Berufung, Urteil, Kosten, 2. Instanz

Hallöchen *wink*

Person A wäre vor Gericht wg. Trunkenheit am Steuer und Fahrerflucht (Sachschaden von 800€) gewesen. Urteil: 75 Tagessätze á 20 Euro und 11 Monate Fahrerlaubnisentzug. Zusätzliche Kosten: Gerichtskosten 1400 Euro.

Von diesen Daten ausgehend:

  1. Wielange würde es bis zum Gerichtstermin dauern, wenn Person A ein Berufungsverfahren eingeleitet hat?

  2. Wenn Person A ein Student wäre und nur Bafög erhielte, müsste er dennoch die Gerichtskosten tragen?

  3. Wäre es möglich die Tagessätze und Gerichtskosten in Raten abzubezahlen? (mtl. á 100 Euro bzw. á 50 Euro) Wenn ja, mit wem müsste das abgesprochen werden bzw. muss es mit jemandem abgesprochen werden?

  4. Wenn bei Gerichtstermin Person A gleich anschließend der Führerschein entzogen wurde und schriftlichen Einspruch leisten würde, würde dieser nach größerer Wahrscheinlichkeit eher positiv oder negativ ausfallen?

  5. Müsste Person A bei Berufung, auch wenn die Strafe runtergesetzt würde, die Gerichts- wie auch Staatsanwaltskosten tragen für die 2. Instanz? Wenn ja, wie hoch wären solche etwa?

  6. Wieviel Aussichten hätte Person A auf eine Senkung der Strafe, wenn sie in echt unschuldig wäre und einen Anwalt hätte?

Beim ersten Mal hätte Person A keinen Anwalt dabei gehabt und trotz Beweisen meinte Richterin, sie interessiere sich nicht für das Vorzeigen derer.

Für alle die sich mit sowas gerne befassen.
Vielen Dank und schönen Tag noch :smile:

Ahh noch was: Wie hoch wäre denn die Wahrscheinlichkeit dass Person A in der zweiten Instanz freigesprochen wird wenn sie unschuldig und ohne Anwalt in erster Instanz war?

LG, TC

Sorry, mir fällt soviel ein ^^
Wenn die Tagessätze 90 übersteigen, wo würde das eingetragen werden und wielange würde das eingetragen bleiben?
Würde das auch im Arbeitgeber geforderten polizeilichen Führungszeugnis eingetragen werden, wenn es über 90 Tagessätze wären oder unter 90? Würde das für immer bleiben, wenn nicht, wielange dann?

Vielen Dank :smile:)

Ja, würde es.

das bezieht sich auf, dass das ins Führungszeugnis kommt.