Guten Tag,
da ich vom Fach bin, erlaube ich es mir, einige Anmerkungen hier einzustellen:
Der Erste - sehr wichtige Punkt - ist folgender:
Gesundheitszustand: Leider kommt es sehr oft vor, dass man sehr lange Gespräche mit dem Kunden führt und alle Vorteile etc. aufzeigt, sodass sich der Kunde für das vorgestellte Konzept entscheidet und dann kommt sehr häufig der Knackpunkt - die Gesundheitsfragen. Kein Versicherer möchte einen „angeschlagenen“ Kunden - sprich, sobald etwas darauf hinweist, dass eine gesundheitliche Vorbelastung sich ausweiten könnte, wird dieser Kunde „aussortiert“ oder mit nicht unerheblichen Beitragsaufschlägen belastet.
K.O.-Kriterien sind definitiv Vorbelastungen in folgenden Bereichen: Psyche, Rückenbeschwerden (auch eine Massage kann hier schon sehr heikel werden).
Der nächste Punkt ist folgender - Steuervorteile.
Es gibt Kombinationsverträge aus staatlich geförderter Altersvorsorge und Berufsunfähigkeit. Hier ist der entscheidende Vorteil, dass die BU-Absicherung steuerlich angesetzt werden kann. Meines Wissensstandes nach, einzigartig in Deutschland.
Hier stimme ich meinem Vorredner voll zu, Kombinationsprodukte sind günstiger - und sehr wichtig - hier gibt es Beiträge für die BU zurück. Die meisten Anbieter, gehen auf die reinen Risiko-Absicherungen. Passiert etwas - gibt’s Geld. Passiert nichts - gibt’s nichts.
Mein letzter - nicht zu vernachlässigender Punkt -
Bedingungen:
Ausschluss der abstrakten Verweisbarkeit
Das ist ein sehr großer Schwachpunkt - falls dieser Ausschluss nicht vorhanden ist, kann der Versicherer, im Beispiel Ihres Sohnes, Leistungen verweigern, da sein Beruf nicht geschützt ist. Sprich, falls er auf Grund psychischer Probleme, den Beruf Anwalt nicht mehr ausüben kann, aber durchaus als Pförtner, dass Knöpfchen für die Schranke betätigen kann (egal wie der Einkommensunterschied ist) - gilt er nicht als berufsunfähig.
Ebenso sollte sich Ihr Sohn Gedanken machen, welche monatliche Rente er im Fall der Fälle benötigt.
Jetzt habe ich einige Punkte aufgelistet und hoffe Ihnen hier etwas weitergeholfen zu haben.
MfG
Jenny-S1909