Hallo zusammen,
über meinen Arbeitgeber habe ich eine Berufsunfähigkeitsversicherung, welche für alle Mitarbeiter zwingender Teil ihres Vergütungspaketes darstellt (es besteht ein Gruppenvertrag mit dem Versicherer). Allerdings kann diese BU nach Ausscheiden aus dem Unternehmen nicht mitgenommen werden. Da ich nicht, sollte ich in einigen Jahren aus dem Unternehmen ausscheiden, ohne eine BU oder nur mit sehr teuren Alternativen dastehen möchte (man wird ja älter und tendenziell eventuell auch kränker), habe ich mich informiert, welche Möglichkeiten es bereits jetzt gibt, mich parallel privat über eine weitere BU abzusichern. Ich wäre bereit, den erforderlichen Betrag zu zahlen. Ich habe erfahren, dass dies im Grunde gar nicht möglich ist, da es im Rahmen des „Bereicherungsverbotes“ nicht zulässig ist, über sein Einkommen hinaus versichert zu sein, d.h. maximal dürfen nur 90% des Netto vs. 60% des Brutto abgesichert werden. Da diese Maximalabsicherung aber durch die BU meines Arbeitgebers bereits abgedeckt ist, erhalte ich keinen zusätzlichen privaten Vertrag. Ist es rechtlich zulässig, dass ich zwangsweise in der BU meines Arbeitgebers bleiben muss (ich würde am liebsten auf die BU meines Arbeitsgebers verzichten, darf dies aber nicht), wohlwissend, dass ich den Vertrag nach Ausscheiden nicht mitnehmen darf? Ist das nicht widersprüchlich? Ich fühle mich in meiner privaten Langfristvorsorge extrem eingeschränkt. Vielen Dank für Eure Feedbacks!