Berufsunfähigkietsversicherung

Hallo zusammen,

angenommen jemand (männlich 40 Jahre alt) hat vor knapp 7 Jahren eine käufmännische Weiterbildung bei einer Bank gemacht und dort eine BU Invest zum Mitarbeitertarif abgeschlossen, um nicht nur für den Fall der Berufsunfähigkeit ein wenig abgesichert zu sein sondern parallel auch noch etwas Geld fürs Alter an zu legen.

Berufsunfähigkeitsschutz mit 3% jährlicher Dynamik, bei voller Berufsunfähigkeit sind 1000.-/Monat abgesichert.Keine Verweisbarhkeit!Monatsbeitrag - Banken -Mitarbeitertarif knapp 65.-€

Der Versicherte hat sich in den letzten Jahren beruflich neu orientiert die BU dennoch stets bezahlt. Nunmehr hat sich der Versicherte Selbständig gemacht (zahlt sich noch kein Gehalt aus) und arbeitet parallel Teilzeit als Koch, um zumindest seine monatlichen Fixkosten gedeckelt zu haben und eine Krankenversicherung zu haben. Für den Rest, wie Essen kommt momentan die Lebenspartnerin auf.

Es wird nun mit dem Gedanken gespielt die BU Invest zu kündigen um an das Geld zu kommen und eine neue Risiko BU ab zu schließen.

Der Versicherte hat bis dato beim Versicherer nicht angegeben, dass er jetzt als Selbständiger & Teilzeit- Koch arbeitet und viel weniger verdient als urspünglich, zahlt aber regelmäßig seine Beiträge.

Fragen:

1: Hat der Versicherte dennoch den vollen Schutz der BU, obwohl mehr abgesichert wurde und er jetzt weniger verdient (Bereicherungsfaktor bei evtl. Berufsunfähigkeit)?

2: Soll der vericherte die neue lebensituation dem Versicherer anzeigen mit der evtl. Folge, dass die BU Rente nach unten an die momentane lebensituation verringert wird und der damals abgeschlossenen Mitarbeitertarif nicht mehr gilt?

3: Ist es ratsam die BU zu kündigen um an das Geld/Rückkaufwert zu kommen und stattdessen eine Risiko BU mit neuer, aktueller Lebenssituation abschließen?
Man will ja keine schlafenden Hunde wecken, dennoch aber vollen Schutz bei anstehender Berufsunfähigkeit haben?? Hat der versicherte überhaupt BU Schutz wenn sich die lenebssituation geändert hat?

4: was raten Expertem dem Versicherten in diesem konkreten Falle, wenn der Versicherte einerseits das Geld benötigt und eine Risiko BU neu abschließen will in der die lebensumstände aktuell und auf dem neuesten Stand sind, anderseits aber die guten Konditionen (Banken-Mitarbeitertarif) nicht verschenken will, sich die Lebensituation aber geändert hat?

Würde mich über Antworten sehr freuen. Bei Rückfragen bitte melden, vielen dank im Voraus!

Hallo!

Fragen:

1: Hat der Versicherte dennoch den vollen Schutz der BU,
obwohl mehr abgesichert wurde und er jetzt weniger verdient
(Bereicherungsfaktor bei evtl. Berufsunfähigkeit)?

Das hängt von den Versicherungsbedingungen ab. Wenn der Versicherer sich eine Wirtschaflichkeitsprüfung (Angemessenheitsprüfung) für den Versicherungsfall offen gelassen hat, KÖNNTE es zu Problemen kommen. Durch das neue Versicherungsvertragsgesetz (VVG) sollte der Versicherer aber eigentlich das auszahlen, was er auch versichert hat. Ggfls. muss man sich sein Recht erstreiten.

2: Soll der vericherte die neue lebensituation dem Versicherer
anzeigen mit der evtl. Folge, dass die BU Rente nach unten an
die momentane lebensituation verringert wird und der damals
abgeschlossenen Mitarbeitertarif nicht mehr gilt?

