Berufsunfähigkeitszusatzversicherung

Hallo,

seit einiger Zeit kann ich in meinem Beruf nicht mehr arbeiten weil ich wechseldienstuntauglich geworden bin. Aus diesem Grund fehlen mir jetzt monatlich ca. 400 EUR Nebengeld. Meine Grundgehalt hat sich jedoch nicht geändert. Da ich eine Berufsunfähigkeitszusatzversicherung habe, dachte ich, dass diese einspringt. Die Versicherung lehnt jedoch ab und meinte, dass das Nebengeld nicht berücksichtigt werde sondern nur das Grundgehalt und das ist ja gleich geblieben. Was soll ich tun – Zum Rechtsanwalt gehen oder wird Nebengeld grundsätzlich nicht Berücksichtigt?

Hallo Bernstein,

nun bin ich aber ein wenig irritiert. Die BUZ wird mit einer jährlichen Jahresrente vereinbart, die bei einer mind. 50% Berufsunfähigkeit leistet. Die Leistung erhöht sich durch die Überschußbeteiligungen des versicherers. Diese sind aber, MW, nicht einkommensabhängig (Krankengeld schon).Daher würde mich schonmal interessieren, welchen Tarif du da hast.

Leider kann ich dir nur raten, bei Streitigkeiten mit einer versicherung, deinen Anwalt aufzusuchen. Denn die Vertragswerke sind oftmals so Komplex, das ein Laie (auch unter zuhilfenahme dieses Forums) nicht durchsteigt.

Hallo ihr beiden,

die Frage dürfte sich doch stellen: Liegt Berufsunfähigkeit im Sinne der Bedingungen vor?

Und das ist in meinen Augen nicht mehr der Fall. Die einzige Einschränkung die besteht, ist die Wechselschichttätigkeit. Dies stellt in meinen Augen aber keine Berufsunfähigkeit dar, da der VN im eigentlichen Beruf nach wie vor vollen Dienst ausübt.

Gruß
Marco