Berufsverbot-Radikalenerlass

Hallo Wissenden,

im Zusammenhang mit den Äußerungen der CDU-Frau Merkel, Rechtsextremisten aus dem öffentlichen Dienst zu entlassen, viel mir doch glatt was aus meiner Kindheit wieder ein.

Es geht um den sogenannten Radikalenerlass (meines Wissens stammt er von 1972). Leider weiss ich aber nicht mehr genaues. Nur so der Art nach: Ein DKPler kann nicht Briefträger werden oder so ähnlich.

Also:
1.) Wer kennt den Wortlaut des Radikalenerlasses ?
2.) Was ist die rechtliche Grundlage desselben ?
3.) Gibts es Bundesländer, in denen der Radikalenerlass noch heute in Kraft ist ? (Ich weiss, in einigen wurde er abgeschafft)
4.) Waren (sind ?) ausschliesslich Mitglieder der DKP vom „Berufsverbot“ betroffen ? (Soweit ich weiss, war 1972 die DKP doch eine erlaubte Partei, oder nicht ?)

Danke für eure Antworten.
Gruss
Marion

Hallo Marion

Es geht um den sogenannten Radikalenerlass (meines Wissens
stammt er von 1972). Leider weiss ich aber nicht mehr genaues.
Nur so der Art nach: Ein DKPler kann nicht Briefträger werden
oder so ähnlich.

Am 28.01.1972 haben die Regierungschefs von Bund und Ländern den so. Radikalenerlass beschlossen. Den Wortlaut dieses Beschlusses kannst Du hier nachlesen:

http://www.glasnost.de/hist/apo/radikalerl.html

Bei der rechtlichen Grundlage tippe ich mal auf GG Art. 20.4 „Widerstand gegen kräfte, die die verfassungmässige Ordnung beseitigen wollen“. Ist allerdings nur eine Vermutung

Einem Artikel der Stuttgarter Zeitung (http://www.beck.de/rsw/zeitschr/njw/Archiv/Heft18_20…) vom 30.03.2000 lässt sich entnehmen, dass die CDU/FDP-Koalition in BW jetzt vorsichtig vom Radikalenerlass abweichen möchte. Zumindest da scheint er noch in Kraft zu sein.

Im Zuge des Radikalenerlasses wurden ca. 3,5 Mio. Überprüfungen durchgeführt und ca. 2500 Berufsverbote ausgesprochen. Betroffen waren nicht nur Mitglieder kommunistischer Parteien, sondern auch von Bürgerbewegungen, teilw. sogar SPD-Mitglieder vom linken Flügel.

Gruss
Peter

Hi Marion
In Bayern ist er, bzw so was Ähnliches, immer noch in Kraft.
Kann ich aus eigener Erfahrung bestätigen.
Da muss man bei der Einstellung in ein offentlich-rechtliches Angestelltenverhältniss immer ein Gelöbnis zur Verfassungstreue leisten sowie bestätigen, das man in div Organisationen (Rechtsradikale wie Linksradikale) nicht Mitglied ist oder war. Gilt auch für 6 monatige halbe Zeitstellen. Gibt immer wieder Anlass zur Heiterkeit. (Kleintierzüchterverband der DDR. -pruuust-)

So´n Mist, Gruss vergessen
…hab ich doch glatt zu schnell auf abschicken gedrückt

Gruss vergessen
Hier isser:

Gruss
Mike

Also:
1.) Wer kennt den Wortlaut des Radikalenerlasses ?

http://www.glasnost.de/hist/apo/radikalerl.html

2.) Was ist die rechtliche Grundlage desselben ?

s.oben

3.) Gibts es Bundesländer, in denen der Radikalenerlass noch
heute in Kraft ist ? (Ich weiss, in einigen wurde er
abgeschafft)

http://www.spd.landtag-bw.de/aktuell/presse/presse_5…

4.) Waren (sind ?) ausschliesslich Mitglieder der DKP vom
„Berufsverbot“ betroffen ? (Soweit ich weiss, war 1972 die DKP
doch eine erlaubte Partei, oder nicht ?)

es waren alle „linken“ gruppierungen betroffen, allerdings hatte

1.die dkp die weitaus bestfunktionierende struktur, um die spektakulären fälle, wie briefträger, bademeister, lokführer, etc öffentlich zu machen - der msb war in fast jedem asta vertreten, und „damals“ wurde echt noch richtige zeitung aus papier gelesen…
2. ein gestandener kbw, kpd/ml, etc’ler sowieso keine ernste absicht, in den staatsdienst zu gehen :smile:)

und abschliessende info findest du hier

http://cmc.hf.uib.no:7001/920/

müsste noch irgendwo ne ausführliche doku rumfliegen haben - ich melde mich nochmal, wenn ich die finde.
gruss
kuddel

danke euch allen und neue Fragen

http://www.glasnost.de/hist/apo/radikalerl.html

habs mit Interesse gelesen. Aber was mir auffiel: Da stand niergendwo irgendwas von DKP. Wieso hat es dann offensichtlich ausschliesslich „Linke“ getroffen ? Wieso keine „Rechten“ ? Reichte eine reine Mitgliedschaft in der DKP also schon aus, um seinen Job zu verlieren ? Wäre die DKP denn nicht eh verboten gewesen, wenn ihr Parteiprogramm gegen das Grundgesetz verstiesse ?