Es gibt bei BU´s keine Nachmeldepflichten. MA-Konditionen bleiben ebenfalls erhalten.

3: Ist es ratsam die BU zu kündigen um an das
Geld/Rückkaufwert zu kommen und stattdessen eine Risiko BU mit
neuer, aktueller Lebenssituation abschließen?
Man will ja keine schlafenden Hunde wecken, dennoch aber
vollen Schutz bei anstehender Berufsunfähigkeit haben?? Hat
der versicherte überhaupt BU Schutz wenn sich die
lenebssituation geändert hat?

Ja hat er. Die BU würde ich keinesfalls kündigen. Aber über eine Teilkündigung des Investment-Anteils (als Beitragsvorwegabzug vereinbaren) würde ich nachdenken.
Man wird nämlich 1. nicht jünger, 2. nicht gesünder und 3. bekommt man als Koch niemals so gute Konditionen wie als Bankangestellter (spätere Berufswechsel sind ja trotzdem mitversichert, da es keine Nachmeldepflicht gibt)

4: was raten Expertem dem Versicherten in diesem konkreten
Falle, wenn der Versicherte einerseits das Geld benötigt und
eine Risiko BU neu abschließen will in der die lebensumstände
aktuell und auf dem neuesten Stand sind, anderseits aber die
guten Konditionen (Banken-Mitarbeitertarif) nicht verschenken
will, sich die Lebensituation aber geändert hat?

Ich würde mir höchstens das bereits angesparte Investmentguthaben auszahlen lassen, niemals die ganze BU kündigen. Grund: siehe oben.

Würde mich über Antworten sehr freuen. Bei Rückfragen bitte
melden, vielen dank im Voraus!

Gerne!

Viele Grüße vom unabhängigen Experten für die Berufsunfähigkeitsversicherung
Claude Burgard
Gepr. Fachwirt für Versicherungen und Finanzen (IHK)
Versicherungsmakler
http://www.versicherung-saarbrücken.de

Kurze knappe Antwort:

Eine BU ist eine Summenversicherung. d.h. einmnal versichert - immer versichert und das zu dem seinerzeit abgeschlossenen Tarif. Es besteht also keine Nachmeldepflicht und auch die BU Rente bleibt.

Im Leistungsfall wird nur geprüft, ob für die zuletzt ausgeübte Tätigkeit ( was auch immer das ist ) eine BU vorliegt .

Kann mir nicht vorstellen, dass ein Neuvertrag günstiger wird, denn jetzt müssen alle Veränderungen ( Beruf - Einkommen ) zugrunde gelegt werden.

Für einen präzisen Vergleich muss man den bestehenden Vertrag mit dem Neuangebot vergleichen.

gruß
johannes Türk
www.tuerk-versicherungen.de

hallo …

1: Hat der Versicherte dennoch den vollen Schutz der BU, obwohl mehr abgesichert wurde und er jetzt weniger verdient (Bereicherungsfaktor bei evtl. Berufsunfähigkeit)?

  • Hierbei kommt es darauf an, ob der Vertrag als Summenversicherung oder Schadenversicherung abgeschlossen wurde. Ist er als Summenversicherung abgeschlossen worden, besteht der BU-Schutz in voller Höhe.

2: Soll der vericherte die neue lebensituation dem Versicherer anzeigen mit der evtl. Folge, dass die BU Rente nach unten an die momentane lebensituation verringert wird und der damals abgeschlossenen Mitarbeitertarif nicht mehr gilt?

  • In der Regel fällt die Vergünstigung des Mitarbeitertarifs weg, wenn die Voraussetzungen (Mitarbeit bei der Bank) nicht mehr vorliegen.

Auf die versicherten Leistungen hat dies jedoch keinen Einfluss, es ist lediglich der „normale“ Beitrag zu zahlen.

3: Ist es ratsam die BU zu kündigen um an das Geld/Rückkaufwert zu kommen und stattdessen eine Risiko BU mit neuer, aktueller Lebenssituation abschließen?
Man will ja keine schlafenden Hunde wecken, dennoch aber vollen Schutz bei anstehender Berufsunfähigkeit haben?? Hat der versicherte überhaupt BU Schutz wenn sich die lenebssituation geändert hat?

