Berufung eingelegt ohne Auftrag

In einem Zivilprozess hat mein Anwalt gegen das erstinstanzliche Urteil Berufung eingelegt, ohne mich vorher zu fragen und folglich auch ohne meine Zustimmung. Ich finde das total daneben. Darf er das überhaupt? (Dass ich die Berufung zurücknehmen kann, weiß ich).

Hallo!
Vielleicht hast Du ihm beim Auftrag eine entsprechende Handlungsvollmacht erteilt, in der er bei Bedarf auch Berufung einlegen soll.

mfG
duck313

Meistens tun Menschen, das was sie für richtig halten. Ob das im Falle Deines Anwalts „Geldgier“ ist oder ob er schlicht das beste für Dich möchte, kann hier keiner ahnen. Ein Gespräch mit dem Anwalt könnte jedoch Licht ins Dunkel bringen… Und vor allem finde ich das besser, als erstmal zu fragen, ob der das denn dürfen hätte.

4 Like

Danke für den beitrag. Natürlich hat der anwalt vollmacht von mir, sonst könnte er ja nicht tätig werden.
Das bedeutet doch aber nicht, dass er ohne rücksprache mit mir irgendwas unternehmen kann, oder ?
Ich habe ihn vor einer woche angeschrieben - keine antwort.

Doch, genau das bedeutet eine Vollmacht.

1 Like

Irgendwie ist das ja ein komischer Anwalt… Normalerweise bespricht man das doch mit dem Mandanten, ob man in Berufung geht oder nicht - meistens doch sogar vor dem Prozess, quasi als Entscheidung „wenn x, dann dies, wenn y dann Berufung…“. Das habt Ihr offensichtlich nicht getan?

Wie hast Du denn von der Berufung erfahren? Aber egal, wenn der Anwalt nicht „schriftlich“ (per Mail?) zu erreichen ist, musst ihn halt anrufen. Denn ne Berufung klingt ja prinzipiell mal nach nem Urteil, das nicht zu Deinen Gunsten ausgefallen ist - da hast Du vielleicht auch ein gewisses Interesse dran? Aber das ist natürlich ne wilde Vermutung, aber Du solltest auf jeden Fall irgendwie versuchen, diesen Anwalt zu erreichen…

Danke für deinen beitrag. Ich kanns nicht glauben! Ich bin mit dem urteil zufrieden und will KEINE berufung, und der anwalt legt sie trotzdem und gegen meinen willen ein. Das darf ja wohl nicht wahr sein.
Da muss ich ihm ja wohl das mandat entziehen.

Rufe ihn doch einfach an und sage ihm, dass du zufrieden bist und er die Berufung bitte zurückziehen möge.

Warum so viel Theatralik?

1 Like

Ich habe eine kopie des berufungsschreibns an das gericht erhalten, aber erst auf nachfrage.

Lies da mal bei Haufe:


Du mußt tätig werden denn wenn es zum Verfahren kommt werden die Kosten erstmal Dir aufgebürdet. Sollte Das Urteil zu Deinen Ungunsten ausfallen, ob Du die dann vom Anwalt im Innenverhältnis zurück bekommst, würde ich bei Deinem mal etwas in Frage stellen. ramses90

1 Like

Vielleicht hat der Anwalt das ja zur Wahrung der Frist gemacht -

wird der Anwalt auch wissen.

Es gibt hier in der Gegend Leute, die nutzen die Karnevalstage für Urlaub oder Fortbildung.
Bemüh mal die Einrichtungen des Telekommunikationsanbieters deines Vertrauens und ruf mal da an.

1 Like