Berufsunfähikeit - Verdachtsdiagnose

Muss man beim Ausfüllen eines Antrags für eine Berufsunfähigkeit auch Verdachtsdiagnosen des Hausarztes angeben (z.B. Verdachstdiagnose Herzrhythmusstörungen mit Überweisung zum Facharzt)?
Gibt man die Verdachtsdiagnose im Antrag an, riskiert man eine Ablehung, Ausschluß von z.B. Herzerkrankungen oder immense Beiträge. Verschweigen einer Verdachtsdiagnose wäre wohl auch fatal, auch wenn ja noch gar nicht klar ist, ob an der Verdachtsdiagnose überhaupt was dran ist, da es sich ja lediglich um einen „Verdacht“ handelt.
Also erstmal vom Facharzt abklären lassen, dann den Antrag stellen und hoffentlich „ohne Befund“ angeben können?!
Danke für eure Meinungen!

Hallo,

Also erstmal vom Facharzt abklären lassen, dann den Antrag
stellen und hoffentlich „ohne Befund“ angeben können?!

Genau das ist der richtige Weg. Bei negativem Befund: Kopie des fachärztlichen Berichts an den Hausarzt gleich dem Antrag beifügen.

Gruß J.K.

Hallo Mia,

schau dir bitte genau die Formulierung der Frage an. Daran musst Du dich exakt halten. Denke daran, dass im Streitfall ein Richter darüber entscheiden würde.

Eine übliche Formulierung lautet etwa: „Wurden Sie in den letzten X Jahren von einem Arzt (…) untersuchen, beraten oder behandelt?“

Eine (Verdachts-) Diagnose ist immer Ergebnis einer Untersuchung oder Beratung. Die Empfehlung, eine Verdachtsdiagnose vor Antragstellung sicher abzuklären, ist völlig richtig.

Viele Grüße
oscar.