  • NEIN, der Vertrag sollte nicht gekündigt werden.
    Ein Berufswechsel muss normalerweise nicht gemeldet werden, neu ausgeübte Berufe sind insofern versichert.

Bei einem Neuabschluss würde ein neues Eintrittsalter und eine höhere Berufsgruppe zugrunde gelegt werden.

Es ist davon auszugehen, dass der Beitrag hierdurch höher wäre als der bisherige Beitrag.

4: was raten Expertem dem Versicherten in diesem konkreten Falle, wenn der Versicherte einerseits das Geld benötigt und eine Risiko BU neu abschließen will in der die lebensumstände aktuell und auf dem neuesten Stand sind, anderseits aber die guten Konditionen (Banken-Mitarbeitertarif) nicht verschenken will, sich die Lebensituation aber geändert hat?

  • Vertrag bestehen lassen, eventuell auf „Normalkonditionen“ umstellen lassen, wegen Wegfall der Voraussetzungen für die Mitarbeiterkonditionen.

  • Prüfen lassen, ob es sich um eine Summenversicherung handelt, wenn ja - unveränderte BU-Rente weiter versichert lassen

  • Beim Versicherer nachfragen wie hoch das Investmentguthaben im Vertrag ist und ob eine Teilauszahlung des Investmentguthabens möglich ist.
    Wenn eine Teilauszahlung des Guthabens möglich ist, diese in Anspruch nehmen.

Viele Grüße

Ralf

http://www.versicherung-vergleich-top.de

Hallo spliffrichard,

grundsätzlich wird bei Antragstellung der Beruf eingetragen und berechnet, den man zum Abschluss hat. Ändert sich der Beruf, ändert sich nichts an der BU.

Wird man (mind. 50%) BU, dann erhält man die vereinbarte Rente.

Wenn man nach wie vor Gesund ist, könnte man in Erwägung ziehen, den Altvertrag aufzuheben und einen Neuvertrag abzuschließen. Das würde sich ggf. rechnen, wenn man von einem risikohaften Beruf in einen Beruf mit einem kleineren Risiko für den Versicherer wechselt.

Ich kann Ihnen jetzt nicht dazu raten, den Vertrag zu kündigen. Hier wäre eine Beratung nötig, mit Vergleichsrechnungen diverser Versicherungen und der Gesundheitszustand spielt dabei die größte Rolle.

Der Altvertrag, sollte mit einem möglichen Neuabschluss geprüft werden. Bitte achten Sie dabei auf das Bedingungswerk und die Laufzeit des Vertrages. Eine reine BU-Versicherung wäre da die Empfehlung. Wenn es sich nicht rechnet, sollte der ALtvertrag auf jeden Fall fortgeführt werden.

Beste Grüße
tripleZ
Der Abschluss

Hallo,

ohne einen Blick in die Bedingungen kann man nichts genaues sagen, da es viele Bedingungswerke gibt.

Vermutlich hättes Du schon längst anzeigen müssen, dass der Mitarbeitertarif für Dich nicht mehr gilt. Wahrscheinlich würde dann die Leistung entpsrechend gekürzt. Bereicherungsverbot gilt zusätzlich, dass eine Meldepflicht über Jobwechsel besteht muss nicht sein, kann aber, das hängt auch von den Bedingungen hab.

In jedem Fall ist es Sinnlos eine Versicherung zu bezahlen bei der die Versicherung auf Grund von möglichen Pflichtverletzungen des Versicherten sich aus der Leistungspflicht herausreden kann. Also lass Dich doch einfach bei der Versicherung beraten. Besser etwas mehr bezahlen aber dafür auch die Leistung erhalten, wenn es mit der Gesundheit nicht mehr geht.

Kündigen würde ich keinesfalls, denn ein Tarif mit einem höheren Beginnalter ist in jedem Falle teuerer.

