Hallo,
mal angenommen jemand wolle Rettungsassistent werden, habe aber zwei Eintragungen im Führungszeugnis. Die eine sei meinetwegen wegen eines Verstoßes gegen das Pflichtversicherungsgesetz mit 25 Tagessätzen, die andere wegen Betrugs mit 40 Tagessätzen.
Nun stünde folgender Text im § 2 des RettAssG:
„(1) Die Erlaubnis nach § 1 ist auf Antrag zu erteilen, wenn der Antragsteller (…) sich nicht eines Verhaltens schuldig gemacht hat, aus dem sich die Unzuverlässigkeit zur Ausübung des Berufs ergibt (…).“
Meines Erachtens dürfte also jemand mit Verstößen gegen das BtMG (hat im Rettungsdienst schließlich Zugang zu BtM) oder vorsätzlicher Körperverletzung wenig Aussichten haben. Wie sähe das aber aus mit Verstößen, wie sie oben genannt sind?
Und: Wenn es problemtaisch sein würde, würde man seitens der Genehmigungsbehörde nur den Eintrag ansehen und ablehnen / zustimmen oder würde man auch die Hintergründe ein wenig beleuchten?
Dank & Gruß
Claus