  1. ein gestandener kbw, kpd/ml, etc’ler sowieso keine ernste
    absicht, in den staatsdienst zu gehen :smile:)

*gg* :smile:
Aber vielleicht wollte er ja Lokomotivführer werden :smile:
Wies scheint waren ja nicht nur Beamte, sondern der Öffentliche Dienst gleichfalls betroffen.

und abschliessende info findest du hier

http://cmc.hf.uib.no:7001/920/

*ablach*
ja, sowas hatte ich schon vermutet.

Aber meine Frage lautet nach wie vor:
Warum richtet(e) sich der Erlass anscheinend nur gegen „Links“ ?

müsste noch irgendwo ne ausführliche doku rumfliegen haben -
ich melde mich nochmal, wenn ich die finde.

danke, mach mal, ich finde das echt spannend. Sei es auch nur, um endlich etwas nachvollziehen zu können, was mir in meiner Jugend wie Absurdistan vorkam und heute anscheinend wieder an Aktualität gewinnt.

Gruss
Marion

Hallo,

Aber meine Frage lautet nach wie vor:
Warum richtet(e) sich der Erlass anscheinend nur gegen „Links“

Der „Radikalenerlass“ entstand unter dem anscheinend doch sehr starken Eindruck, der die APO und die Baader/Meinhoff-Gruppe beim Bundestag hinterlassen hat. Mitten im Kalten Krieg hat man sich wohl vor kommunistischen Subversionsversuchen am allermeisten gegruselt.

Die damaligen Rechten dürften eher ein paar Übriggebliebene aus Adolfs Zeiten gewesen sein (und ein paar davon haben sicher auch in den Regierungen gesessen). An Neo-Nazis, wie wir sie heute haben, können sich zumindest meine Eltern nicht erinnern.

Gruss
Peter

Aber meine Frage lautet nach wie vor:
Warum richtet(e) sich der Erlass anscheinend nur gegen „Links“
?

hallo marion,
eine umfassende antwort auf diese frage ist sicherlich geeignet, mein damals nicht durchgefuehrtes staatsexamen zu erlangen… da ich das kapitel jedoch für mich beendet habe, hier eine kürzestfassung mit ( nicht auf inhalte überprüfte ) links:

  1. die spd kam 1966 an die macht - in einer großen koalition mit der cdu

  2. die spd hat mit der cdu die notstandsgesetze „durchgesetzt“ - übrigens einer der hauptgruende für die demos 67 + 68

http://www.hanfnet.org/archiv/notstandsgesetze.html

  1. die spd wurde nach den wahlen von 1969 machtgeil

http://www.dhm.de/lemo/html/DasGeteilteDeutschland/K…

  1. die spd trennte sich beim aufstieg nach oben von allen leuten, die mit kommun-, sozial-, oder anderem - ismus kokettierten - diese leute wanderten selbst nach „links“ ab oder wurden aus der partei rausgejagt.

einige wenige gingen zur raf, andere machten gar nichts mehr, eine geduldige mehrheit der abwanderer versuchte sich in minderheitsparteien mit basisarbeit.
und so wurden kritische sozialdemokraten dann polizisten, lehrer, lokführer, postboten, etc.
die hysterie die dann ausbrach war mit sicherheit durch SINNLOSE aktionen der raf geschuert, aber sie fuehrte zu dem ergebnis dass der spd-staat sich durch die notstandsgesetze vor den einstigen genossen schützen konnte und wollte.

bei polizisten und lehrer war die begründung offensichtlich, beim lokführer vermutete man, daß er befehligte truppentransporte an die front oder amerikanische raketen fehlleiten würde, der postbote hätte einberufungen - „für den notstandsfall“ - verschwinden lassen können - ich kenne persönlich einen fall, daß ein bademeister eines hallenbades ohne weitere begründung zu reinigungsarbeiten im saunabereich versetzt wurde. das war sicherlich ein extrembeispiel, aber
so war es z.b. verboten, öffentlich zu behaupten : „in der brd darf man seine eigene meinung nicht mehr sagen“ - es gab ja mal vor kurzem ne aehnliche aufregung mit der these, daß alle soldaten potentielle mörder seien…
abschliessend meine persoenliche these:
die spd hat den radikalenerlass daher durchgezogen, um sich selbst die macht zu sichern! einerseits als abgrenzung gegen die einstigen eigenen genossen, um sie dann mit allen nunmehr rechtlichen möglichkeiten zu disziplinieren, aber auch daher, um den damaligen prinzipiellen zweiflern und potentiellen wählern glaubhaft zu machen, daß sie genau so ne scheiß „law and order“-partei ist, wie die mehrheit der deutschen zu dem zeitpunkt das so haben wollte.
einen link hierzu kann ich nicht liefern, da mein buch noch nicht fertig ist… :smile:
gruss
kuddel

Norweger als Bundeskanzler ?
Hallo Kuddel

das ist ja alles ganz schön spannend. Sowas kam in der Schule natürlich nie vor, gerade so, als
wäre die deutsche Geschichte mit den Nazis zuende gegangen.

