Berufsunfähigsversicherung und trozdem Umschulung?

hallo, ich habe ein Angebot von der Nürnberger vorliegen, von 2 unterschiedlichen Tarifen:

  • Der eine ein /C Comforttarif, d.h. sollte ich meinem Beruf (Gas Wasserinstallateur) nicht mehr ausüben können würde sie bezahlen,ohne umschulung etc.

  • der andere ein normaler tarif, ~10€ billiger, darin können sie mich aber in oben genanntem falle zu einer umschulung schicken.

jetzt die frage, ein bekannter meinte, so eine Klausel (sollte ich meinem Beruf nicht mehr ausüben können würde sie bezahlen), sei nicht gültig. sie könnten mich, egal was im vertrag steht zu einem anderen job schicken. stimmt dies?

jetzt die frage, ein bekannter meinte, so eine Klausel (sollte
ich meinem Beruf nicht mehr ausüben können würde sie
bezahlen), sei nicht gültig. sie könnten mich, egal was im
vertrag steht zu einem anderen job schicken. stimmt dies?

Dafür ist die Berufsunfähigkeitsversicherung ja eigendlich gedacht… die guten Bedingungswerke am Markt schicken Dich nicht zur Umschulung.

Hallo,

wenn auf die Verweisung verzichtet wird und auf die Umschulung dann ist der Versicherer leistungspflichtig. Wichtig ist die genaue sprachliche Regelung der Bedingungen!

Es ist natürlich eine Frage der Bedingungen. Mit der Nürnberger liegst Du aber meiner Ansicht nach Falsch. Lass Dir einmal Gegenangebote von einem Versicherungsmakler erarbeiten.

Dein Bekannter hat aber nicht ganz unrecht, weil die moderenen Hochleistungsbedingungen der heutigen Zeit in der Vergangenheit nicht verkauft wurden. D.h., dass ein goßer Teil der heutigen Leistungfälle nach alten Bedingungen abgewickelt wird.

Viele Grüße
Thorulf Müller