Hallo Experten,
-
bin vor 1961 geboren (Berufsschutz)
-
habe im Okt.15 einen Antrag auf BU-Rente gestellt
-
wurde Ende Aug. 16 berufsunfähig aus der Reha entlassen (unter 3 Std.), aber 6Std. auf dem
allg. Arbeitsmarkt arbeitsfähig. -
am 6.12.16 bekam ich den Bescheid über eine 50% Rente,(bis 05.2018 ) rückwirkend ab Juni15
genehmigt???
obwohl ich bis Mitte Sep. Krankengeld bezog und danach ALG1 -
Das ALG 1 ist natürlich höher gewesen, als die jetzige 50% Rente.
-
Wie wird das verechnet. Muss ich was zurück zahlen?
-
Habe ich durch den „Berufsschutz“ bei unter 3Std. Anspruch auf volle Rente oder eine Umschulung?
Vielen Dank für Ihre Mühe
Ele