Berufung nach Urteil, Freiheitsstrafe ?

Hallo leute ich habe eine Frage,

Eine Person X hatte einen Gericht wegen verletzung der Fernmeldegeheimnisses.
Das Urteil von der Richterin var 9 Monate Freiheitsstrafe auf Bewährung und eine Geldstrafe zu 240 Tagessätze je 20 €.

Nach einem Monat kam ein schreiben,
Berufungsbegründung

Die in dem Urteil ausgesprochene Strafe wird im Tat - und Schuldgehalt nicht gerecht. Die ausgesprochenen Einzelstrafen sowie die gebildete Gesamtstrafe sind zu gering. Es wird weiterhin eine Freiheitsstrafe angestrebt.

Was bedeutet das genau ? Wird der Person X eine Freiheitsstrafe auf bewährung bekommen oder muss er jetzt rein ?

Ich Danke für jede Antwort.

Es bedeutet, dass die Staatsanwaltschaft in die zweite Instanz geht. Es wird zu einem weiteren Prozess kommen, weil ihr die Strafe zu harmlos ist.

s.