: eine umfassende antwort auf diese frage ist sicherlich
: geeignet, mein damals nicht durchgefuehrtes staatsexamen zu
: erlangen… da ich das kapitel jedoch für mich beendet habe,
: hier eine kürzestfassung mit ( nicht auf inhalte überprüfte )
: links:

Danke, ich denke so langsam fallen die Puzzelsteinchen an ihre Plätze.
Aber ein paar Fragen hab ich doch noch *lächel*
:
: http://www.dhm.de/lemo/html/DasGeteilteDeutschland/K…

Ein Norweger als Bundeskanzler und dazu noch unter seinem ehemaligen „Tarnnahmen“ ? *g*.
Weist du, ob er jeh den norwegischen Pass wieder abgegeben hat, oder war er etwa ein „Doppelstaatler“ ? *michingespieltemGruselschüttel*

Wo liegt der Zusammenhang zwischen der Notstandsverordnung und der Übertragund der
Sonderrechte der in D stationierten westlichen Streitkräfte auf die dt. Behörden ? War die
Notstandsverordnung dafür eine Vorraussetzung ?

: einen link hierzu kann ich nicht liefern, da mein buch noch
: nicht fertig ist… :smile:

Dann halt dich mal ran. Scheint doch jede Menge spannenden Stoff zu geben. :smile:

Gruss
Marion

Hallo Süße ! Schön , von Dir zu hören !

Es geht um den sogenannten Radikalenerlass (meines Wissens
stammt er von 1972). Leider weiss ich aber nicht mehr genaues.
Nur so der Art nach: Ein DKPler kann nicht Briefträger werden
oder so ähnlich.

Also:
1.) Wer kennt den Wortlaut des Radikalenerlasses ?

Ich nicht- nur den Sinngehalt: Ein Feind der Verfassung darf nicht Beamter werden.

2.) Was ist die rechtliche Grundlage desselben ?

GG

3.) Gibts es Bundesländer, in denen der Radikalenerlass noch
heute in Kraft ist ? (Ich weiss, in einigen wurde er
abgeschafft)

Sicher- Bayern! Weitere ? Frag mal !

4.) Waren (sind ?) ausschliesslich Mitglieder der DKP vom
„Berufsverbot“ betroffen ? (Soweit ich weiss, war 1972 die DKP
doch eine erlaubte Partei, oder nicht ?)

war sie nicht und es gind dezidiert um verfassungsfeindliche Parteien- die DKP zählte dazu !

  • wenn man die gegen die NPD geäußerten Argumente (Parteimitglieder haben verfassungswidrige Straftaten begangen) als Maßstab anwenden wollte, dürfte keine der im Bundestag vwertretenen Parteien noch existieren !
    whk

Wäre die DKP denn nicht eh

verboten gewesen, wenn ihr Parteiprogramm gegen das
Grundgesetz verstiesse ?

Na klar -DARUM alleine ging es !

  1. ein gestandener kbw, kpd/ml, etc’ler sowieso keine ernste
    absicht, in den staatsdienst zu gehen :smile:)

Auch nicht als Briefträger ???

*gg* :smile:
Aber vielleicht wollte er ja Lokomotivführer werden :smile:
Wies scheint waren ja nicht nur Beamte, sondern der
Öffentliche Dienst gleichfalls betroffen.

Ja- es ging genau darum, daß Funktionen des öD aufrecht erhalten würden- aber der Knackpunkt war der Beamten-Status ! Wie kann jemand seinen Amtseid auf einen Staat leisten, den eer bekämpfen will - das wäre doch pervers !

Aber meine Frage lautet nach wie vor:
Warum richtet(e) sich der Erlass anscheinend nur gegen „Links“

Keineswegs - wer sagt denn so was ??Gruß ! whk

Hallo w.k. :smile:

Aber meine Frage lautet nach wie vor:
Warum richtet(e) sich der Erlass anscheinend nur gegen „Links“

Keineswegs - wer sagt denn so was ??Gruß ! whk

Also meine Recherchen haben bislang genau das ergeben. Kennst du einen Fall, wo jemand vom Berufsverbot betroffen war, der nicht links war ? Würde mich wirklich interessieren.

Gruss
Marion