Berufsunfähigkeitversicherung Ausschlussklausel

Hallo zusammen,

ich möchte einen BU abschließen und habe den Antrag vor ein paar Wochen gestellt und dort meine Vorerkrankungen wahrheitsgemäß angegeben. Seit gestern liegt mir das Angebot vor. Dort steht folgender Pasus:
(Zitatanfang)
Einschränkung des Versicherungs

Ausschluss bestehender Erkrankungen

Es ist vereinbart, dass
psychische sowie psychosomatische Erkrankungen, Ohrgeräusche (Tinnitus) sowie Einschränungen des Hörvermögens

und Folgen, soweit ein ursächlicher Zusammenhang mit den oben genannten gesundheitlichen Beeinträchtigungen medizinisch nachweisbar ist, eine Leistung aus der Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung nicht bedingen und bei der Festsetzung des Grades der Berufsunfähigkeit aus anderen gesundheitlichen Gründen unberücksichtigt bleiben.
(Zitatende)

Tatsächlich war ich vor einiger Zeit in psychologischer Betreuung, da die Ärzte bei meinem Sohn den Verlust des Augenlichts diagnostiziert hatten und ich alleine mit dem Druck nicht fertig wurde. Das Thema ist erledigt, da es sich am Ende um eine Fehldiagnose handelte und mein Sohn so gut sieht wie jeder andere.

Nun meine Frage:
Ich lese den Ausschlusspasus dahingehend, dass die BU nicht in Anspruch genommen werden kann, wenn

  1. ich z.B. wegen Mobbing oder Burn-Out nicht mehr arbeitsfähig bin (psychissche Erkrankung)
  2. ich aufgrund von Stress ein Magengeschwür bekomme (psychosomatische Erkrankung)

Zusammenfassend wäre der Abschluss dieser BU praktisch sinnlos.

Bitte um eine kurze Bestätigung meiner Aussage oder besser einer Rückmeldung, warum sie falsch ist.

Vielen Dank

Ich bitte um Verständnis, dass ich die Anfrage anonym stelle.

Hallo,

die zitierten Einschränkungen zur Leistung bei einer BU sind für die Versicherung auch meiner Meinung nach weitestgehend leistungsbefreiend (mit der Ausnahme die BU tritt aufgrund eines Unfalls auf - aber da wäre eine Unfallversicherung ausreichend).

Ich würde mich an Ihrer Stelle mit genau den Argumenten die Sie selbst angeführt haben („bringt mir zu wenig“), direkt an die Versicherung wenden, und anfragen, ob eine Annahme mit Risikozuschlag aber ohne Einschränkung der Leistung möglich wäre. Hilfreich wäre hierzu natürlich ein Hinweis darauf, ob die genannten Erkrankungen noch akut vorliegen - oder nur einmal oder mehrmals auftraten. Je nach Härtegrad, könnte es sein, dass die ein oder andere Versicherung Ihnen hier noch ein Stück entgegenkommt. Risikozuschläge können den Beitrag schnell verdoppeln (oder sogar noch mehr) - also bitte keine zu hohen Erwartung. Anfragen kostet erstmal aber nichts.

Schöne Grüße und viel Erfolg

Hallo,

ein Außschluß ist immer mit nachteilen verbunden. Aber immer noch besser ein Außschluß als gar keine BU. Denn die psychische Erkrankungen ist nur eine von vielen BU-Erkrankungen die Auftreten können. Wiederum steht sie auf Platz 2 der häufigsten Erkrankungen. Wichtig wäre noch welchen Beruf du ausübst. Des weitern gibt es auch alternativen zur BU-Versicherung. (günstiger und meist ohne Ausschluß). Zur der Auslegung der Klausel ist schwer zu sagen wie der Versicherer hier einen Zusammenhang stellen wird. Zu raten wäre deshalb immer gleich eine priv. Rechtschutz mit Versicherungsvertragsrecht abzuschließen.

lg
paule