Berufsunfähigkeitversiherung,wann sinnvoll?

Möchte für meinen Sohn 41 Jahre ein BU abschließen. Er ist Selbständiger Anwalt, PKV versichert, hat ca. 180T€ Brutto im Jahr und sonst keine Absicherung.
Was ist bei seiner Absicherung BU/INV. und Todesfall zu berücksichtigen?

Nightdancers dankt für alle konkreten Antworten.

Kaum zu glauben…Ein Besserverdienender Akademiker, der elementare Dinge nicht geregelt hat.

Wo hat er die Altersversorgung ? beim Versorgungswerk der Anwaltskammer ? Welche Invalidenversorgung dabei ist, habe ich nicht präsent.

Wenn er keine Familie hat (jedenfalls haben Sie es nicht erwähnt), braucht er keinen Todesfallschutz. Also z.B. eine private Rentenversicherung, kombiniert mit BU. Dabei würde ich die Gesellschaft nach den BU-Bedingungen auswählen. Vergleiche gibts reichlich im Internet.

Mein Gebiet ist die Krankenversicherung: Ist das Krankentagegeld hoch genug, um die Altersversorgung weiterzahlen zu können ? Und die BU muss hoch genug gewählt sein, um die Altersversorgung und die PKV weiterbezahlen zu können.

Wenn ich ihren nichname lese, scheinen sie jemand zu sein,der bei/für die Barmer Krankenversicherung arbeitet.

Also zu Ihrer Antwort:
Zuerst vielen Dank und mein Kommentar…
die Antwort hilft mir wenig weiter, weil Hinweis Vergleich BU im Internet…wäre es nicht besser einen unabhängigen Makler zu kontaktieren, den zu testen,weil einwenig weiß ich auch!

Helfen denn die Vergleiche im Internet weiter?
Welche Gesellschaft hat eine gute BU Versicherung?
Warum mit einer Rentenversicherung kombinieren?
Ein sehr guter Berater hat mir mal gesagt, trenne die biometrischen Risiken von der Altersversorgung! Oder nicht?

Mein Sohn ist erst 7 Jahre im Beruf tätig(war in den Staaten für 6 Jahre) u.hat natürlich eine beginnende Anwaltsversorgung!
Kann er sich auch privat krankenversichern?
Oder besser Gesetzlich?

Für weitere Tipps bin ich Ihnen sehr dankbar!
MfG
Slowik

Nein, ich habe nichts mit der BEK zu tun. Barmen ist ein Teil von Wuppertal mit 150.000 Einwohnern und die heißen Barmer.

Sie schrieben, er sei schon PKV-Versichert. Als niedergelassener Anwalt kann er das natürlich tun. Zurück kommt er ohne weiteres nicht.

Klar macht es Sinn, einen Makler zu kontaktieren, der sich mit BU mehr beschäftigt als ich.

Tod und Alter sind auch biometrische Risiken. Die Kombination dürfte etwas preiswerter sein. BU-Bedingungen sind wert, genau verglichen zu werden. Bei Altersversorgungen sind die Unterschiede nicht so gravierend und wie glücklich die Gesellschaft in den nächsten 30 Jahren ihr Geld anlegt, kann heute keiner wissen. Vergangenheitsvergleiche helfen da wenig weiter.

Zu dem Thema werden sich hoffentlich noch mehr zu Wort melden.

zu umfassend
Hallo Nightdancer,

das Thema ist so umfassend und die persönliche Situation des potentiellen VN zu unebkannt, als dass wir hier die Beratung übernehmen könnten.

Bei der in Aussicht stehenden Versicherungssumme wäre ein Honorarberater nihct schlecht, der sicher auch über eine Dread-Desease (Schwere Krankheiten)-Versicherung informniert und die Absicherung der Anwaltskammer berücksichtigt. Das gilt natürlich auch für gute Makler.

Der Meinung, Risikoabsicherung und Sparen zu trennen, schließe ich mich grundsätzlich an.

Viel Erfolg,
Andreas

Hallo,

Bei Altersversorgungen sind die
Unterschiede nicht so gravierend und wie glücklich die
Gesellschaft in den nächsten 30 Jahren ihr Geld anlegt, kann
heute keiner wissen. Vergangenheitsvergleiche helfen da wenig
weiter.

Vorsicht Vorsicht!

Bei den beliebten Fondsprodukten wird eine mögliche Altersrente aus einem Faktor berechnet.

Bsp.: je 10.000,–€ Fondsvermögen bei Ablauf erhält man 40,–€ mtl. Rente.

Diesen „Faktor“ sollte man sich mal schön anschauen:

  • welche Sterbetafel ist hinterlegt
  • wann kann er von der Gesellschaft verändert werden
  • gibt es einen „Maximalabschlag“
    etc.

Hier laufen bei den „Rentenprognosen“ ganz fiese Dinger.

In Sachen Geldanlage und Vergangenheitsvergleiche bin ich bei dir.

Gruß
tycoon

Vielen Dank für den Hinweis.
MfG
W.Slowik

Hallo Tyconn,

was hat das jetzt mit meiner Frage zu tun? Bitte nur Antworten, die meinem Sohn weiterhelfen. Ansonsten Danke, Ihre Antwort ist unbrauchbar.

Hallo,

Hallo Tyconn,

was hat das jetzt mit meiner Frage zu tun? Bitte nur
Antworten, die meinem Sohn weiterhelfen. Ansonsten Danke, Ihre
Antwort ist unbrauchbar.

Nichts! Deshalb habe ich ja auf Barmers Posting geantwortet und nicht auf Ihres!

