Berufsunfsunfähigkeitsversicherung

Hallo Zusammen,

was bedeutet es, wenn zur Produktinformation einer privaten Berufsunfähigkeitsversicherung folgendes geschrieben steht:

„Bitte beachten Sie, dass Ihre Gesamtversorgung bei Berufsunfähigkeit aus privater,gesetzlicher oder betrieblicher Berufsunfähigkeitsrente bei einem Einkommen bis 70.000 EUR insgesamt maximal 60% Ihres Bruttoeinkommens betragen darf.“

Ist das eine Anforderung des Versicherers? Oder gibt es da gesetzliche Gründe für? Darf man sich für den Fall einer Berufsunfähigkeit nicht so hoch absichern, wie man möchte?
Angenommen, weil man z.B. nicht genau voraussehen konnte, wie hoch das Einkommen ganz genau im Rentenfall sein würde, und es läge dann z.B. bei 61% des Bruttoeinkommens (inklusive der gewünschten privaten Berufsunfähigkeitsversicherung): entfällt dann die Leistung des Versicherers komplett? Oder darf er dann auf die 60% von sich aus herunterkürzen?

Vielen Dank für Eure Antworten!

Viele Grüße,
Lars

Hallo,

das kann nur eine Anforderung des Versicherers sein, die sich aber nochmal in den AVB exakt finden müsste. Eine Kürzung auf insgesamt 60% wäre dann vielleicht denkbar, einen kompletten Wegfall gibt das keinesfalls her.

Grundsätzlich ist eine Klausel, die verhindert, dass man bei BU mehr hat als vorher, natürlich sinnvoll.

Gruss

Barmer

Hi,

Grundsätzlich ist eine Klausel, die verhindert, dass man bei
BU mehr hat als vorher, natürlich sinnvoll.

Diese „Klausel“ steht im VVG:
http://dejure.org/gesetze/VVG/200.html

Gruß Keki

Hallo Keki,

dieser angegebene § bezieht sich aber auf die Krankenversicherung und nicht auf eine BU-Rente.

Gruß Merger

Hallo,

Grundsätzlich ist eine Klausel, die verhindert, dass man bei BU mehr hat als vorher, natürlich sinnvoll.

Diese „Klausel“ steht im VVG: http://dejure.org/gesetze/VVG/200.html

Wären dann nicht 100% zulässig, wenn man als Aufwendungen den Verlust des vollständigen Netto-Arbeitseinkommens versteht?
Wenn ich zwei Wohngebäudeversicherungen hättee, kann ich wahrscheinlich auch nicht den Schaden zweimal erstattet bekommen, sondern eben in der Summe nur einmal.
Auf welche Aufwendungen bzw. „Verluste/Schäden“ bezieht man dann diese Klausel bei einer BU?

Grüße

Kluge Bemerkung,

aber die Anwendung auf die BU-Versicherung ist ja nicht ganz trivial, so dass eine detaillierte Regelung Sinn macht.

Gruss

Barmer

Richtig, hab ich alte Schlafmütze gar nicht gemerkt.

Es gibt aber entsprechende Passagen im VVG für die Schadenversicherung, aber nicht für die Summenversicherung und die BU ist eine solche !!! Und daher braucht es eine gesonderte Regelung !

Gruss

Barmer

Richtig, und daher stehen solche Summenbegrenzungen in den Vertragsbedingungen der einzelnen Versicherer.

Gruß Merger

Hi Merger,

danke, lag an der Uhrzeit. jetzt bin ich wach.

Gruß Keki

Hallo nochmal,

vielen Dank schon mal für Eure zahlreichen Beiträge.

Ich sehe daraus, dass dies offensichtlich nicht gerade eine typische Klausel für einen BU-Versicherungsvertrag ist.
Ich frage mich auch, welchen Sinn sie aus Sicht des Versicherers hat. Eigentlich müsste dieser doch ein Interesse daran haben, dass sich der Versicherungsnehmer geradezu überversichert: steigen doch bei einer BU-Versicherung die Beiträge beträchtlich, obwohl die Leistung womöglich nie in Anspruch genommen wird.

Viele Grüße,
Lars

Hallo Lars,

Hallo nochmal,

vielen Dank schon mal für Eure zahlreichen Beiträge.

Ich sehe daraus, dass dies offensichtlich nicht gerade eine
typische Klausel für einen BU-Versicherungsvertrag ist.
Ich frage mich auch, welchen Sinn sie aus Sicht des
Versicherers hat. Eigentlich müsste dieser doch ein Interesse
daran haben, dass sich der Versicherungsnehmer geradezu
überversichert: steigen doch bei einer BU-Versicherung die
Beiträge beträchtlich, obwohl die Leistung womöglich nie in
Anspruch genommen wird.

Da liegst Du völlig falsch.
Ich kenne kein Versicherungsunternehmen, das die Höhe der BU-Rente nicht am mtl. Einkommen festlegt. Meistens ist es bis zu 80 % des Netto-Einkommens möglich.

Gruß Merger

Ich sehe daraus, dass dies offensichtlich nicht gerade eine
typische Klausel für einen BU-Versicherungsvertrag ist.

Das Bereicherungsverbot muß auch nicht in einem Versicherungsvertrag stehen, weil es, wie schon erwähnt im Gesetz steht.

Ich frage mich auch, welchen Sinn sie aus Sicht des Versicherers hat.

Es ist immer sinnvoll sich an bestehende Gesetze zu halten.

Eigentlich müsste dieser doch ein Interesse daran haben, dass sich der Versicherungsnehmer geradezu überversichert:

Nein, weil dann jeder Versicherungsfall Mehrarbeit bis hin zum Rechtsstreit mit sich bringt.

steigen doch bei einer BU-Versicherung die
Beiträge beträchtlich, obwohl die Leistung womöglich nie in Anspruch genommen wird.

Inzwischen ist die Rate der Berufsunfähigkeiten bei 25 % aller Berufstätigen, so selten werden die leistungen nun doch nicht in Anspruch genommen.

Hallo Lars,

vieles im Jus lässt sich besser verstehen, wenn man vom Extremen her denkt: eine Putzfrau verdient 1000e brutto, versichert aber 5000€. Wieviel ist Dir ein, sagen wir, Hand wert, wenn Du Dein Leben lang eine fünffaches Einkommen bekommst?

Historisches Beispiel: Selbstverstümmelung im Fronteinsatz.

verstanden?

Viele Grüße
Andreas

Hallo Nordlicht,

Ich sehe daraus, dass dies offensichtlich nicht gerade eine
typische Klausel für einen BU-Versicherungsvertrag ist.

Das Bereicherungsverbot muß auch nicht in einem
Versicherungsvertrag stehen, weil es, wie schon erwähnt im
Gesetz steht.

es wurde zwar schon an anderer Stelle erwähnt, aber um unnötigen Missverständnissen vorzubeugen: Doch, es muss im Versicherungsvertrag bzw. in den Bedingungen stehen. Das immer wieder zitierte Bereicherungsverbot findet hier keine Anwendung (Summenversicherung ungleich Schadenversicherung).

Viele Grüße
Loroth