Berufung bei Unfallflucht

Ja,
so sehe ich das auch:

denn ich habe ein Auto, das ein „Magnet“ zu sein scheint, vielleicht auch weil es Ü25 und mit Patina ist (so wie ich :wink: ). Gekauft mit 5 leichten Dellchen/Schrammen/Minibeulen. In den letzten Jahren hatte ich einige „Parkrempler“(ich stehe nicht auf diese freundliche Bezeichnung für Mitmenschen, die etwas kaputt machen und abhauen), die man alle hat spüren können müssen, so doll muss es gerumpelt haben. So alle zwei Monate passiert was. Das letzte Mal eine 5 cm tiefe Beule im Kotflügel, so dass der Blinker herusflog, und ich war nur eine halbe Std. im Laden.
Ich habe null Verständnis für sich nicht um entstandenen Schaden kümmern und finde 6 Mon. Führerscheinentzug dafür heilsam, damit man das lässt und dass man nach 30 Jahren „ohne was“ die nächsten Jahre ohne was weiter fährt - Fehler wie Knöllchen und Blitzbilder ausgenommen, die sind verzeihliche Fehler und werden bebußgeldert.
Es ist nicht nur ein „Fehler“, nach einem Fahrfehler abzuhauen in der Hoffnung, dass niemand was gesehen hat.
So, Luft abgelassen,
Grüße

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Interessant wie Meinungen auseinander gehen. Hier werde ich in den Scheiterhaufen geworfen und es wird ein halbes Jahr gefordert. Die Leute mit denen ich geredet habe(und die Ahnung haben) rechnen mit 1-3 Monate. Wir reden hier immer noch von einer Delle, ich habe keinen Totalschaden verursacht oder gar Personen verletzt. Zumindest weiß ich jetzt das ich bei einem möglichen 6 Monate Entzug definitiv Einspruch einlegen werde.

Ein Schwank aus meiner Jugend - es ist 25-30 Jahre her, daher bitte ich um Nachsicht, wenn ich nicht die richtigen Fachbegriffe verwende.

Damals überfuhr ich eine Ampel bei rotem Signal. Und zwar eideutig lange. Ich war unaufmerksam. Per Post bekam ich die Information zum Fahrverbot mit einer Dauer von 3 Monaten. Aus Gründen, die für die Geschichte irrelevant sind, legte ich Einspruch ein, was damals automatisch zu einer Verhandlung vor einem Richter führte. Um diese Person kennen zu lernen, war ich mehr als eine halbe Stunde zu früh da und setzte mich auf die Besucherbank im Gerichtszahl.

Der erste Fall war interessant: Zeuge fehlte, es gab die Anweisung an die Person neben dem Richter, ein „Ordnungsgeld“ zu verhängen mit der Androhung der Zuführung, bei Wiederholung der Abwesenheit.

Der zweite Fall fiel aus selbigen Grund komplett aus. Was den Richter dazu brachte, sich mit mir locker zu unterhalten. Hier das Gedächtnisprotokoll:
„Na, wen haben wir denn da? Sind sie Kunde bei mir?“
„Ja, Euer Ehren, mein Name ist Pierre, ich bin der Fall von 10:30.“
„‚Euer Ehren‘ heißt es nur in den Übersetzungen amerikanischer Filme. In Deutschland sagt man ‚Herr Vorsitzender‘ oder ‚Herr Richter‘. Na dann schauen wir mal, was wir da haben.“
Richter schaut über die Akten.
„Also wenn ich ihnen einen Tipp geben darf: ziehen Sie ihren Einspruch zurück, bevor der Fall aufgerufen wird. Das Fahrverbot tritt dann sofort in Kraft, sie müssen Ihren Führerschein direkt hier abgeben und fahren die nächsten 3 Monate nicht selbst mit dem Auto. Warum schlage ich ihnen das vor? Ich ändere die Urteile der Bußgeldstelle nur dann ab, wenn sie nachweislich fehlerhaft sind. Aber auf gar keinen Fall, nur weil die Person ihren Führerschein braucht. Ja, ich habe schon Krankenwagenfahrern, Feuerwehrmännern und anderen Berufskraftfahrern ihren Führerschein abgenommen. Und bei denen ist nicht nur das Wohlempfinden gestört, sondern die Erwerbsquelle steht in Gefahr zu versiegen. Warum mache ich das? Gerade Menschen, die für ihr Wohlbefinden oder den Erwerb auf das Auto und den Führerschein angewiesen sind, sollten besonders darauf achten und ihn nicht leichtfertig aufs Speil setzen. Und davon abgesehen sieht die Rechtsprechung und der Bußgeldkatalog keinen Unterschied in der Bestrafung vor, zwischen Menschen, die ihren Führerschein dringend brauchen und denen, die ihn nur ab und zu brauchen.“

Nach dieser Rede zog ich mündlich meinen Einspruch zurück, trat an den Richtertisch und gab meinen Führerschein ab. Schwer beeindruckt verließ ich das Gericht und habe nie wieder versucht, gegen Bußgeldbescheide Widerspruch einzulegen, die sachlich korrekt und entsprechend eines Katalogs geahndet wurden.

