Hallo zusammen,
ich möchte einen BU abschließen und habe den Antrag vor ein paar Wochen gestellt und dort meine Vorerkrankungen wahrheitsgemäß angegeben. Seit gestern liegt mir das Angebot vor. Dort steht folgender Pasus:
(Zitatanfang)
Einschränkung des Versicherungs
Ausschluss bestehender Erkrankungen
Es ist vereinbart, dass
psychische sowie psychosomatische Erkrankungen, Ohrgeräusche (Tinnitus) sowie Einschränungen des Hörvermögens
und Folgen, soweit ein ursächlicher Zusammenhang mit den oben genannten gesundheitlichen Beeinträchtigungen medizinisch nachweisbar ist, eine Leistung aus der Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung nicht bedingen und bei der Festsetzung des Grades der Berufsunfähigkeit aus anderen gesundheitlichen Gründen unberücksichtigt bleiben.
(Zitatende)
Tatsächlich war ich vor einiger Zeit in psychologischer Betreuung, da die Ärzte bei meinem Sohn den Verlust des Augenlichts diagnostiziert hatten und ich alleine mit dem Druck nicht fertig wurde. Das Thema ist erledigt, da es sich am Ende um eine Fehldiagnose handelte und mein Sohn so gut sieht wie jeder andere.
Nun meine Frage:
Ich lese den Ausschlusspasus dahingehend, dass die BU nicht in Anspruch genommen werden kann, wenn
- ich z.B. wegen Mobbing oder Burn-Out nicht mehr arbeitsfähig bin (psychissche Erkrankung)
- ich aufgrund von Stress ein Magengeschwür bekomme (psychosomatische Erkrankung)
Zusammenfassend wäre der Abschluss dieser BU praktisch sinnlos.
Bitte um eine kurze Bestätigung meiner Aussage oder besser einer Rückmeldung, warum sie falsch ist.
Vielen Dank
Ich bitte um Verständnis, dass ich die Anfrage anonym stelle.