Gruß
tycoon

Guten Tag,

da ich vom Fach bin, erlaube ich es mir, einige Anmerkungen hier einzustellen:

Der Erste - sehr wichtige Punkt - ist folgender:

Gesundheitszustand: Leider kommt es sehr oft vor, dass man sehr lange Gespräche mit dem Kunden führt und alle Vorteile etc. aufzeigt, sodass sich der Kunde für das vorgestellte Konzept entscheidet und dann kommt sehr häufig der Knackpunkt - die Gesundheitsfragen. Kein Versicherer möchte einen „angeschlagenen“ Kunden - sprich, sobald etwas darauf hinweist, dass eine gesundheitliche Vorbelastung sich ausweiten könnte, wird dieser Kunde „aussortiert“ oder mit nicht unerheblichen Beitragsaufschlägen belastet.
K.O.-Kriterien sind definitiv Vorbelastungen in folgenden Bereichen: Psyche, Rückenbeschwerden (auch eine Massage kann hier schon sehr heikel werden).

Der nächste Punkt ist folgender - Steuervorteile.
Es gibt Kombinationsverträge aus staatlich geförderter Altersvorsorge und Berufsunfähigkeit. Hier ist der entscheidende Vorteil, dass die BU-Absicherung steuerlich angesetzt werden kann. Meines Wissensstandes nach, einzigartig in Deutschland.

Hier stimme ich meinem Vorredner voll zu, Kombinationsprodukte sind günstiger - und sehr wichtig - hier gibt es Beiträge für die BU zurück. Die meisten Anbieter, gehen auf die reinen Risiko-Absicherungen. Passiert etwas - gibt’s Geld. Passiert nichts - gibt’s nichts.

Mein letzter - nicht zu vernachlässigender Punkt -
Bedingungen:
Ausschluss der abstrakten Verweisbarkeit
Das ist ein sehr großer Schwachpunkt - falls dieser Ausschluss nicht vorhanden ist, kann der Versicherer, im Beispiel Ihres Sohnes, Leistungen verweigern, da sein Beruf nicht geschützt ist. Sprich, falls er auf Grund psychischer Probleme, den Beruf Anwalt nicht mehr ausüben kann, aber durchaus als Pförtner, dass Knöpfchen für die Schranke betätigen kann (egal wie der Einkommensunterschied ist) - gilt er nicht als berufsunfähig.

Ebenso sollte sich Ihr Sohn Gedanken machen, welche monatliche Rente er im Fall der Fälle benötigt.

Jetzt habe ich einige Punkte aufgelistet und hoffe Ihnen hier etwas weitergeholfen zu haben.

MfG
Jenny-S1909

Hallo,

Mein Sohn ist erst 7 Jahre im Beruf tätig(war in den Staaten für 6 Jahre) u.hat natürlich eine beginnende Anwaltsversorgung!

Wenn dies bedeutet, der Sohn arbeitet erst ein Jahr in D und zahlt in das Versorgungswerk auch erst seit einem Jahr, müssen Wartezeiten beachtet werden!

VG René

zur Frage Kombiprodukt
noch ein Hinweis wegen der Diskussion unten zum Thema Kombination mit Geldanlageprodukten.

In der Tat ist die steuerliche Situation des VN derart, dass eine Absicherung über bAV oder „Rürup“ diskussionswürdig ist. Allerdings werden diese sowohl in der Einzahl- als auch Auszahlphase unterschiedlich zum Einzel-BU-Vertrag betrachtet!

Ich verweise erneut auf den Fachmann, den man genau daran erkennt, dass er auch diese Fragen ansprechen wird.

Andreas

Vielen Dank für die Antwort, allerdings hilft bisher keine der Antworten weiter. Ich möchte noch andere Leute ermuntern mir Vorschläge zu machen.
Danke.

Hallo!

Mich wundert deine Fragestellung schon sehr.Du scheinst ja nun selbst vom Fach zu sein (oder gewesen zu sein).

Ich würde den dir sehr gut bekannten Berater wieder konsultieren(oder eben eine neuen geeigneten suchen) und genau diese Fragen stellen.
Zahle ihn gut und du brauchst dich nicht mehr selbst um solche Dinge wie " Trennung der Biometrie von der Geldanlage" kümmern und Tage und Nächte mit vergleichenden Suchanfragen vergeuden.

Grüße

Hans Wader

Bei der Absicherung der BU sind zuerst die bereits vorhandenen Absicherungen aus z.B.dem Versorgungswerk zu berücksichtigen. Dann sollte man daran denken ca 75% vom Nettoeinkommen abzusichern.

Zusätlich würde ich die Invalidität mit einer entsprechenden Unfallversicherung absichern die neben der Invaliditätssumme auch eine Rente bei Invalidität behinhaltet.+Todesfallsumme

Die Todesfallsumme je nach Bedarf über eine Lebensversicherung, Risikolebensversicherung oder Sterbegeldversicherung.

Aus der Ferne ist das mal eine ganz einfache Zusammenstellung von Möglichkeiten.

Gruß
Gaby

Vielen Dank für die Antwort, allerdings hilft bisher keine der
Antworten weiter. Ich möchte noch andere Leute ermuntern mir
Vorschläge zu machen.
Danke.

Ich verstehe gar nicht so richtig welche Vorschläge hier noch erwartet werden.
Wäre ich Anwalt mit dem Einkommen, wäre es für mich auch keine Frage, ob ich mich privat oder gesetzlich Krankenversichern würde.Wenn ich das richtig gelesen habe, ist hier ja auch eine private KV vorhanden.

Gruß
Gaby

Danke das ist ja schon mal was!