Hallo,
angenommen in einem Zivilprozess soll am OLG Berufung eingelegt werden, müsste die Berufung dann auch gleich eine Begründung enthalten oder kann diese auch später nachgereicht werden, also so das zunächst zur Fristwahrung nur eine Berufung ohne Begründung eingereicht werden würde.
Gruß
Darius