Hallo Zusammen,
was bedeutet es, wenn zur Produktinformation einer privaten Berufsunfähigkeitsversicherung folgendes geschrieben steht:
„Bitte beachten Sie, dass Ihre Gesamtversorgung bei Berufsunfähigkeit aus privater,gesetzlicher oder betrieblicher Berufsunfähigkeitsrente bei einem Einkommen bis 70.000 EUR insgesamt maximal 60% Ihres Bruttoeinkommens betragen darf.“
Ist das eine Anforderung des Versicherers? Oder gibt es da gesetzliche Gründe für? Darf man sich für den Fall einer Berufsunfähigkeit nicht so hoch absichern, wie man möchte?
Angenommen, weil man z.B. nicht genau voraussehen konnte, wie hoch das Einkommen ganz genau im Rentenfall sein würde, und es läge dann z.B. bei 61% des Bruttoeinkommens (inklusive der gewünschten privaten Berufsunfähigkeitsversicherung): entfällt dann die Leistung des Versicherers komplett? Oder darf er dann auf die 60% von sich aus herunterkürzen?
Vielen Dank für Eure Antworten!
Viele Grüße,
Lars