Berufsurkunde RettAss und Vorstrafen

Hallo,

mal angenommen jemand wolle Rettungsassistent werden, habe aber zwei Eintragungen im Führungszeugnis. Die eine sei meinetwegen wegen eines Verstoßes gegen das Pflichtversicherungsgesetz mit 25 Tagessätzen, die andere wegen Betrugs mit 40 Tagessätzen.

Nun stünde folgender Text im § 2 des RettAssG:
„(1) Die Erlaubnis nach § 1 ist auf Antrag zu erteilen, wenn der Antragsteller (…) sich nicht eines Verhaltens schuldig gemacht hat, aus dem sich die Unzuverlässigkeit zur Ausübung des Berufs ergibt (…).“

Meines Erachtens dürfte also jemand mit Verstößen gegen das BtMG (hat im Rettungsdienst schließlich Zugang zu BtM) oder vorsätzlicher Körperverletzung wenig Aussichten haben. Wie sähe das aber aus mit Verstößen, wie sie oben genannt sind?

Und: Wenn es problemtaisch sein würde, würde man seitens der Genehmigungsbehörde nur den Eintrag ansehen und ablehnen / zustimmen oder würde man auch die Hintergründe ein wenig beleuchten?

Dank & Gruß
Claus

Hallo

mal angenommen jemand wolle Rettungsassistent werden, habe
aber zwei Eintragungen im Führungszeugnis. Die eine sei
meinetwegen wegen eines Verstoßes gegen das
Pflichtversicherungsgesetz mit 25 Tagessätzen, die andere
wegen Betrugs mit 40 Tagessätzen.
(…)
Wie
sähe das aber aus mit Verstößen, wie sie oben genannt sind?

Problematisch wird es natürlich, einen Ausbildungsplatz zu finden, da i.d.R. Führungszeugnisse ohne Eintrag verlangt werden. Ein gesetzliches Ausschlusskriterium stellt es zunächst aber nicht dar.

Und: Wenn es problemtaisch sein würde, würde man seitens der
Genehmigungsbehörde nur den Eintrag ansehen und ablehnen /
zustimmen oder würde man auch die Hintergründe ein wenig
beleuchten?

Davon ist auszugehen, spätestens, wenn der angehende Rettungssanitäter die Zulassung gerichtlich zu erstreiten sucht. Letztendlich wird das Gesamtbild zu betrachten sein.
Vielleicht hilft Dir das Urteil des VG Mainz, vom 21.01.2005, Az. 6 K 727/04.MZ ein wenig. Mußt du im Volltext allerdings anfordern.
Eine Zusammenfassung dazu siehe hier:
http://www.kostenlose-urteile.de/newsview167A.htm
oder etwas knapper:
http://www.kanzlei-spengler.de/_documents/117_vgmain…

Es wird also im Einzelfalle zu betrachten sein…

Gruß,
LeoLo