalten? Wäre eine Sorge, daß im Versicherungsfall ggf. alles Mögliche als Folge der Atemwegserkrankung hingestellt werden könnte gerechtfertigt?

Danke

cu
Klaus

Guten Tag Klaus,
alles Mögliche ist recht umfassend und beinhaltet auch ein kaputtes Knie wegen Gelenkrheuma. Soweit würde ich nicht gehen. Aber gehen
Sie doch mit Gewissheit davon aus, dass die Phantasie einer Gesellschaft, die sich zur Leistung veranlasst sieht, sehr weit reicht.
Auch das ist nicht das eigentliche Problem.
Das eigentliche Problem besteht regelmäßig darin, dass derjenige,
der eine Leistung verlangt und auf die Ausschlussklausel unter
Hinweis auf seine vorliegende Erkrankung und einem bestehenden
Zusammenhang verwiesen wird, selbst in der Beweispflicht steht.

Was das heißt ? Das heißt medizinischer Sachverständiger, Anwalt,
Gerichtskosten und das Ganze vielleicht über ein, zwei, drei Jahre
einschließlich Nervenkraft - oder dem was davon noch übrig ist -
sowie die Kosten für den ganzen Zirkus vorfinanzieren und für den
Fall, dass ein Prozess verloren geht, auf den Schulden sitzen bleiben.
Mehr nicht. Weniger eher selten.
Gruß
Günther

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Tag,

mal angenommen jemand möchte eine
Berufsunfähigkeitsversicherung abschließen und hat auch im
Antrag auf die bestehende Erkrankung „allergisches Asthma
bronchiale“ higewiesen. Die Versicherungsgesellschaft stimmt
zu unter Auschluss von „allergischen und entzündlichen
Atemwegserkrankungen einschließlich Asthma und Folgen“.

Einen Makler aufsuchen, den mit Auftrag und Vollmacht ausstatten und eine Gesellschaft finden lassen die ohne Ausschluss policiert. Oder mit freundlicherer Formulierung ausschließt.

Grüße
H.

alles Mögliche ist recht umfassend und beinhaltet auch ein
kaputtes Knie wegen Gelenkrheuma. Soweit würde ich nicht
gehen. Aber gehen
Sie doch mit Gewissheit davon aus, dass die Phantasie einer
Gesellschaft, die sich zur Leistung veranlasst sieht, sehr
weit reicht.
Auch das ist nicht das eigentliche Problem.
Das eigentliche Problem besteht regelmäßig darin, dass
derjenige,
der eine Leistung verlangt und auf die Ausschlussklausel unter
Hinweis auf seine vorliegende Erkrankung und einem bestehenden
Zusammenhang verwiesen wird, selbst in der Beweispflicht
steht.

Das Problem ist, dass man brennende Häuser nicht versichern kann - es bleiben ausreichend Krankheiten und Unfälle die abgedeckt sind, weil es keine Kausalität geben wird.

Davon abgeshen gibt es immer einen Weg und eine Möglichkeit - aber eben nicht hier im Forum.

Da muss man nicht selbst machen, weil ihr das nicht könnt, sondern einen Profi machen lassen!

Was das heißt ? Das heißt medizinischer Sachverständiger,
Anwalt,
Gerichtskosten und das Ganze vielleicht über ein, zwei, drei
Jahre
einschließlich Nervenkraft - oder dem was davon noch übrig ist

sowie die Kosten für den ganzen Zirkus vorfinanzieren und für
den
Fall, dass ein Prozess verloren geht, auf den Schulden sitzen
bleiben.
Mehr nicht. Weniger eher selten.

Günther ist Berufspessimist und sieht das alles kritisch und eher im Sinne von „ach die bösen Versicherer“

Thorulf Müller

Guten Tag Klaus,
nachdem ich darauf hingewiesen wurde, dass mein erster Beitrag
eher einem Berufspessimisten zuzuordnen sei, kommt hier der Beitrag
eines Berufsoptimisten, in den ich versucht habe, mich hineinzudenken:

Lieber Klaus,
so eine Ausschlussklausel ist halb so schlimm. Dann fällt eben ein
kleiner Bereich aus dem großen Deckungsumfang weg. Wenn Sie jetzt hingehen - zum Beispiel zu einem erfahrenen Vermittler oder Berater -
und lassen den nach einer Police ohne Ausschluss oder zumindest mit einem milde formulierten Ausschluss suchen, dann wird es bestimmt besser klappen. Das gemeinsame Datenverzeichnis der BU-Versicherer,
in dem Ausschlüsse, Ablehnungen etc. verzeichnet sind, sollte Sie nicht schrecken.
Und wenn es dann später zu einer Leistungsablehung wegen vermeintlichem Zusammenhang von Erkrankung und bestehendem Ausschluss
kommen sollte, bleiben Sie einfach gelassen. Das meiste an
Meinungsverschiedenheit um ein paar Tausend Euro regelt sich von allein. Und wenn doch nicht, dann hilft ein guter Rechtsschutzversicherer.
Gruß
Günther

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Scherzkeks - bösartiger!

nachdem ich darauf hingewiesen wurde, dass mein erster Beitrag
eher einem Berufspessimisten zuzuordnen sei, kommt hier der
Beitrag
eines Berufsoptimisten, in den ich versucht habe, mich
hineinzudenken:

Lieber Klaus,
so eine Ausschlussklausel ist halb so schlimm. Dann fällt eben
ein
kleiner Bereich aus dem großen Deckungsumfang weg.

