Berufung un Berufungsbegründung

Hallo,

angenommen in einem Zivilprozess soll am OLG Berufung eingelegt werden, müsste die Berufung dann auch gleich eine Begründung enthalten oder kann diese auch später nachgereicht werden, also so das zunächst zur Fristwahrung nur eine Berufung ohne Begründung eingereicht werden würde.

Gruß

Darius

Die Berufungsbegründung kann später erfolgen. Fristablauf wäre 2 Monate ab Zustellung des Urteils

Da am OLG Anwaltspflicht besteht stellt sich einem offenbar Laien diese Frage überhaupt nicht.

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