Was will ich mit diesem Schwank sagen? Nur weil man den Führerschein braucht, um seinen Lebensunterhalt zu verdienen oder das Leben einfacher zu machen, gilt für einen kein besonderes Recht. Man darf nicht mehr Rechte für sich beanspruchen, nur weil man meint, ohne Führerschein verloren zu sein. Das Ergebnis wäre, wie es der Richter damals andeutete, eine Zwei-Klassen-Bestrafung.

Grüße
Pierre

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In welchem Land?

Berlin

(war es vielleicht doch ein Monat?)

würde mich wundern. In Deutschland gibt man aktuell seinen Schein 1 Monat ab wenn man klar bei Rot drüber fährt(Und dann muss man aber auch noch jemanden gefährdet haben)

Es ist ja so das ich mit einem Fahrverbot rechne und das es irgendwo auch in Ordnung ist. Nur sollte es auch in der Relation zum entstandenen Schaden stehen.

Und wer legt das aus Deiner Sicht fest? Der jeweils straffällig gewordene?

Wenn du nicht gerade als Wiederholungstäter mit vollem Punktekonto gefahren bist, sollte es eher ein Monat gewesen sein. Wie es vor 1990 im Osten aussah, weiß ich nicht.
Ich vermute aber, dass du 1990 noch nicht im Besitz einer Fahrerlaubnis warst.

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Deine Uneinsichtigkeit könnte Dir noch einen Haxen stellen.
Wie würdest Du als Entscheidungsträger urteilen, wenn der Angeklagte vor Dir sagen würde „Jah okay, wurde halt erwischt, muss eh dafür zahlen, wann krieg’ ich meinen Lappen wieder?“.

Würdest Du ihm glauben, dass er draus gelernt hat, und wieder in freie Wildbahn entlassen?

Soll keine Zurechtweisung sein.
Gruß, Kudo (selber in 28 Jahren 1 Nachschulung, ca. 5 leichte Übertretungen (Kurzparkzone zu langsam, mal zu schnell), eine schwere und ein Punkt).

wieso uneinsichtig? Ich sehe das ganze einfach nur sachlich. Wenn ich uneinsichtig wäre hätte ich bei der Polizei versucht mich rauszureden. Der Staatsanwaltschaft wird unter anderem folgendes Protokoll von mir gegeben:

Polizist: Wieso haben sie den Unfall nicht gemeldet oder haben versucht den Besitzer ausfindig zu machen:

Ich: Dummheit

Ich weiß das ich Mist gebaut habe nur ich bin der Meinung das jeder eine 2te Chance verdient hat(was nicht heißt das ich keine Strafe bekommen soll)
Ich kann ja auch nicht jemanden der zum ersten Mal eine Ohrfeige verteilt hat, 1 Jahr ins Gefängnis schicken

Dazwischen liegen zwei/drei Sätze.

Ich bekomme den Eindruck, Du wolltest gar nicht unsere Meinung wissen, um Dich dann danach auszurichten, sondern Du wolltest unsere Zustimmung erheischen, unabhängig von unseren eigenen Überzeugungen. Es tut mir leid, Dich darüber informieren zu müssen: für solcher Art gewünschtem Opportunismus ist dieses Forum der falsche Platz.

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wieso sollte ich eure Zustimmung wollen wenn diese für den Ausgang des Falls völlig irrelevant ist?

Ich fand es nur interessant wie einige Personen hier mich an den Pranger gestellt haben nur weil ich mich über meine Rechte erkundigen wollte bzw um eine Einschätzung des Falls gebeten habe?

Es ist deine anhaltende Argumentation als Antwort, die den Eindruck erweckt, als würdest Du vom Rechtssystem eine Sonderbehandlung erwarten.

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ich erwarte eine realistische und sachliche Einschätzung und Strafe des Rechtssystems und nicht wie hier teilweise gefordert ein „Guck mal, er hat mist gebaut, jetzt muss er alles über sich ergehen lassen was kommt und darf auf gar keinen Fall von seinen rechten gebrauch machen“.

Zur „Relation“ des Schadens … nur mal so …,

Mir wurde mein Auto auf einem Einkaufsparkplatz am helllichten Tag von einem Fahrerfluchtars…. beim Ausparken so zerlegt, dass ich so nicht weiterfahren konnte also Abschleppen lassen musste - Schaden finanziell damals so hoch wie der Murks den du gemacht hast

Praktisch hat mich aber diese gequirlte Sch…. ein neues (gebrauchtes) Auto gekostet, weil die Reparatur nicht mehr sinnvoll möglich gewesen wäre

Ich war Azubi - ich HATTE kein Geld um mir mal eben ein neues (altes) Auto zu kaufen :rage:

Ich habe also Anzeige gegen Unbekannt wegen Sachbeschädigung UND Unfallflucht erstattet - für alle Fälle

