Berufung bei Unfallflucht

Nicht ganz, da steht doch immer „1 Monat nach der letzten Antwort“. Was ist, wenn man die Diskussion endlos fortsetzt? :smiley:

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Wenn ich beende, ist die Sache für mich als zu Antwort verpflichteter Eröffner beendet. Natürlich kann man niemanden verwehren in den vier Wochen danach noch möglichst viel Unsinn zu verzapfen aber man muss ja nicht drauf antworten, was man als Eröffner eigentlich schon sollte, wenn etwas aus dem Ruder läuft.

Jetzt benimm dich mal wie ein Kerl und nicht wie ein Waschweib!
Sicher jeder von uns hat schon mal mehr oder weniger große Scheiße gebaut.
Du bist dabei erwischt worden.
Trags wie ein Mann. Die Strafe ist vergleichsweise milde.
Das Vierteljahr ist schnell rum, wenn man es von hinterher aus betrachtet.

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