Weil der Versicherungsfall ja schon angeklopft und hallo gesagt hat!

Wenn Sie
jetzt hingehen - zum Beispiel zu einem erfahrenen Vermittler
oder Berater -
und lassen den nach einer Police ohne Ausschluss oder
zumindest mit einem milde formulierten Ausschluss suchen, dann
wird es bestimmt besser klappen.

Es ist schwieriger, weil er schon einen Antrag gestellt hat - erhöhte Erschwerniss - doppeltes Honorar!

Das gemeinsame
Datenverzeichnis der BU-Versicherer,
in dem Ausschlüsse, Ablehnungen etc. verzeichnet sind, sollte
Sie nicht schrecken.

Nein, weil er ja dort eingetragen ist - da er das auch zukünftig nicht verschweigen wird (den Antrag und die Krankheit) ist das problemlos!

Und wenn es dann später zu einer Leistungsablehung wegen
vermeintlichem Zusammenhang von Erkrankung und bestehendem
Ausschluss
kommen sollte, bleiben Sie einfach gelassen.

Klar - das was eindeutig keine Kausalität hat, ist versichert, was striitg ist muss ausdiskutiert werden!

Das meiste an
Meinungsverschiedenheit um ein paar Tausend Euro regelt sich
von allein.

Nein, aber es ist lange nicht so dramatisch, wie Sie, als ahnungsloser Laie, es hier machen!

Und wenn doch nicht, dann hilft ein guter
Rechtsschutzversicherer.

Nun, die sollte man vorher schon abschließen - m.E. eine der wichtigsten Versicherungen, wenn man wenig Geld hat!

Thorulf Müller

Ihr Versuch ist leider in die Hose gegangen - das Sie ihn oben anstellen ist schon dreist!

Guten Tag Herr Müller,

das Sie mich dreist und einen bösartigen Scherzkeks heißen und - sic - einen ahnungslosen Laien - trifft mich.

Noch heute werde ich in mich gehen und darüber nachdenken,
ob Ihre Einschätzung richtig ist und - falls dies zutrifft -
wie es so weit hat kommen können.
Ihnen jedoch bescheinige ich bereits heute, dass ich bei Ihren
Beiträgen einen gewissen Wandel bemerkt habe. Jedesmal habe ich den
Eindruck, dass da eine gute Mutter zu den Irregeleiteten und Antwortsuchenden spricht, die an Feingefühl, Toleranz und liebevollem
Umgangston nicht zu überbieten ist.

Gruß
Günther

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Versuch einer Deutung
Hallo,

zunächst vielen Dank für die bisherigen Antworten und Infos. Aus meiner Sicht (und dies ist meine Deutung, ich mag mich irren) gibt es hier zwei Fraktionen:
a) nicht machen, da über den von mir oben genannten Ausschluß der Versicherer sich im großen Stil aus der Verantwortung diskutieren/prozessieren kann
b) machen, alles halb so wild und nur in einem eng definierten Fall möglich

Nochmal zu meiner Ausgangsfrage:

Wie sollte man sich als medizinischer und
versicherungsrechtlicher Laie verhalten? Wäre eine Sorge, daß
im Versicherungsfall ggf. alles Mögliche als Folge der
Atemwegserkrankung hingestellt werden könnte gerechtfertigt?

Es gibt verschiedene Statistiken über die Ursachen der Berufsunfähigkeit, z.B.

Darf ich nochmal um Eure Einschätzung bitten,
Danke

cu
Klaus

Gerade bei der ersten werden Atmungsorgane nur mit 3%
angegeben - das wäre für mich dann kein Problem. Allerdings
weisen alle Statistiken auch psychische Erkrankungen und
Herz-/Kreislauferkrankungen in nennenswertem Maß als Ursache
aus und da weiß ich jetzt wiederum nicht, ob Versicherer dies
auch als eine mögliche Folge einer Atemwegserkrankung
„hinprozessieren“ - dann wäre ich in der Tat der Dumme.

Ihre Einstellung ist falsch - natürlich könnten psychische Erkrankungen und HKG Krankheiten eine Folge sein - das steht dann aber in den Befunden der Ärzte - dann fällt es auch unter den Ausschluss.

Versicherer „stehlen“ sich nicht aus Leistungsverpflichtungen und prozessieren auch keinen Fall in den LA. Versicherer erstatten den berechtigten Schaden! Wenn ein Versicherungsfall unter den LA fällt, dann ist er nicht versichert. Es gibt aber Grenzfälle, wo man sich vortrefflich Streiten kann!

Das ist das Risiko, dass man den Fall trifft (strittig oder LA!).

Die Empfehlung ist einen qualifizierten Berater einzuschalten und das ganze Thema neu aufzubereiten im Sinne einer optimierten Entscheidung!

Thorulf Müller