Rückkaufswerte bei diesen Investmentpolicen (Nürnberger?) sind eh sehr gering, da der großteil der Prämie für die BU berechnet wird.

Gruß
Der Ruhestandsplaner

Hallo,

zu den Fragen nehme ich wie foglt Stellung:

  1. Diese Frage ist nicht so direkt zu beantworten. Prinzipiell gilt das vertraglich vereinbarte, hier kann prinzipiell vereinbart werden, was beide Vertragspartner akzeptieren. Allerdings gibt es in den meisten BU-Verträgen Begrenzungen der Absicherungshöhe, i.dR. zwischen 50 und 90% des Einkommens (je nach Einkommenshöhe). Liegen die vereinbarten 1.000 € BU-Rente innerhalb dieser Grenzen, sehe ich kein Problem.

2.Auch hier gilt: Was steht konkret im Vertrag? Es gibt prinzipiell zwei Möglichkeiten:
a) Der VR (Versicherer) akzeptiert jegliche Gefahrerhöhung ohne Meldung dieser Änderung. (Idealfall, jedoch nur sehr, sehr selten vorzufinden!)
b) Der VR verpflichtet den VN (Versicherungsnehmer) im Rahmen der Anzeigepflicht, jegliche Änderungen zu melden. Hier gibt es widerum zwei Möglichkeiten:
I) Bei einer gleichen „Risikostufe“ gibt es keine vertraglichen Änderungen (Leistung, Beirag)
II) Bei einer Gefahrerhöhung (kaufmännische Arbeit => körperliche Arbeit) muss entweder ein, dem Risiko entsprechend, höhrerer Beitrag bezahlt werden oder die Leistung wird entsprechend dem Beitrag reduziert.
Allgemein ist zum Thema Mitarbeitertarif folgendes anzumerken: I.d.R. hat jeder Mitarbeitertarif den Passus, dass durch ein Ausscheiden aus der Firma die Rabattierung mit Ablauf des aktuellen Beitragsjahres entfällt. Der VN hat hier meist eine Anzeigepflicht.

  1. Hierzu ist schon vieles unter 2. beantwortet. Ergänzend ist jedoch anzumerken, dass die Kündigung IMMER mit finanziellen Einbußen verbunden ist. UAch ist anzumerken: Je höher das Eintrittsalter ist, desto teurer der Vertrag. Da Sie im bestehenden Vertrag bei Abschluss 7 Jahre jünger waren, kann es durchaus zu empfindlichen BEitragesdifferenzen kommen.

  2. Eine Empfehlung hierzu ist ohne genaue Zahlen schwierig. Vor einer etwaiger Kündigung / Neuabschluss der Versicherung sind folgende Zahlen (beim VR anfordern) zu beachten:

  • Wie viel Geld wird durch die Kündigung verloren?
  • Wie entwickelt sich der neue Beitrag (Ersparnis durch Risiko-BU statt BU-Invest einerseits und Beitragssteigerung durch (vermutlichen) Verlust der Mitarbeiterrabattes)

Sollten noch Fragen sein, einfach melden!

Hallo spliffrichard,

vor weg erst einmal, die Änderung der Berufsgruppe sollte der Versicherer schon erhalten, immerhin erhöht sich das BU Risiko ja doch ein wenig. Ein Koch hat nun mal ein höheres Risiko Berufsunfähig zu werden.

Dementsprechend erhöht sich natürlich der Beitrag (Leistungsprimat), oder aber die BU Rente wird abgesenkt (Beitragsprimat).

Den Vertrag auflösen halte ich für eine nicht so gute Idee, immerhin ergibt sich der Beitrag aus Risikogruppe, Eintrittsalter, Gesungheitszustand und Leistungshöhe. Beitragsfrei stellen wäre hier wohl die bessere Lösung und dann eine RisikoBU für eine Übergangszeit benutzen.

