Hallo
Habe für 7 Monate eine Berufsunfähigkeit rentennachzahlung bekommen ca 3000 €
Weil ich über sechs Monate krankgeschrieben war. Bin jetzt aber wieder arbeitsfähig.
Muss ich das jetzt versteuern ?
Und wo trage ich es bei der Steuererklärung ein ?
MFG Hain
Servus,
welcher Anteil der gesetzlichen BU-Rente („1. Schicht“) steuerpflichtig ist, richtet sich danach, in welchem Jahr die Zahlung begann. Bei Beginn 2016 geht es um 72 Prozent.
Erklärt wird et Janze in Anlage R zur ESt-Erklärung. Es ist nicht schlimm, wenn was falsch ist - z.B. wie fast immer der Netto-Auszahlungsbetrag mit der Bruttorente verwechselt wird. Deswegen nicht, weil die Beträge ohnehin schon an die Finanzverwaltung übermittelt worden sind und bei falschen Angaben in der Steuererklärung von Amts wegen korrigiert werden.
Schöne Grüße
MM
Hallo, ich vermute, der Fragesteller meint eine private BU-Rente. Da gibt es Unternehmen, die ab 6 Monaten AU auch zahlen.
Auch das wäre aber steuerpflichtig und irgendwo in der Anlage R.
Viel Glück
Barmer
Servus,
wäre bei einer privaten Versicherung gegeben, weil die „abgekürzten Leibrenten“ aus der „dritten Schicht“ (= private Versicherungen) bei einer Beschränkung auf so kurze Zeit sehr niedrige steuerpflichtige Ertragsanteile haben - im gegebenen Fall null oder ein Prozent, ich bin nicht sicher, ob die sieben Monate als ein Jahr oder als kein Jahr zu betrachten sind.
Schöne Grüße
MM