Ergebnis :

Ich habe zum Glück von meinem Vater ein paar Kröten geliehen bekommen

2 Wochen später hatten sie das Ars…. weil tadaaaaaaa …. Jemand den Rumpler beobachtet hatte und sich bei der Polizei dann incl Kennzeichen des Verursachers gemeldet hat :heart_eyes:

Ich konnte damit meinen Vater das Geld en bloc zurückzahlen und der Typ war die Pappe los !!! Juhuuuuu und musste einige Monate zu Fuß gehen

Wäre der Idiot da geblieben (es waren Max 15 Minuten), hätte seine Versicherung den Schaden übernommen und alles wäre gut gewesen :woman_shrugging:

Lernen durch Schmerzen …

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Ich versuche mich mal als Laie:

Daraus lese ich:

  • jemand hat den Unfall beobachtet oder aufgezeichnet und Anzeige erstattet
  • die Polizei hat den Halter ermittelt
  • der Halter wurde bei der Polizei vorgeladen und um Auskunft gebeten
  • der Halter hat sein Recht zur Zeugnisverweigerung oder zur anwaltlichen Beratung nicht wahrgenommen, sondern freimütig die Tat gestanden

Der Versuch, die Zeugen oder Beweise für nicht ausreichend zu erklären könnte nach meinem Bauchgefühl jetzt schwierig bis unmöglich werden. Ein sachlicher Einspruch gegen die Ermittlung oder das spätere Urteil scheint mir daher schwierig.

Jetzt wird sich ein Richter die Sachlage ansehen und entscheiden. Das „unerlaubte Entfernen vom Unfallort“ ist eine Straftat. Es greift §142 StGB. Hier ist vorgesehen „wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.“ Quelle. Das es „nur“ einen Schaden an Material gab, gehe ich nicht von einer Haftstrafe aus. Für diese Strafe las ich die Bezeichnung „Hauptstrafe“.

Hinzu kommt in der Regel als „Nebenstrafe“ eine Bestrafung gemäß des „Bußgeldkatalogs“. Ich fand auf verschiedenen Internetseiten die Zahl von 1.300 € Fremdschaden, die zu einem Entzug des Führerscheins mit einer Sperrfrist von mindestens 6 Monaten führen würde. Nach deiner eigenen Schätzung könnte dieser Schaden überstiegen werden. Hinzu kommen dann noch Punkte „in Flensburg“.

Wenn Dir das Urteil zugegangen sein wird, steht es Dir natürlich frei, dagegen Widerspruch einzulegen. Ich halte das Verkehrsrecht und sein System aus Bußgeldern und Strafen für eines der am besten geregelten, eines der am wenigsten mit Ausnahmen versehenes aller Rechte in Deutschland. (Meine Amateursicht.) Von daher halte ich einen Widerspruch für wenig erfolgreich. Daher würde ich es unterlassen. Diese Einschätzung beruht auch auf meine bisherigen Erfahrungen mit einem Verkehrsrichter.

Natürlich könnte man die Schadenshöhe des anderen in Zweifel ziehen und ein Gegengutachten veranlassen. Vielleicht könnte man sich auch auf „Verwirrtheit gegenüber der Staatsmacht auf dem Polizeirevier“ herausreden und die Aussage widerrufen. Vielleicht kann man auch die Zeugen oder Beweise in Zweifel ziehen.

Allerdings sollte man bedenken, dass die Gutachten im Falle einer rechtskräftigen Verurteilung in der Regel durch den Verurteilten zu tragen sind. Vielleicht sind die Zeugen oder die vorgelegten Beweise aber auch so wasserdicht, dass sie vom Richter nicht bezweifelt werden.

Und ganz vielleicht kommt der Richter auf die Idee, einen „renitenten“ Mitmenschen zu haben und ordnet eine MPU an, bevor der Führerschein neu erteilt wird.

Eine verbindliche Beratung will und vor allem kann ich nicht leisten. Dafür ist ein Anwalt der richtige Ansprechpartner. Ich kenne aber zumindest einen Anwalt persönlich, der macht exakt das, was der Klient möchte, auch wenn er das Begehren für unsinnig hält. So ein Anwalt kann auch Akteneinsicht verlangen und damit die Beweislast und den Schaden besser einschätzen und fundierter beraten, als wir das hier zusammen könnten.

Grüße
Pierre

P.S.: dass der Besitzer des geschädigten Fahrzeugs seinen Schaden ersetzt haben möchte, scheint mir sehr wahrscheinlich. Und ich meine, mich daran zu erinnern, dass im Anschluss auch die Versicherung hoch gestuft wird.

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Lies mal Beitrag Nummer fünf und versinke nicht in Selbstmitleid.

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wenn einige Leute hier normal antworten würden, wäre die Diskussion auch schon zu ende.

Der TE hat jederzeit die Möglichkeit durch die Abhakung der Lösung zu beenden.

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gut das wusste ich nicht, ist mein erster Beitrag hier.