Berunfsunfähigkeits -probleme

Guten Tag,

folgendes Problem stellt sich dar:
junge Existenzgründerin will Berufsunfaähigkeitsversicherung abschließen, gibt beim Fragebogen u.a. eine Heilpraktikerin (HP psych.) an, bei der sie NUR KINESIOLOGIE (hpts. aus Neugier) gemacht hat (3mal-sogar selbst bezahlt). Diese esoterisch angehauchte Frau wurde dann von der Versicherung angeschrieben und sollte Auskunft über die junge Patientin erteilen und hat so ziemlich alles da reingeschrieben, was während den Sitzungen gesagt wurde und was die „Therapeutin“ an Diagnosen parat hatte.
Nun hat diese Versicherung sie abgelehnt und die zweite auch, da anscheinend über eine zentrale Auskunft dieser Stuss weitergegeben wurde.
Ist diese "Heilpraktikerin " überhaupt befugt, so etwas zu schreiben? Wie kann man da vorgehen, dass diese junge Existenzgründerin doch noch eine BU abschließen kann?!
Danke schonmal im voraus!
Gruß, Larah

Ist diese "Heilpraktikerin " überhaupt befugt, so etwas zu
schreiben? Wie kann man da vorgehen, dass diese junge
Existenzgründerin doch noch eine BU abschließen kann?!

Vermutlich hat die Existenzgründerin mit dem Antrag eine Entbindung von der Schweigepflicht für die sie behandelnden Ärzte unterschrieben. Wenn das so war, ist die Heilpraktikerin nicht nur befugt, sondern sogar verpflichtet wahrheitsgemäß Auskunft zu geben.

Jetzt muß die Existenzgründerin eben die Zeitspanne verstreichen lassen, nach der im Antrag gefragt wird (5 bzw 10 Jahre ohne Beschwerden und Behandlung). Dann kann sie wieder einen Antrag stellen.

Hallo Nordlicht,

und wie beantwortest du dann die Frage, ob eine vergleichbare Versicherung abgelehnt wurde oder nur mit Erschwernis angenommen wurde. Da steht üblicherweise nichts von einer Zeitspanne 5 bzw. 10 Jahre.

Jetzt muß die Existenzgründerin eben die Zeitspanne
verstreichen lassen, nach der im Antrag gefragt wird (5 bzw 10
Jahre ohne Beschwerden und Behandlung). Dann kann sie wieder
einen Antrag stellen.

Hallo Mattias,

und wie beantwortest du dann die Frage, ob eine vergleichbare
Versicherung abgelehnt wurde oder nur mit Erschwernis
angenommen wurde. Da steht üblicherweise nichts von einer
Zeitspanne 5 bzw. 10 Jahre.

Natürlich wahrheitsgemäß. Bei Personenversicherungen zu lügen bringt meistens nichts. Aber wenn eine Erkrankung 5 oder 10 Jahre zurückliegt, sollte die damalige Ablehnung kein Problem sein. Aber natürlich kann ich nicht voraussagen, wie die Antragsabteilung einer Versicherung entscheidet.

Gruß

Nordlicht