Hallo leute ich habe eine Frage,
Eine Person X hatte einen Gericht wegen verletzung der Fernmeldegeheimnisses.
Das Urteil von der Richterin var 9 Monate Freiheitsstrafe auf Bewährung und eine Geldstrafe zu 240 Tagessätze je 20 €.
Nach einem Monat kam ein schreiben,
Berufungsbegründung
Die in dem Urteil ausgesprochene Strafe wird im Tat - und Schuldgehalt nicht gerecht. Die ausgesprochenen Einzelstrafen sowie die gebildete Gesamtstrafe sind zu gering. Es wird weiterhin eine Freiheitsstrafe angestrebt.
Was bedeutet das genau ? Wird der Person X eine Freiheitsstrafe auf bewährung bekommen oder muss er jetzt rein ?
Ich Danke für jede Antwort.