Gruß

Gaden

Es kommt auf die Gesellschaft an. Unter Umständen ist es möglich den Investtarif in eine Risikoversicherung umzustellen. Dann könnte auch das vorhandene Kapital entnommen werden. Die BU-Rente kann man auch nach unten anpassen. Den jetztigen Beruf sollte man auf jeden Fall angeben. Der Nebenjob ist hier unrelevant.

Wenn du möchtest, kannst du mich auch anrufen: 05651/3334040 oder eine Mail schreiben: [email protected]

Gruß
Andre

Antworten im Text!

Hallo zusammen,

angenommen jemand (männlich 40 Jahre alt) hat vor knapp 7
Jahren eine käufmännische Weiterbildung bei einer Bank gemacht
und dort eine BU Invest zum Mitarbeitertarif abgeschlossen, um
nicht nur für den Fall der Berufsunfähigkeit ein wenig
abgesichert zu sein sondern parallel auch noch etwas Geld fürs
Alter an zu legen.

Berufsunfähigkeitsschutz mit 3% jährlicher Dynamik, bei voller
Berufsunfähigkeit sind 1000.-/Monat abgesichert.Keine
Verweisbarhkeit!Monatsbeitrag - Banken -Mitarbeitertarif knapp
65.-€

Der Versicherte hat sich in den letzten Jahren beruflich neu
orientiert die BU dennoch stets bezahlt. Nunmehr hat sich der
Versicherte Selbständig gemacht (zahlt sich noch kein Gehalt
aus) und arbeitet parallel Teilzeit als Koch, um zumindest
seine monatlichen Fixkosten gedeckelt zu haben und eine
Krankenversicherung zu haben. Für den Rest, wie Essen kommt
momentan die Lebenspartnerin auf.

Es wird nun mit dem Gedanken gespielt die BU Invest zu
kündigen um an das Geld zu kommen und eine neue Risiko BU ab
zu schließen.

Der Versicherte hat bis dato beim Versicherer nicht angegeben,
dass er jetzt als Selbständiger & Teilzeit- Koch arbeitet und
viel weniger verdient als urspünglich, zahlt aber regelmäßig
seine Beiträge.

Fragen:

1: Hat der Versicherte dennoch den vollen Schutz der BU,
obwohl mehr abgesichert wurde und er jetzt weniger verdient
(Bereicherungsfaktor bei evtl. Berufsunfähigkeit)?

> Es gilt bei Versicherungen allgemein ein Bereicherungsverbot. Wenn die Versicherung Fragen würde würde es maximal das jetzige Netto geben.

2: Soll der vericherte die neue lebensituation dem Versicherer
anzeigen mit der evtl. Folge, dass die BU Rente nach unten an
die momentane lebensituation verringert wird und der damals
abgeschlossenen Mitarbeitertarif nicht mehr gilt?

> Auf jeden Fall angebeben. Der Beitrag wird trotz der schlechteren Berufsgruppe nicht teurer!

3: Ist es ratsam die BU zu kündigen um an das
Geld/Rückkaufwert zu kommen und stattdessen eine Risiko BU mit
neuer, aktueller Lebenssituation abschließen?

> Das kommt auf den Preis an. Der Koch wird teurer sein als der kfm. Angestellte.

Man will ja keine schlafenden Hunde wecken, dennoch aber
vollen Schutz bei anstehender Berufsunfähigkeit haben??

> Ja hast du.
Hat

der versicherte überhaupt BU Schutz wenn sich die
lenebssituation geändert hat?

> Ja, nur der Versicherung den neuen Beruf angeben.

4: was raten Expertem dem Versicherten in diesem konkreten
Falle, wenn der Versicherte einerseits das Geld benötigt und
eine Risiko BU neu abschließen will in der die lebensumstände
aktuell und auf dem neuesten Stand sind, anderseits aber die
guten Konditionen (Banken-Mitarbeitertarif) nicht verschenken
will, sich die Lebensituation aber geändert hat?

> Preise vergleichen und dann die Situation bewerten.

Würde mich über Antworten sehr freuen. Bei Rückfragen bitte
melden, vielen dank im Voraus!